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Öha? Ich hab noch meine Belege direkt vom Verlag ungelesen im Regal, und die sind eingeschweißt.
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Also bei den BLs sind ja auch die meisten mit ab 16 eingeschweißt. (Was dann fürs reinschauen auch blöder ist...)
Bei TP werden ab 16 Titel ja auch so eher kaum eingeschweißt.
Vielleicht das selbe Problem wie bei dem einen BL diesen Monat...der war ja auch bei vielen nicht eingescheißt obwohl ers sein sollte...und vom Verlag hieß es da auch das es ihre wären.
Ich meinte ja da auch schon mal, wohl länger falsch gemacht und später hats die Druckerrei erst gemerkt und dann das bessere den Verlag gegeben...könnte genauso auch bei anderen Fehlern der Fall sein, weil sich ja bisher da auch nichts dran verbesserte. xd
Um mal die Verlage etwas in Schutz zu nehmen: an sich wird wohl kein Verlag deswegen etwas zensieren, weil sie denken, das etwas für die Leser nicht verkraftbar ist. Wird wohl eher daran liegen, das sie Angst for derBundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien haben. Wenn man Pech hat, landet nämich so mancher Titel auf dem Index.
das jüngere Leser solche Mangas lesen, kann man in Zeiten des Internets so oder so nicht vermeiden.
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eventuell wurden ja diese Seiten auch in der japanischen Taschenbuchversion weggelassen und sie sind deswegen nicht enthalten.
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Denke man hat sich mit dem Alter 16 einfach vertan. Hätten sie es gleich ab 18 gemacht, dann wäre die Zensur sicher entfallen. Aber verkauft sich dann wohl schlechter.
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BTOOOM! ist ein schlechtes Beispiel, da wir dort sogar ne alternative Illu bekommen haben, da man das Höschen von Kaguya sehen konnte
Bzw. vergleiche mal die Farbseite in der Mitte von Band 7 mit dem japanischen Original
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Naja, da ja bei PM auch mal vorkam das nur wegen der Alterseinstufung was geändert wurde kann man das auch indirekt dem verkraftbar gleichsetzen. So gesehen ist es nicht komplett ausgeschlossen das man sowas machen würde, auch wenns nicht der selbe Verlag ist. (Bei dem BL damals wo man was weglies, wäre das doch genauso nicht nötig gewesen...und der das ist ja sogar ein Beipsiel direkt von EMA.)
Auf dem Index kam doch eh schon länger nichts mehr, erst Recht keine Gewaltdinge...
Glaube nicht unbedingt mal, wenn dann würde das nur auch der Verlag annehmen...weil es ja eh nur Empfehlungen sind und nichts festes wie bei Anime.
Die Frage wäre aber warum man das dann dort aufeinmal hätte wegglassen sollen...denke am häufigsten dürfte das selbe nur nochmal neu gezeichnet werden oder weiters hinzu...
Oder haben die Japaner bei Gewalt auch irgendwelche besonderen Getze?
Wobei sie ja eigendlich auch in anderen Dingen weniger Probleme mit haben als manches man bei uns kritisch sieht....
Das passiert nicht so selten. Bei BLs gibt es ja auch die unzensierten Magazinveröffentlichung und die zensierte Tankobonversion. In 07-Ghost wurde eine komplette Szene gestrichen und dafür eine ganz neue eingebaut, was aber nichts mit Zensur zutun hatte, sondern andere Gründe hatte.Zitat von Mia
Danke, gut zu wissen. Da hat EMA wohl wirklich zensiert, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass das Ebook andere Inhalte bietet als die gedruckte Version.Zitat von mülleimer
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Liebe Leser von DRAW!
Bevor hier Fehlinformationen in Umlauf geraten, möchte ich kurz auf die fehlenden Seiten in DRAW Band 2 eingehen.
