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Thema: Rechtsstreit mit Gudrun Penndorf

  1. #51
    Mitglied Avatar von Simulacrum
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    Hier im WDR http://www1.wdr.de/mediathek/audio/w...belix-100.html
    ab 07:26 sagt sie, man habe sich auch vergleichsweise geeinigt und vertrage sich wieder miteinander, nur dass Ehapa keine neuen Aufträge mehr erteilt hatte, um bei ihr keine neuen Urheberrechte ins Leben rufen. Wobei nicht ganz klar wird, ob der Vergleich dann abschließend war oder nicht doch eine Entscheidung nach Zurückverweisung durch den BGH in die Berufungsinstanz (wohl Kammergericht in Berlin bzw. OLG Stuttgart für I ZR 189/95) ergangen war.

    Im Internet veröffentlichte Entscheidungen zu den LTB:
    BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97 https://www.jurion.de/urteile/bgh/19...15/i-zr-57_97/
    BGH, Urteil vom 22. 4. 2004 – I ZR 174/01 http://lexetius.com/2004,2223

    Asterix u.a.: BGH, 22.01.1998 - I ZR 189/95
    https://www.jurion.de/urteile/bgh/19...2/i-zr-189_95/
    Geändert von Simulacrum (03.11.2017 um 15:21 Uhr)

  2. #52
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Danke für die hilfreichen Links. Aber: Puh! Juristendeutsch...
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  3. #53
    Mitglied Avatar von Simulacrum
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    Hier gibt es am Ende eine zwar auch für Juristen geschriebene, aber schon etwas leichter lesbare Anmerkung eines Anwaltes zu der einen Entscheidung: http://rsw.beck.de/cms/main?sessioni...I7D&docid=4768

    Ansonsten informiert wohl das o.g. Gespräch mit Frau Penndorf beim WDR besser über das, was man über ihr Schaffen wissen sollte, wenn zwischen den Parteien inzwischen gar kein Konflikt mehr besteht.

  4. #54
    Moderator Zack-Forum Avatar von efwe
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    So viel dazu: Dass Übersetzer mittlerweile mit einem Prozentsatz x an den Verkäufen ihrer Arbeiten beteiligt sind, hat sicherlich mit dem langjährigen Rechtsstreit mit Frau Penndorf zu tun.
    Dass Frau Penndorf keine Aufträge mehr erhalten hat, ist der Tatsache geschuldet, dass in den Jahren des Rechtstreites neue Asterix-Bände erschienen sind, die aber aus eben diesem Streit nicht an Frau Penndorf vergeben wurden. Und irgendwann hat sich Klaus Jöken als der neue und vor allem gute Asterix-Übersetzer herausgeschält. Warum sollte man ihn nun "bestrafen" und ihm den Auftrag entziehen, nur weil der Streit in einem Vergleich gelöst wurde?
    Btw, als ich 1991 bei Ehapa begann, wurde schon kräftig gestritten und ich durfte auch meine Aussage zu den üblichen Praxen mit Übersetzern machen.

    EfWe

  5. #55
    Mitglied Avatar von Huckybear
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    Erinnert ein wenig an das Bosman Urteil im Fussball, von dem der der den Prozess geführt nichts hat seine nachfolgenden Kollegen aber davon profitieren.

  6. #56
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Zitat Zitat von efwe Beitrag anzeigen
    (...) nicht an Frau Penndorf vergeben wurden. Und irgendwann hat sich Klaus Jöken als der neue und vor allem gute Asterix-Übersetzer herausgeschält. Warum sollte man (...)
    Nix gegen Herrn Jöken, aber interessant fänd ich ja mal das Experiment, BEIDEN einen neuen Asterix-Band unabhängig voneinander zur Übersetzung zu geben, dem (Normal-)Leser am Ende 'best of both' zu präsentieren, für Interessierte aber auch in kleiner Auflage einen Doppelband mit zweimal derselben Geschichte, aber eben einmal 'Penndorf pur' und einmal Jöken...
    Ja, ich weiß, wird nicht passieren, aber ich schrob ja auch nur, dass ichs interessant fände...
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  7. #57
    Moderator Zack-Forum Avatar von efwe
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    @Huckybear
    Wieso hatte Frau Penndorf nichts davon? Da ging es um eine große Menge Geld. Da müsste eine alte Frau sehr lange für stricken.

