"Der Gebetsraum „R12 T04 E96“ ist seit Jahren umstritten. 2007 hatte die Uni vergeblich versucht, den Raum mit Hinweis auf akute Raumnöte sowie auf Hassprediger und universitätsfremde Nutzer einzuziehen. Gespräche mit muslimischen Studierenden führten zu einem Kompromiss.
Werden Studenten an der Universität Duisburg-Essen von fundamentalistischen muslimischen Kommilitonen diskriminiert, nur weil sie aus deren Sicht „Ungläubige“ sind? Wie diese Zeitung aus zuverlässiger Quelle erfuhr, soll es am Campus Essen während der Freitagsgebete regelmäßig zu solchen verstörenden Repressalien kommen.
Der Vorwurf: Nicht-muslimische Studenten würden von religiösen Eiferern brüsk daran gehindert, während des Freitagsgebets den Aufzug im Gebäude „T04“ zu benutzen. Lapidare Begründung: Der Aufzug, der hinauf zum muslimischen Gebetsraum in der vierten Etage führt, sei während der Gebetszeiten ausschließlich den „Brüdern“ vorbehalten. Selbst muslimische Studentinnen, so heißt es weiter, dürften den Aufzug in dieser Zeit nicht benutzen. Allerdings scheinen die „Schwestern“ mit dieser ungewöhnlichen Form der Geschlechtertrennung wohl keine Probleme zu haben. Damit aber nicht genug: Auch Toiletten nahe dem Gebetsraum sollen vor, während und unmittelbar nach dem Freitagsgebet nicht von „Ungläubigen“ betreten werden dürfen, heißt es.
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