Dräger und Edith hatten ihre Urheberrechte vertraglich gesichert. Wird soetwas vertraglich nicht geregelt wie im Falle der Zeichner ist es natürlich schwieriger und Bedarf notfalls einer gerichtlichen Klärung. Wäre es zudem nicht Aufgabe des Verlags gewesen, für seine Mitarbeiter diese Rechte durchzusetzen wenn Sie denn rechtens im Sinne eines Urheberrechts wären (nicht moralisch, rein juristisch)? Vieleicht war es vor 60 Jahren zu DDR Zeiten auch juristisch anders als heute. Wäre es anders gewesen und die Zeichner Miturheber, hätten alle ehemaligen Zeichner ja an den Reprints und Buchausgaben bis heute mitverdient. Meines Wissens haben das aber nur die Hegenbarths und Dräger.
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