    @zaktuell
    Jetzt mal im Ernst: Jemand verklagt dich auf Millionen, man einigt sich nach Jahren, und dann kriegt der Jemand wieder Aufträge? Wie blauäugig muss man sein, um das zu erwarten? Außerdem hat Frau Penndorf das nicht im Alleingang übersetzt. Und Jöken macht das schon super.

    EfWe
    Geändert von efwe (10.11.2017 um 23:36 Uhr)

  8. #58
    Mitglied Avatar von Huckybear
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    Für die Vergangenheit mag das gelten , aber den Job bei Ehapa war sie für die Zukunft für immer komplett los.
    Die Errungenschaften Ihres Prozesses und die Beteiligungen die Sie mit dem Prozess erwirkt hat, fahren dort nun andere nach Ihr ein, die dies selbst nicht erst bei Ihren Arbeitgeber erstreiten müssen weil es nun durch sie geregelt ist.
    Wegen dem Prozess gegen Ihren Arbeitgeber wird sie ja auch leider nicht mehr auch nur in in die Nähe der Würdigung einer Erika Fuchs kommen.
    Geändert von Huckybear (11.11.2017 um 01:50 Uhr)

  9. #59
    Moderator Zack-Forum Avatar von efwe
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    Das hätte sie sich früher überlegen müssen, oder? Man kann nicht davon ausgehen, dass man seinen Arbeitgeber verklagt und dann trotzdem weiterhin Aufträge erhält. Und sie hatte nicht wenig zu tun.
    Außerdem reden wir über Beträge, von denen du nicht zu träumen wagst...
    Und letztlich hat Frau Penndorf ja nicht für die Zunft gestritten, sondern primär für sich. Ausgangspunkt war, dass sie mehr Geld wollte, und nicht, dass Übersetzer generell mehr verdienen müssten. Das kam erst später dazu, weil findige Anwälte einen Präzidensfall daraus gemacht haben.

    EfWe

  10. #60
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Zitat Zitat von efwe Beitrag anzeigen
    (...)
    @zaktuell (...) Wie blauäugig muss man sein, um das zu erwarten? (...)
    Ich sagte doch: "Ich fänds interessant." Ich sagte nicht: "Ich erwarte, dass..."

    ERWARTEN würde ich eher, dass die Übersetzungen generell noch mal komplett überarbeitet und neu gemacht würden. In der 'normalen' Literatur gibt's das ja auch, dass Bücher neu übersetzt werden. Konkret weiß ich's von Fänger im Roggen (wo die Böll-Übersetzung trotz des großen Namens Böll nicht mehr sakrosankt war), von Huckleberry Finn, der eine Neu-Übersetzung erfahren hat (weil frühere Übersetzung zu sehr 'Jugendbuch' waren, was dem Original nicht wirklich entspricht) und von Jack Kerouacs On the road.
    Bei Asterix würde es sich auch anbieten, die alten Übersetzungen noch mal zu überarbeiten, denn da sind ja (nicht nur bei der viel gescholtenen Walz-Übersetzung) zuweilen mit 'damals-aktuellen' Anspielungen versehen, die heute keiner mehr versteht (wobei ich nicht unbedingt für Streichung solcher Anspielungen wäre, sondern -von Fall zu Fall- ggf. eher ne redaktionelle Erläuterung hinzuzufügen). Und zudem gibt es durch die Mundart-Bände zusätzliche Gags, die zuweilen durchaus ins Hochdeutsche transponiert werden könn(t)en, so dass auch damit die regulären Bände 'verbessert' werden könnten. Und drittens hat die Serie ja auch einen gewissen Verlauf, eine Entwicklung genommen. Und sich erst später ergeben habende Dinge könnte man auch in früheren Bänden bereits einbauen/andeuten/vorbereiten, um solchen Gags mehr Kontinuität zu geben. zB Charaktereigenschaften einzelner Figuren, die sich erst im Lauf der Serie herauskristallisiert haben, auch schon in den ersten Bänden zu berücksichtigen. Dass Obelix 'nicht dick ist', der Schmied sowohl zum Barden als auch zum Fischhändler jeweils ein besonderes Verhältnis hat, die Probleme von Majestix mit seinen Schildträgern usw. - all das kam ja erst nach und nach, gehört mittlerweile zu den Charakteristika der Serie und könnte eben mit dem heutigen Wissen um diese Entwicklung auch schon in den Bänden eingearbeitet werden, wo solche Dinge, als die frühen Bände aktuell waren, noch nicht entwickelt waren.
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  11. #61
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    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    Bei Asterix würde es sich auch anbieten, die alten Übersetzungen noch mal zu überarbeiten ...
    Das wurde in der Vergangenheit gerade bei den älteren Ausgaben immer mal wieder bei Neuauflagen gemacht. Ich verweise da auf eine Übersicht der Textvariationen, vor allem bemerkenswert in "Häuptlinge" (43 Änderungen) und "Graben" mit 28 Änderungen.

