Frage:
Angenommen Fritz veröffentlicht sein Photo mit ein paar persönlichen Daten im Internet zu dem Zweck, dass andere Leute, die früher mal seinen Lebensweg gekreuzt haben (ehemalige Schulkameraden o.ä.) sehen können, wie er heute aussieht. Hat Franz dann allein wegen dieser Photoveröffentlichung das Recht, dieses Photo in ein Fahndungsplakat der Polizei einzubauen (Überschrift: Die 10 meistgesuchten Sexualstraftäter) und seinerseits im Internet zu veröffentlichen?
Entspricht es des 'Wertgefühls eines freien Internets', dass Fritz nicht nur mit einer solchen Veröffentlichung durch Franz rechnen, sondern das auch erdulden muss? - Was wäre die Konsequenz eines derartigen 'Wergefühls'? - Dass Fritz seine für ehemalige Schulkameraden bestimmte Seite nur noch passwortgeschützt verfügbar machen könnte/müsste. Mithin nicht mehr im eigentlichen Sinne 'veröffentlichen' könnte. - Nach meiner Auffassung wäre diese Konsequenz eher eine Beschneidung der Freiheit des Internets als deren Verwirklichung.