Zitat Zitat von albert-enzian Beitrag anzeigen
Und hier noch als Nachtrag, was Marktplatzbetreiber (eBay, Amazon, etc.) seit 01.01.2019 alles aufzeichnen und für den Fiskus vorhalten müssen.


Und auch hier: Registrierung nicht als Unternehmer erfolgt ist = Registrierung als Privatperson

Ergo, auch die Umsätze der sogenannten "privaten" Anbietern werden ab sofort vollständig aufgezeichnet und sind auf Anfrage des Fiskus auszuhändigen.

Vielen Dank! Das hätte sich sogar der gute alte G. Orwell in seinen kühnsten Albträumen nicht vorzustellen vermögen.