    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    ... zuweilen mit 'damals-aktuellen' Anspielungen versehen, die heute keiner mehr versteht ...
    Die Serie ist voll von Anspielungen, die teilweise niemand mehr auf Anhieb versteht. Auch Anspielungen, die erst in der deutschen Übersetzung für den deutschsprachigen Leser hinzugekommen sind. Aber möchtest du einen Gag wie der mit Bonna, der Schutzgöttin des Rheins, die die Nummer 53 trägt, wirklich aktualisieren? Nein, das wäre schade. Außerdem gibt es da ja eine ganz vorzügliche Asterix-Seite, die diese Gags erklärt. Die Texte sind auch Zeugen ihrer Zeit.

    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    Und drittens hat die Serie ja auch einen gewissen Verlauf, eine Entwicklung genommen. Und sich erst später ergeben habende Dinge könnte man auch in früheren Bänden bereits einbauen/andeuten/vorbereiten, um solchen Gags mehr Kontinuität zu geben.
    Ich bin mir ziemlich sicher, dass sich der französische Urheber sich nicht auf Änderungen solcher Ausmaße einlassen würde. Zumal sich die Übersetzungen am Originalskript des Autors orientieren und nur dort verändert werden, wo der ursprüngliche Gag von einem deutschen Leser nicht mehr zu identifizieren ist. Diese Transformation haben sowohl Penndorf als auch Jöken ganz ausgezeichnet gemeistert.

    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    ... all das kam ja erst nach und nach, gehört mittlerweile zu den Charakteristika der Serie und könnte eben mit dem heutigen Wissen um diese Entwicklung auch schon in den Bänden eingearbeitet werden, wo solche Dinge, als die frühen Bände aktuell waren, noch nicht entwickelt waren.
    Und das gehört zur Entwicklung der Serie, so wie sie zu den heutigen Ausgaben geworden ist. Ein Umschreiben würde die Entwicklung auf den Kopf stellen. Und da gilt es selbst mit der Übersetzung zu leben, die uns "Latraviata" beschert hat.

    Gruß, Marco
    Geändert von Comedix (11.11.2017 um 20:25 Uhr)
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  12. #62
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    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    Ich sagte doch: "Ich fänds interessant." Ich sagte nicht: "Ich erwarte, dass..."

