Unausgegoren inwiefern? Nur weil Du das behauptest (und ich unterstelle mal, weil Du es behauptest, dass Du relativ wenig bis keine Ahnung davon hast), wird das nicht richtiger.
Nichts gegen Polemik, aber das ist schon ein wenig gaga...
Unabhängig davon, dass kein Richter an Urteile anderer Richter gebunden ist, entsteht der Eindruck meist deshalb, weil juristische Laien geren Äpfel mit Birnen vergleichen...
...wie Du zum Beispiel:
Vielleicht ist Dir ja nicht klar, das weder ein Provider den Mail-Verkehr inhaltlich kontrollieren darf, noch die Telekom Telefongespräche abhören darf. Und - nein, auch die Post wird nicht zur Verantwortung gezogen, wenn eine Briefbombe vom freundlichen Postboten ausgeliefert wurde.
Und es könnte nicht vielleicht sein, dass der "unbedarfte Komsument" sich sehr wohl im klaren darüber ist, dass er einen "Fehler" gemacht hat?
Das ist auch so ein Ammenmärchen...
Der Geschädigte muß seinen Schaden nachweisen und nicht nur behaupten. Jeder gegen jeden kannste also vergessen
Jetzt wird's richtig Quark: eine Abmahnung hat nie einen Prozeß zur Folge, sie soll den nämlich gerade vermeiden. Wenn dann aber der "Abgemahnte" den Unterlassungsanspruch nicht anerkennt, kommt es sehr wohl in den meisten Fällen zur gerichtlichen Klärung. Einfach deshalb, weil der vermeintlich Geschädigte dann gar keine andere Möglichkeit mehr hat, Unterlassungsansprüche durchzusetzen. Dass das dann meistens nicht über eine Feststellungs- sondern über eine Schadensersatzklage geschieht - tja, darauf wird in den meisten Abmahnung wohl hingewiesen.
oli
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