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Thema: Comic-Stammtisch Wunschtitel: Pirat Schwarzbart und Old Nick

  1. #151
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    Zitat Zitat von Ollih Beitrag anzeigen
    In der Regel geht es immer darum, wer wieviel vom Kuchen bekommen soll.
    Meist bedarf es ja nicht nur der Rechte, sondern es geht ganz praktisch auch darum, wer im Besitz der Originale bzw. Vorlagen ist, auf die es für den Druck der Alben ja bekanntlich ankommt.
    Wie muss ich mir das eigentlich vorstellen? Gibt es da irgendwo ein Archiv der Vorlagen, z. B. bei Dupuis? Oder sind da die berühmt-berüchtigten Dachböden die ergiebigere Quelle?

    Zitat Zitat von efwe Beitrag anzeigen
    Es sind die Erben. Ich hatte mich vor Jahren für "ZACK" für "Schwarzbart" interessiert. Und schon damals haben sie blockiert.
    Weißt Du noch, wieviel Jahre das ungefähr her ist? Mein Hintergedanke: je mehr Jahre, desto mehr Chancen für Bewegung in dieser Frage.

    Hoffen darf man ja ...

  2. #152
    Moderator Zack-Forum Avatar von efwe
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    Ist etwa 10 Jahre her.

    EfWe

  3. #153
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    Okay. Danke!

  4. #154
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    Zitat Zitat von Kaschi Beitrag anzeigen
    Wie muss ich mir das eigentlich vorstellen? Gibt es da irgendwo ein Archiv der Vorlagen, z. B. bei Dupuis? Oder sind da die berühmt-berüchtigten Dachböden die ergiebigere Quelle?
    Viele Originalvorlagen sind im Laufe der Zeit verloren gegangen. Auch die Verlage haben wohl gerade zu Beginn nicht wirklich auf eine Archivierung des Materials ihrer Künstler geachtet.
    Häufig werden für Neueditionen dann Scans von bereits gedruckten Alben verwendet.

    Wenn nun aber die Lizenz an die Künstler/Erben zurückgefallen ist, geben die Verlage ihr vorhandenes Material (z.B. digitale Vorlagen) nicht wieder an diese ab. Ist ja quasi ihr "Faustpfand" um die Künstler/Erben dazuzubringen auch weiterhin ihr Material dort verlegen zu lassen.
    Dazu kommt, dass längst nicht jeder Künstler seine eigenen Originale aufgehoben hat. Oftmals wurde Material verschenkt oder verkauft.
    Das alles wieder zusammenzutragen ist eine ziemliche Arbeit.

    Heisst, nur weil ein Erbe die Rechte hat, kann er dem neuen interessierten Verlag noch nicht automatisch auch das Material zur Verfügung stellen.
    Neben der Lizenz muss also der neue Verlag auch eigenständig das Material zuzusammen tragen und was oft noch viel aufwendiger zu bewerkstelligen ist, das Material auch printgerecht aufzuarbeiten.
    Das kann und will nicht jeder Verlag leisten.
    Geändert von Ollih (02.03.2022 um 09:53 Uhr)

  5. #155
    Mitglied Avatar von JRN
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    @Ollih :

    Die Formulierung nit dem "Faustpfand" im zweiten Absatz kann Dich in Teufels Küche bringen [also vor Gericht].
    Eine Lizenz kann nicht an den Urheber oder seine Erben "zurückfallen". Die Lizenz ist dem Verwerter nur für eine vertraglich vereinbarte Dauer eingeräumt worden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt sie.
    Mit Erlöschen der Lizenz hat der [dann: vormalige] Verwerter keinerlei Rechte mehr an dem verwerteten Werk. Dazu gehört auch das Recht, digitale Druckvorlagen zu speichern oder gar weiterzugeben - außer an den Urheber oder seine Erben [wenn das so vertraglich vereinbart worden ist (oder der Urheber darum bittet - was sich der Verwerter in der Regel extra vergüten lässt)].

    Ich weiß, dass sich ein paar Verwerter nicht an ihre Pflicht gebunden fühlen, die in ihrem Besitz befindlichen Werke oder Werkdaten beim Erlöschen der Lizenz wieder an den Urheber oder dessen Rechtsnachfolger auszuhändigen bzw. die Daten zu löschen ... aber dieses Verhalten dort zuzugeben, wo findige Juristen es lesen könnten, ist vielleicht keine kluge Geschäftsstrategie ...

    Es sind die Urheberinnen und Urheber bzw. deren Rechtsnachfolger, die sich um den Erhalt und das Vorrätighalten der Werke bzw. brauchbarer Druckvorlagen zu kümmern haben. Und wenn ein Werkschöpfer sich zu Lebzeiten nicht um die Pflege seines Werkes gekümmert hat, dann stehen die erbenden Supermarktkassierer oder Bankfilialleiterinnen oft vor einem [für sie] unlösbaren Problem.

