Selbst wenn RTL2 die Wahl gehabt hätte, hätten sie die kurzen Folgen genommen. Sie haben ja sogar selbst Filme und Specials, wie z. B. "Lucario und das Geheimnis von Mew" auseinandergeschnippelt, um dazwischen Werbung zeigen zu können.
Man darf auch nicht vergessen, wie unfassbar populär Conan in Japan ist. Da rentiert es sich lange Specials auszustrahlen, hier in Deutschland nicht bzw. bei Weitem nicht in den Ausmaßen.
Darum die berühmten Eyecatcher mitten in den Folgen, die ja bei uns in allen (?) Serien weggecuttet wurden, weil man die Folgen in Gänze gezeigt hat und daher nicht nötig waren.
Ich kann mich leider nur nicht mehr erinnern an welchen Stellen die Werbung sonst noch lief. Nach dem Opening und vor dem Ending/der Preview?
Bei uns war/ist Werbung in Folgen selbst im Kinderprogramm verboten. RTL2 bekam damals auch ärger, weil solche Werbebanner durchs Bild liefen.
Ja, in der Regel kommt in Japan kurz oder direkt nach dem Vorspann Werbung und kurz vor Ende und wie du schon sagst zwischen den Eyecatchern. Bei den Langfolgen entsprechend öfter.
Hatte das gar nicht mehr im Kopf und hab mal recherchiert:
https://archive.md/20120719155852/ht...d=1692;start=2
Sehr interessant eigentlich. Ist sogar anhand Detektiv Conan als Beispiel.
Man merkt, dass du Kaffee verweigerst Ich nehme mal an, du hast den Thread nur zwischen Tür und Angel überflogen. Anders kann ich mir diese völlig aus dem Zusammenhang gerissene Fehlinterpretation meines Posts nicht erklären.
Wie Ayumi-sama bereits ausgeführt hat, liegt das Problem in der unterschiedlichen Rechtslage. Die Japaner dürfen Werbung in Kindersendungen schalten, deutsche Sender nicht. Es ging ja darum, warum RTL2 nicht die ungekürzten Specials von TMS bekommen hat. Meine Aussage bezog sich darauf, dass sie alleine aus Werbegründen kein Interesse daran gehabt hätten und eben auch selbst schon Filme und Specials in ähnlicher Manier bearbeitet haben. Es ist ja nicht nur so, dass sie sie in zwei Teile aufgesplittet haben, um dazwischen Werbung schalten zu können. Die Filme wurden zusätzlich auch noch radikal geschnitten, damit die Parts eine bestimmte Laufzeit nicht übersteigen. Und das waren keine gewalttätigen Szenen sondern inhaltliche Schnitte, die nur den Zweck hatten, die Laufzeit zu kürzen.
Es ist außerdem ein Unterschied, ob man einen Film mit Werbeunterbrechungen zeigt oder die Leute verarscht, in dem man behauptet, einen Zweiteiler zu senden, obwohl es sich im Original um einen zusammenhängenden Film handelt.
Geändert von ulxTIMxate (29.10.2024 um 08:05 Uhr)
Meinst du damit, dass Werbung innerhalb der Serie gezeigt wird als Laufbandeinblendung (wie es in Stretz' verlinktem Artikel steht)? Oder dass die Serie von einem Werbeblock unterbrochen wird? Wenn Letzteres: Als VIVA damals Detektiv Conan gezeigt hatte (ist mittlerweile auch schon wahrscheinlich über zehn Jahre her), wurden, glaube ich, auch die Folgen von Werbung unterbrochen. Ich glaube, in der Art erste Hälfte der Folge, dann Werbeblock, dann zweite Hälfte der Folge, dann direkt der erste Teil der nächsten Folge (oder der nächsten Serie), dann Werbeblock, dann der zweite Teil der Folge. Weiß jetzt aber nicht, ob das als Kinderprogramm zählt. Oder was genau erfüllt sein muss, damit es als Kinderprogramm zählt.
„Zeichentrick?!“
„Ey, das ist Anime! Das ist quasi Kunst!“
Aus Sturm der Liebe (Folge 3256)
Ich habe hier was offizielles (bin mir aber grad unsicher, ob das jetzt noch gilt oder im geschichtlichen Kontext gilt, also Vergangenheit)
Deutscher Rundfunkstaatsvertrag (RStV)
Allgemeine Vorschriften
§ 7a Einfügung von Werbung und Teleshopping
(1) Übertragungen von Gottesdiensten sowie Sendungen für Kinder dürfen nicht durch
Werbung oder Teleshopping-Spots unterbrochen werden.
§ 8 Sponsoring
(6) Nachrichtensendungen und Sendungen zur politischen Information dürfen nicht
gesponsert werden. In Kindersendungen und Sendungen religiösen Inhalts ist das zeigen
von Sponsorenlogos untersagt.
Laut EU Richtlinie darf ab 30 Minuten Laufzeit eine Werbeunterbrechung eingeführt werden.
Quelle: PDF Download unter
https://www.bpb.de/themen/medien-jou...n-und-werbung/
Beim Kinderprogramm darf die Sendung nicht durch Werbung unterbrochen werden. Die darf nur vor oder nach der eigentlichen Sendung gezeigt werden. Es wird auch vorgeschrieben wie viel Werbung (zeitlich) in einer Stunde gezeigt werden darf. Darum hatte RTL2 auch die Sendungen "angepasst" um das möglichste bei der Werbung heraus zu holen.
Danke für die Information, aber du hast mich nicht richtig verstanden. Du hast geschrieben, wenn Kinderfernsehen, dann gilt y. Aber ich wollte eher wissen, was x ist in wenn x, dann ist es Kinderfernsehen. Ist jede Zeichentrickserie ab null Jahren automatisch Kinderfernsehen? Oder muss es dabei noch so was Begleitendes wie Pokito oder Vampy geben?
„Zeichentrick?!“
„Ey, das ist Anime! Das ist quasi Kunst!“
Aus Sturm der Liebe (Folge 3256)
Ich meinte eigentlich Werbeblöcke, aber das Verbot gilt für die Laufbandeinblendungen natürlich genauso. Der wesentliche Unterschied besteht wohl tatsächlich darin, ob der Sender es als Kinderprogramm deklariert oder nicht und im Fall von Viva wurde "Detektiv Conan" nicht im Rahmen eines "Kinderprogramms" ausgestrahlt. Sie haben viele der Folgen ja sogar erstmals uncut ausgestrahlt.
Die Definition von "Kinderprogramm" ist aber anscheinend auch sehr schwammig. Das Einzige was sich finden lässt ist, dass eine Serie zum Kinderprogramm gehört wenn sie hauptsächlich oder ausschließlich an Kinder gerichtet ist.
Wo man aber hier die Linie zieht scheint recht undefiniert zu sein. Was ja eigentlich nicht der Fall sein kann, da es ja rechtlich genaue Regelungen gibt, wie z.B. in Bezug auf Werbung.
Wer entscheidet das also? Der Sender? Die Uhrzeit?
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