Man könnte fast vermuten das die Antiquariats-Händler, sich eine Art Schmerzensgeld vergüten lassen, weil die Alben schon so lange bei ihnen verstaubten!

Rechnung:

ehemaliger Verkaufspreis 1:1 (DM in Euro) umgerechnet * die Anzahl der Jahre wo sie im Lager dahingilbten = Verkaufspreis