    In den U.S.A. ist die Rechtslage bekanntermaßen anders, aber Remacle war ja Europäer. Und obendrein fallen in seine Schaffensphase mehrere Änderungen des Urheberrechts. Da dürfte allein schon die Einarbeitung in die jeweilige Rechtslage für fachfremde Erbengemeinschaften eine echte Herausforderung darstellen. Lass nur einen Kaufmann darunter sein, der "das Maximum rausschlagen" will, und eine Juristin, die "alles richtig machen" will ... und die Jahre werden ins Land ziehen.

    Mit 1000 Grüßen,
    JRN
    Geändert von JRN (02.03.2022 um 11:03 Uhr)

  6. #156
    Moderator Finix Comic Club
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    JRN

    Daher habe ich Faustpfand auch in "" geschrieben.
    Ansonsten war es natürlich etwas missverständlich geschrieben, weil ich mich vor allem auf die digitalen Vorlagen bezog.
    Natürlich gehe ich auch davon aus, dass Verlage heutzutage den Künstlern ihre (analogen) Original-Vorlagen zurückschicken, wenn das überhaupt noch gängige Praxis sein sollte.
    Mein Eindruck ist, dass viele Künstler ihre Vorlagen bereits digital an die Verlage schicken, zumal viele Originale heute schon nur noch digital erstellt werden. (Die Alben also am Bildschirm entstehen.)
    Soweit ich weiss, sind Verlage, die aus "analogen Material" digitale Vorlagen zum Druck in Eigenregie erstellt haben, nicht notwendigerweise verpflichtet diese automatisch nach Auslaufen der Lizenz an den Künstler zurückzugeben, es sei denn, dass ist vertraglich so festgelegt. Schließlich hat der Verlag hier die Arbeit geleistet.
    Was natürlich nicht heisst, dass der Verlag die digitalen Vorlagen selbst weiter verwenden kann. Nur, der Künstler muss dann bei einer neuen Lizenzierung, diese digitalen Vorlagen dann auch wieder neu erstellen lassen und darf dabei selbst nicht auf gedruckte Vorlagen des ehemaligen Verlags zurückgreifen.

    Aus Aussagen divereser Artikel der letzten Jahrzehnte schließe ich, dass die Comicproduktion der 50-70er Jahre stark als Massenware ausgelegt war und viele Künstler selbst über den Wert ihrer Werke für die Zukunft nicht wirklich Bescheid wussten. Daher auch meine Annahme, dass viele Originale einfach weggeschmissen wurden, nachdem die Veröffentlichung abgeschlossen war.

    Und last but not least bin ich mir nicht so sicher, ob die Verlage manchmal selbst wissen, was sie da in ihren Archiven noch alles liegen haben, aber nicht über die manpower verfügen diese zu katalogisieren. Bei dem Mitarbeiterschwund der letzten Jahre ist , denke ich, auch viel "know-how" also Wissen über den Eigenbestand verloren gegangen.
    Geändert von Ollih (02.03.2022 um 12:19 Uhr)

  7. #157
    Moderator Zack-Forum Avatar von efwe
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    Anmerkung: Gerade viele ältere Comic-Schaffende haben den Verkauf ihrer Originale als Gelderwerb im Herbst ihrer Karrieren gesehen. So hatte z. B. Seron keine einzige Originalseite der Minimenschen mehr, da er sie alle verkauft hatte.
    Ich gehe davon aus, dass die großen Verlage alle ein Archiv ihrer Filme haben, ansonsten wären neu kolorierte Ausgaben von Serien wie "Blueberry" oder aktuell "Tanguy & Laverdure" nicht möglich. Ich sehe es als unmögliche Sisyphusarbeit an, alle Originale einer Serie zusammenzutragen, um diese neu zu starten. Es ist einfacher, denn Schwarzfilm einzuscannen und dann digital neu zu kolorieren.

    EfWe

  8. #158
    Mitglied Avatar von frank1960
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    Könnte man doch alles neu zeichnen lassen. Von Routiniers, die den Stil drauf haben. Remacleremake. Wie beim Film. Wenn keine eigenen Ideen vorhanden, solider Broterwerb.
    Ach wär Ich doch ein Junge noch wie einst
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    Euer Frank

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  9. #159
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    Das gab es tatsächlich. Nicht bei Remacle, wohl aber bei Charles M. Schulz/Peanuts. Speziell bei den frühen Sonntagsstrips gab es fehlende Auftaktpanels, die für die Gesamtausgabe, die nach dem Tod von Schulz herauskam, neu gezeichnet wurden.

  10. #160
    Mitglied Avatar von frank1960
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    Herr Wiechmann hat erzählt, dass er Prinz Eisenherz auf diese Weise ergänzt hat, wenn was fehlte oder ein Panel unvollständig war. So oder so ähnlich glaub Ich.
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  11. #161
    Mitglied Avatar von JRN
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    ... und, viel offensichtlicher: Die ganzen digitalen Neukolorierungen, die nötig werden, weil die ursprünglichen Kolorierungen nicht mehr oder nur unvollständig vorhanden sind ... oder den heutigen Produktionsstandards nicht mehr entsprechen [weil sie z.B. auf ein grobes Raster ausgelegt waren].