    ERWARTEN würde ich eher, dass die Übersetzungen generell noch mal komplett überarbeitet und neu gemacht würden. In der 'normalen' Literatur gibt's das ja auch, dass Bücher neu übersetzt werden. Konkret weiß ich's von Fänger im Roggen (wo die Böll-Übersetzung trotz des großen Namens Böll nicht mehr sakrosankt war), von Huckleberry Finn, der eine Neu-Übersetzung erfahren hat (weil frühere Übersetzung zu sehr 'Jugendbuch' waren, was dem Original nicht wirklich entspricht) und von Jack Kerouacs On the road.
    Bei Asterix würde es sich auch anbieten, die alten Übersetzungen noch mal zu überarbeiten, denn da sind ja (nicht nur bei der viel gescholtenen Walz-Übersetzung) zuweilen mit 'damals-aktuellen' Anspielungen versehen, die heute keiner mehr versteht (wobei ich nicht unbedingt für Streichung solcher Anspielungen wäre, sondern -von Fall zu Fall- ggf. eher ne redaktionelle Erläuterung hinzuzufügen). Und zudem gibt es durch die Mundart-Bände zusätzliche Gags, die zuweilen durchaus ins Hochdeutsche transponiert werden könn(t)en, so dass auch damit die regulären Bände 'verbessert' werden könnten. Und drittens hat die Serie ja auch einen gewissen Verlauf, eine Entwicklung genommen. Und sich erst später ergeben habende Dinge könnte man auch in früheren Bänden bereits einbauen/andeuten/vorbereiten, um solchen Gags mehr Kontinuität zu geben. zB Charaktereigenschaften einzelner Figuren, die sich erst im Lauf der Serie herauskristallisiert haben, auch schon in den ersten Bänden zu berücksichtigen. Dass Obelix 'nicht dick ist', der Schmied sowohl zum Barden als auch zum Fischhändler jeweils ein besonderes Verhältnis hat, die Probleme von Majestix mit seinen Schildträgern usw. - all das kam ja erst nach und nach, gehört mittlerweile zu den Charakteristika der Serie und könnte eben mit dem heutigen Wissen um diese Entwicklung auch schon in den Bänden eingearbeitet werden, wo solche Dinge, als die frühen Bände aktuell waren, noch nicht entwickelt waren.
    Wie schrecklich wäre das denn. Was hast Du 1. für ein editorisches Verständnis und 2. für ein Kunstverständnis. Wir können ja auch gleich alle Klassiker der Weltliteratur einfach mal umschreiben etc. jeder Band ist Teil seiner historischen Umstände. Editorisch und kunst-moralisch sind das alles Todsünden, die Du da nennst. Bei Deinem Kommentar ist von Copytext-Methode bis rückwirkende Entstellung des historischen Originals alles dabei. Schrecklich. Hoffe, das macht nie jemand mit Asterix. Was anderes wäre eine Übersetzung, die tatsächlich den Asterix überträgt, mit all den Anspielungen seiner Zeit. Aber Mundart mit Klassikern zusammenpuzzlen, hier ein wenig Kontinuität, da ein wenig. Mir drehen sich sämtliche Fußnägel hoch. Ich will Dich nicht persönlich angreifen, sondern nur Deine genannten Vorschläge.




    "So viel dazu: Dass Übersetzer mittlerweile mit einem Prozentsatz x an den Verkäufen ihrer Arbeiten beteiligt sind, hat sicherlich mit dem langjährigen Rechtsstreit mit Frau Penndorf zu tun."

    Quatsch, Sie hat nur ihr Recht wahrgenommen.


    "
    Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
    § 32a Weitere Beteiligung des Urhebers



    (1) Hat der Urheber einem anderen ein Nutzungsrecht zu Bedingungen eingeräumt, die dazu führen, dass die vereinbarte Gegenleistung unter Berücksichtigung der gesamten Beziehungen des Urhebers zu dem anderen in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung des Werkes steht, so ist der andere auf Verlangen des Urhebers verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, durch die dem Urheber eine den Umständen nach weitere angemessene Beteiligung gewährt wird. Ob die Vertragspartner die Höhe der erzielten Erträge oder Vorteile vorhergesehen haben oder hätten vorhersehen können, ist unerheblich.
    (2) Hat der andere das Nutzungsrecht übertragen oder weitere Nutzungsrechte eingeräumt und ergibt sich das auffällige Missverhältnis aus den Erträgnissen oder Vorteilen eines Dritten, so haftet dieser dem Urheber unmittelbar nach Maßgabe des Absatzes 1 unter Berücksichtigung der vertraglichen Beziehungen in der Lizenzkette. Die Haftung des anderen entfällt.
    (3) Auf die Ansprüche nach den Absätzen 1 und 2 kann im Voraus nicht verzichtet werden. Die Anwartschaft hierauf unterliegt nicht der Zwangsvollstreckung; eine Verfügung über die Anwartschaft ist unwirksam. Der Urheber kann aber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen.
    (4) Der Urheber hat keinen Anspruch nach Absatz 1, soweit die Vergütung nach einer gemeinsamen Vergütungsregel (§ 36) oder tarifvertraglich bestimmt worden ist und ausdrücklich eine weitere angemessene Beteiligung für den Fall des Absatzes 1 vorsieht. § 32 Absatz 2a ist entsprechend anzuwenden."


