Gesinnungs- vs. Verantwortungsethik
Die Diskussion darüber, ob die Flüchtlinge gut oder schlecht für Deutschland seien, wird vorwiegend gesinnungsethisch, nicht verantwortungsethisch geführt. Zur Verantwortungsethik gehören nach dem Soziologen Max Weber drei Qualitäten: 1. Verantwortungsgefühl, 2. Augenmaß, 3. Leidenschaft im Sinne von Sachlichkeit. Dagegen beruhe Gesinnungsethik nach Weber auf der „Romantik des intellektuell Interessanten“, die „irrationale Taten“ hervorruft, deren Urheber die „ethische Irrationalität der Welt nicht ertragen“. Zur Gesinnungsethik gehört auch ein Moralisieren, das die Welt in „Gutes und Böses“ zweiteilt, nach der Logik, dass „aus Gutem nur Gutes, aus Bösem nur Böses“ kommen könne.
Gesellschaftlich ist es neben der Differenzierung zwischen Ein- und Zuwanderung erforderlich, auch zwischen humanitärer Politik und Einwanderungspolitik zu unterscheiden. Es ist unbestreitbar, dass politisch Verfolgte ein Recht auf Asyl haben – dieses Recht ist aber ein individuelles und kein Gruppenrecht. Die Verfolgung verleiht dem Antragsteller zudem keinen Dauerstatus. Denn das Asylrecht berechtigt zeitlich nur zu einem begrenzten Aufenthalt. Einwanderung erfolgt dagegen erstens nach Bedarf der Aufnahmegesellschaft und zweitens mit dem Ziel, die eingewanderte Person auf Dauer zum individuellen Mitglied des Gemeinwesens zu machen. Ein Bürgerstatus als Citoyen muss durch Arbeit erworben und kann nicht geschenkt werden, so wie Gesinnungsethiker dies tun, wenn sie Flüchtlinge, die noch nicht einmal die Landessprache sprechen, zu „neuen Bürgern“ hochstufen
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