    @Ollih und @efwe :

    Kein Widerspruch.
    Ich melde mich ja auch nur ab und zu zu Wort, um auf die Rechtslage aufmerksam zu machen ... wohl wissend, dass es immer und überall Situationen gibt, wo sich jemand nicht rechstkonform verhält und damit durchkommt, weil ihn oder sie niemand verklagt.
    Durchaus üblich ist es - und darauf hebt ihr, wenn ich euch richtig verstehe, beide ab -, dass ein Urheber oder eine Urheberin einem Verwerter das Recht einräumt, die von diesem hergestellten oder aufbereiteten Druckvorlagen an seiner oder ihrer Stelle aufzubewahren, zu verwalten oder weiterzugeben. In diesem Fall würde der Verwerter als Agent des Urhebers oder der Urheberin [bzw. irgendwann der Erben] agieren. Das darf er aber nicht ohne ausdrücklichen Auftrag tun - und insbesondere die Weitergabe [oder eine andere Nutzung] darf nicht ohne "Okay!" durch den Urheber oder die Urheberin erfolgen, weil die Frage, an wen Nutzungsrechte durch einen Verwerter lizenziert werden, unmittelbar das unveräußerliche Urheberpersönlichkeitsrecht betrifft. Dass der Verwerter in die Herstellung, Aufbereitung und/oder Bereitstellung der Druckvorlagen Ressourcen investiert hat, berechtigt ihn nicht dazu, an dieser Stelle übergriffig zu werden.

    Ich gehe davon aus, dass diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die nicht über eigene Druckdaten ihrer Werke verfügen [solche sollte es im digitalen Zeitalter kaum noch geben - bei im vorigen Jahrhundert geschaffenen Werken ist es aber die Regel], froh sind, wenn auf den Festplatten eines ihrer Verwerter etwas liegt, was einem interessierten neuen Verwerter angeboten werden könnte. Nur kann der Verwerter daraus eben nicht nur keinen Rechtsanspruch ableiten: Das Vorrätighalten und Anbieten der Daten wäre - rein juristisch - illegal, sofern kein entsprechendes Nutzungsrecht eingeräumt worden wäre.
    [Denkt nur an den Fall, ein Urheber verhandelte mit einem Verlag über eine Werkausgabe, die er unter anderem anstrebt, um einer Familienangehörigen ein paar Jahre lang ein sicheres Einkommen als Koloristin derselben zu generieren. Die gesetzliche Regelung soll dann verhindern, dass ein anderer Verwerter auftaucht und sagt: "Wir haben hier übrigens noch die digitalisierten Farbfilme von unserer Ausgabe von vor zehn Jahren - und wir verkaufen sie euch für die Hälfte dessen, was ihr der Koloristin zahlen wollt!" No way. Der Urheber könnte den "Anbieter" in Grund und Boden klagen, weil, wie gesagt, schon die Existenz der Druckvorlagen auf dessen Festplatte nach Erlöschen des Nutzungseinräumung nicht mehr legitim wäre.]

    Der Umgang mit Originalen steht noch einmal auf einem ganz anderen Blatt ...
    Klar ist aber natürlich, dass sich der Handel damit für den Urheber oder die Urheberin langfristig nur dann lohnt, wenn er oder sie Zugriff auf Filme oder Scans hat, aus denen sich weiterhin Druckvorlagen herstellen und also Nutzungsvergütungen erzielen ließen. Es bringt schließlich nicht viel, wenn jemand die aus einem Originalverkauf generierten Gelder allesamt wieder ausgeben müsste, um jemanden zu bezahlen, der dann mithilfe älterer gedruckter Auflagen neue Druckvorlagen erstellen müsste.
    Sollte dieser Druckvorlagenersteller ein Verlag sein, wären die meisten Urheberinnen und Urheber sicher froh, wenn ihnen jemand die Arbeit abnimmt ... und sie würden ihm die Rechte an der weiteren Nutzung gern einräumen, um in der gesparten Zeit neue Seiten zeichnen zu können. Dieses oft stillschweigende Einvernehmen löst sich aber immer dann, wenn es nicht vertraglich abgesichert ist, schlagartig in Wohlgefallen auf, wenn der Erbfall eintritt und die Erben kein Interesse an "Zeitgewinn durch das Delegieren von Arbeit an den Verlag" mehr haben, sondern nur noch an stetem Geldfluss.
    Da kann es dann passieren, dass die Erben dem Verlag nicht mit Dankbarkeit begegnen, wenn sie erfahren, dass der auf seinen Festplatten noch Druckdaten eines nicht mehr von ihm verlegtem Werk liegen hat. Die schicken dann einfach einen Anwalt los.

    Mit 1000 Grüßen,
    JRN
    Geändert von JRN (02.03.2022 um 15:01 Uhr)

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