    Man kann im Urheberrecht nicht auf seine Urheberrechte verzichtet, niemals. Sie gehören zu Deinen Menschenrechten. Du kannst nur Nutzungsrechte weitergeben. Es gibt ausschließliche Nutzungsrechte und einfache Nutzungsrechte. Die einfachen Nutzungsrechte erlauben Dir in gewissen Grenzen ein Werk zu nutzen, z. B. bei einer CD oder Du kaufst ein Foto für Deine Bewerbungsmappe bei einem Fotografen. Gibst Du als Urheber einem Kunden/Nutzer das ausschließliche Nutzungsrecht, kann er unter Einhaltung des Urheberrechtes das für alle seine Zwecke verwenden. Allerdings gehört zu Deinen Urheberrechten eben auch eine angemessene Vergütung. Und wie ich schon gesagt habe, kannst Du auf Dein Urheberrecht nicht verzichten und solche Klauseln sind dadurch eben auch nicht wirksam. Bekommst Du also heraus, dass der Nutzer unverhältnismäßig viel Geld (Verglichen mit Deiner Vergütung) mit Deinem Werk verdient, kannst Du von Deinem Recht Gebrauch machen. Und dieser ganze BGH-Kram in diversen unterschiedlichen Fällen hat nur den Sinn festzustellen, ob diese Unverhältnismäßigkeit besteht. Das ist das einzige etwas Schwammige im Gesetz. Durch die vielen Urteile gibt es da aber gewisse Faustformeln. Man muss das Gesetz hier sicherlich noch etwas präzisieren. Davon Gebrauch zu machen ist aber jedes Urhebers Recht. Das Urheberrecht ist ein Menschenrecht! Diese Bestimmungen hat der Gesetzgeber zum Schutz des Urhebers und zum Schutz vor Übervorteilung eingeführt. In Amerika und dem Copyrightrecht läuft das hingegen etwas anders.

    Geändert von schlampischlumpf (11.11.2017 um 23:04 Uhr)

  13. #63
    Moderator Zack-Forum Avatar von efwe
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    Wieso Quatsch? Es mag ja sein, dass sie nur ihr Recht wahrgenommen hat, aber letztlich hat erst der Prozess mit Frau Penndorf dazu geführt, dass Übersetzerverträge dahingehend überarbeitet wurden, dass Übersetzer am Verkauf beteiligt sind. Es war Usus, dass Übersetzer mit einem Honorar entlohnt wurden und im besten Fall für eine weitere Verwertung ihres Texters nochmals honoriert wurden. Besonders in der Comicbranche gab/gibt es sowieso keine Übersetzerverträge. Aufträge wurden/werden per Anruf/Mail erteilt. Gerade bei Verlagen mit Bestsellern im Programm geht das nun nicht mehr.

    „Asterix“-Übersetzungen lassen sich nicht so einfach ändern, da die Übersetzungen vom Lizenzgeber genehmigt werden mussten und müssen. Die Prüfungen sind da sehr genau. Die Übersetzungen werden aus dem Deutschen dan wieder ins Französische rückübersetzt mit Erläuterungen, warum ein bestimmter Witz so übertragen wurde, was die Anspielungen im Deutschen bedeuten etc. Ob der Aufwand und die Kosten dann in einem positiven Verhältnis zum möglichen Mehrerlös stehen, wage ich zu bezweifeln.

    EfWe

  14. #64
    Mitglied Avatar von Simulacrum
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    Zitat Zitat von efwe Beitrag anzeigen
    Wieso Quatsch? Es mag ja sein, dass sie nur ihr Recht wahrgenommen hat, aber letztlich hat erst der Prozess mit Frau Penndorf dazu geführt, dass Übersetzerverträge dahingehend überarbeitet wurden, dass Übersetzer am Verkauf beteiligt sind. Es war Usus, dass Übersetzer mit einem Honorar entlohnt wurden und im besten Fall für eine weitere Verwertung ihres Texters nochmals honoriert wurden. Besonders in der Comicbranche gab/gibt es sowieso keine Übersetzerverträge. Aufträge wurden/werden per Anruf/Mail erteilt. Gerade bei Verlagen mit Bestsellern im Programm geht das nun nicht mehr.
    Das Urhebervertragsrecht war aber allgemein höchst strittig um die Jahrtausendwende (und ist es immer noch), nicht nur aufgrund dieses Rechtsstreits für die Übersetzungen in der Comicbranche.

    Die von schlampischlumpf zitierte Vorschrift inkl. Neuregelung des alten Bestsellerparagrafen ist erst mit der Gesetzesnovelle 2002 in Kraft getreten (mit weiteren Änderungen seitdem).

    Nachdem durch den Rechtsstreit geklärt wurde, dass auch Comicübersetzungen ausreichend Schöpfungshöhe haben, damit das UrhG Anwendung findet, wird die geänderte Gesetzeslage wohl auch eine Rolle dabei gespielt haben, dass die Verträge zur Übertragung der Nutzungsrechte nun auch bei Comicübersetzern schriftlich und mit genauem Umfang fixiert werden.
    Geändert von Simulacrum (12.11.2017 um 10:28 Uhr)

  15. #65
    Mitglied Avatar von Huckybear
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    @efwe

    Es ist klar das sich Frau Penndorf gerade bei den damaligen Verantwortlichen wohl mit dem Prozess und den Folgen nicht beliebt gemacht hat.
    Mir kommt es aber so vor, als ob Du Ihre Übersetzungen und Arbeit darüber hinaus im allgemeinen eh nicht gerade sehr schätzt .

    Kannst Du trotzdem nachvollziehen warum das andere, die mit Ihren Jahrzehnte langen Übersetzungen nicht nur bei Asterix , sondern auch bei Lucky Luke, Isnogud und LTB aufgewachsen und diese Serien geprägt sind, das evtl. dadurch ganz anders sehen ?
    Das legendäre "Die spinnen die Römer " ist doch bzw. von Ihr

  16. #66
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    Zitat Zitat von Huckybear Beitrag anzeigen
    Mir kommt es aber so vor, als ob Du Ihre Übersetzungen und Arbeit darüber hinaus im allgemeinen eh nicht gerade sehr schätzt .
    Ich halte das nicht für ein Problem eines Einzelnen. Ich bin der Meinung, dass Übersetzer - nicht nur bei Comics - sehr lange Zeit einen sehr schlechten Stand hatten oder noch haben. Für mich gehört, neben dem Autoren, ein Übersetzer ebenso auf das Cover. Internationale literarische Welterfolge wären ohne eine gute Übersetzung deutlich weniger erfolgreich. Davon abgesehen machen auch Lektoren eine ganz ausgezeichneten Job, wie ich selbst gerade festgestellt habe. Da sind einige kluge Köpfe, deren Arbeit nicht oft genug erwähnt werden kann. Und das sollte sich bei Übersetzungen und Wiederverwertungen, gerade bei entsprechenden Umsatzzahlen, auch finanziell bemerkbar machen. Dafür kann man dann auch einen Ferrari weniger in der Halle stehen haben.

    Gruß, Marco
    Geändert von Comedix (12.11.2017 um 12:44 Uhr)
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  17. #67
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    Die angemessene Vergütung gab es immer, Stichwort "Fairnessausgleich", das Urheberrecht gilt nicht nur für Deutschland bzw. dessen Rahmenbedingungen. Und das Gesetz ist nicht wegen der besagten Dame geändert worden und auch nicht so gravierend, das nicht von vorher dieses Grundrecht auf angemessene Vergütung bestanden hätte. Es gilt für jeden Urheber, egal welcher Kunstform und es wurden von vielen Leuten aus verschiedenen Branchen solche Klagen durchgeführt. Und es gibt keinen Unterschied, ob Du Übersetzer, Fotograf oder sonstwie als Urheber tätig gewesen bist. Und das ist auch kein Sonderfall. Sie war nur so frech, wirklich mal was zu tun. Das hätten andere Übersetzer schon viel eher tun müssen.


    Und zu der Frage "Übersetzung ändern". Eine Lizenz ist auch nur ein Nutzerrecht. Ist nur ein anderes Wort dafür.

    Wenn ich das richtig sehe, ist Goscini für die ersten 24 Alben der Autor der Texte. Also ist er der Urheber. Als Urheber hat er das Recht, dass sein Werk vor Entstellung geschützt ist. Der Verlag, der seine Werke Vertreibt, hat wieder nur Nutzungsrechte. Wie weit die reichen, hängt davon ab, wie das damals geregelt wurde. Das ändert aber nichts an dem Grundprinzip, dass man auf seine Urheberrechte nicht verzichten kann. Das Urheberrecht kann man nach seinem Tod vererben. Wichtig ist, wer dieses Recht nun besitzt. Wahrscheinlich die Angehörigen. D. H., die Angehörigen haben bis zu 75 Jahre nach dem Tod des Urhebers immer noch was mitzureden. Und eine Übersetzung, die so vorgeht, wie oben vorgeschlagen, ist entstellend. Jetzt bleibt nur die Frage zu beantworten, wer das Urheberrecht nun hat und ob diese Rechteträger nun mit dem Verlag entrechende Vereinbarungen haben.

    Jetzt kommt aber noch etwas. Auch Frau P hat dieses Recht für ihre Übersetzung. Es muss also auch das OKay oder die Duldung von Frau P da sein, dass man ihre Übersetzung verändern bzw. entstellen darf!


    Das ist also eine sehr komplizierte Sache.


    Es ist übrigens auch Urheberrecht, dass man das Recht auf Namensnennung hat. Das hat natürlich auch ein Übersetzer.
    Insofern hat offenbar kaum einer darauf geklagt. Aber eigentlich hat er auch einen Anspruch mit einem Text wie "übersetzt von X" auf dem Titel zu haben. Gibt es ja schon bei vielen Büchern.


    Der Wird in den Weiden, übersetzt von Harry Rowolt etc.
    Geändert von schlampischlumpf (12.11.2017 um 16:22 Uhr)

  18. #68
    Account gelöscht
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    Zitat Zitat von efwe Beitrag anzeigen
    Besonders in der Comicbranche gab/gibt es sowieso keine Übersetzerverträge. Aufträge wurden/werden per Anruf/Mail erteilt.
    Ach, ein mündlicher Vertrag ist kein Vertrag?
    Da tun sich aber Lücken auf...

  19. #69
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    Zitat Zitat von CO-MIChel Beitrag anzeigen
    Ach, ein mündlicher Vertrag ist kein Vertrag?
    Da tun sich aber Lücken auf...

    Da hast Du Recht. Mit dem Anruf und der Auftragsannahme ist ein Vertrag zustande gekommen. Hier im Forum sind halt viele Unterwegs, die über etwas reden, was sie nicht wissen. Die Lücken beginnen beim Rechtsverständnis, gehe übers Urheberrecht bis hin zum Vetragsrecht.

  20. #70
    Mitglied Avatar von Comic_Republic
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    Zitat Zitat von schlampischlumpf Beitrag anzeigen
    Da hast Du Recht. Mit dem Anruf und der Auftragsannahme ist ein Vertrag zustande gekommen. Hier im Forum sind halt viele Unterwegs, die über etwas reden, was sie nicht wissen. Die Lücken beginnen beim Rechtsverständnis, gehe übers Urheberrecht bis hin zum Vetragsrecht.
    Mündliche Verträge sind ebenso bindend wie schriftliche, allerdings schwerer zu beweisen...

    C_R
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  21. #71
    Mitglied Avatar von Simulacrum
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    Zitat Zitat von Comic_Republic Beitrag anzeigen
    Mündliche Verträge sind ebenso bindend wie schriftliche, allerdings schwerer zu beweisen...

    C_R
    ... soweit nicht Schriftform wie z.B. in §§ 31a und 40 UrhG vorgeschrieben ist (betrifft aber wohl nicht den Fall von Frau P.).

  22. #72
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    Aus: https://www.jurion.de/urteile/bgh/19...2/i-zr-189_95/

    „Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits sind die Übersetzungen von 30 Asterix-Bänden, 59 Lucky-Luke-Bänden, vier Rantanplan-Bänden, 17 Isnogud-Bänden und 118 Lustigen Taschenbüchern [...]
    Der Übersetzungstätigkeit der Klägerin lagen Verträge mit der Beklagten [ ...] zugrunde [...] in denen jeweils ein Pauschalhonorar für die Klägerin vorgesehen war, und zwar [...] zwischen 1.000 DM und 4.000 DM für die Asterix-, Lucky-Luke-, Lucky-Luke-Classics-, Rantanplan- und Isnogud-Bände sowie zwischen 3.000 DM und 11.000 DM für die Lustigen Taschenbücher.“


    Ich finde 11000 DM für ein LTB waren 1992 schon ein recht ordentliches Honorar. Wenn man 2500 DM als Durchschnitthonorar für die Alben und 7000 DM für die LTB ansetzt, kommt man in den 26 Jahren (von 1967-1992) auf eine Gesamtsumme von über eine Million DM. Nichtsdestotrotz kann ich es trotzdem nachvollziehen, dass es Frau Penndorf gewurmt hat, dass insbesondere die Asterix Alben und die LTB xfach nachgedruckt oder als Neuauflage erschienen sind und sie nichts mehr vom Kuchen abbekommen hat.
    Geändert von Micha (12.11.2017 um 22:49 Uhr)

  23. #73
    Moderator Zack-Forum Avatar von efwe
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    @Huckybear
    Ich habe nie gesagt, dass ich die Übersetzungen von Frau Penndorf nicht schätze. Allerdings muss sagen, dass Klaus Jöken das sicherlich genauso gut macht.

    @CO-MICHel
    Natürlich sind mündliche Verträge bindend. Ich meinte Verträge, in denen genau geregelt ist, mit welchem Prozentsatz der Übersetzer am Verkauf beteiligt ist, wie weitere Verwertungen der Übersetzung honoriert werden etc.

    EfWe

  24. #74
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Hab ich nicht irgendwo was gelesen, dass Frau P. von ner Auflagenhöhe von 15.000 bei Asterix ausgegangen war? Wenn man vom Minimalwert von 1.000 DM pro Album ausgeht, wären das 6 Pfennig pro Exemplar. Bei nem VK von -je nach Jahr- 2,50 DM bis 7,20 DM ist das mMn, gemessen daran, wer noch alles daran verdienen muss, erstmal ganz ordentlich, zumal es an der Untergrenze gerechnet ist.
    Aber erstens: Bei all dem Werbe-Rummel, der zumindest in späteren Jahren um das Erscheinen von Asterix-Bänden gemacht wurde, ist es wohl unwahrscheinlich, dass jemand, der damit beruflich zu tun hat, nicht mitgekriegt haben soll, dass die Asterix-Auflagen in Millionenhöhe gegangen sind.
    Und zweitens: Wenn ich als Übersetzer von 6 Pfennig pro Band ausgehe und dann feststelle, dass sich die Bände um hundert mal besser verkaufen als ich gedacht hab, dann ist nachvollziehbar -und gerechtfertigt-, dass man von den mehr hergestellten und verkauften Exemplaren AUCH 6 Pfennig je Exemplar haben möchte...

    Jetzt mal nur so grob gedacht und ohne konkrete Details des Falls zu kennen und zu berücksichtigen.

    Und @Micha: Ja, 'Gesammtsumme von über eine Million DM' klingt erstmal viel. Ist umgerechnet auf 26 Jahre auch immer noch ganz ordentlich. Kann man von leben. Jenachdem, wieviel Arbeit das in den 26 Jahren war und ob da noch Zeit für andere 'Jobs' neben Ehapa war*, sicherlich auch ganz gut. Aber zu den Spitzenverdienern zählt man damit auch noch lange nicht. Und ne goldene Nase sieht erst recht anders aus.

    * Ich weiß ja nicht: 26 Jahre sind 312 Monate. Gegenstand waren je gut 100 Alben und Taschenbücher. Schafft man ne gute(!) Übersetzung eines Albums mit all der notwendigen Recherche zu Wortspielen, Anspielungen etc. in ein bis zwei Monaten? Pi mal Daumen: Eine Album-Seite am Tag? Versuch ich mir grad vorzustellen... - Doch, ich denke, dass das zu schaffen ist...
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  25. #75
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    1mio auf 26 Jahre ... gut leben kann man davon mit Sicherheit, also nicht am Existenzminimum ... aber als Reichtum würde ich das bspw. nicht bezeichnen (hat ja hier auch Niemand) ... ich kann nachvollziehen, dass sie auch von den Neuausgaben durchaus mit beteiligen wollte ...

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