Zuerst müssen wir sagen, dass wir die Serie eventuell nicht veröffentlicht hätten, wenn wir bei der Lizenzierung die betreffende Szene in Band 2 gekannt hätten. Leider war zu diesem Zeitpunkt erst Band 1 in Japan veröffentlicht.
Den Chaco-Abeno-Fans und der Autorin gegenüber haben wir uns verpflichtet gefühlt, die Serie komplett zu bringen, mussten aber einen Weg finden, dies ohne Probleme zu schaffen.
Da es sich bei der fraglichen Szene um eine bildliche Darstellung einer Vergewaltigung handelt, welche weder direkt noch indirekt als falsch oder schlimm dargestellt wird, mussten wir sie leicht verkürzen. Ansonsten hätten wir gegen deutsches Recht verstoßen, und hier geht es nicht nur um Jugendgefährdung sondern auch um strafrechtliche Fragen.
Wir haben uns nach längeren Diskussionen und Austausch mit unserer Rechtsberatung dazu entschlossen, die Szene so zu kürzen, sodass die bildliche Darstellung entfällt, ohne dadurch inhaltliche Veränderungen zu schaffen. Auch mit der Autorin und dem Lizenzgeber wurde das abgesprochen. Die Geschichte wird also nicht verfälscht, sondern einzig und allein die in unseren Augen unnötige Darstellung, wie genau diese Vergewaltigung abläuft, entfällt. Für die Story sind die fehlenden Bilder in keiner Weise relevant.
Wer aus Anti-Zensur-Gründen diese Darstellung fordert, der möge sich dies bitte nochmals genau überlegen. Unserer Meinung nach geht es hier um eine verharmlosende Darstellung einer Vergewaltigung. Auch wenn wir nach wie vor zu der Veröffentlichung von DRAW stehen und die Serie echt super finden, das muss echt nicht sein.
Wir bemühen uns immer, alle von uns veröffentlichten Werke so originalgetreu wie möglich zu bringen, so wie die Autoren sie geschaffen haben. Jeder Einzelfall wird sehr sorgfältig diskutiert und entschieden. Es wird niemals einfach mal so zensiert. Hier bitten wir, auf unser Fachwissen zu vertrauen.
Die Tatsache, dass wir nicht vorab darüber informiert haben, kann man kritisieren, und wir werden diese Kritik für zukünftige Entscheidungen in unsere Überlegungen miteinbeziehen.
In diesem Fall haben wir uns entschieden, dass die Information nicht wichtig genug war. Bitte bedenkt, dass der Großteil der Leser das japanische Original nicht kennt und so die leichte Verkürzung gar nicht bemerkt. Es geht hier schließlich um eine Vergewaltigung, deren bildliche Darstellung absolut irrelevant für den Manga ist, und auf die man in unseren Augen auch nicht gesondert hinweisen muss.
Wir hoffen, Ihr könnt unsere Entscheidung nachvollziehen.
Beste Grüße
Jonas Blaumann
(Programmleitung)
@Aya-tan: Könntest Du bitte genau sagen, in welchem Band welche Szene verändert wurde? Von einer Zensur ist uns nichts bekannt, wir haben hier mit dem Material gearbeitet, welches uns der Lizenzgeber zur Verfügung gestellt hat. Wir überprüfen das natürlich aber nochmals.
Danke sehr im Voraus.
Die Begründung hieße ja im Umkehrschluss, dass jegliches Zeigen von Gewalt unnötig und nicht Story fördernd ist. Dann kann man ja sehr viel eigentlich weglassen. Aber dann fällt es wohl doch irgendwann auf, selbst wenn man das Original nicht kennt. ^^
Ist eine Vergewaltigung eigentlich schlimmer als sonstige Gewalt? Glaube diese Themen sind so schwammig wie rechtliche Themen halt immer so sind.
Ich habe da zumindest beim lesen nichts bemerkt von einer Zensur. Weiß nicht ob man dann lieber ganz auf einen Titel verzichtet. Im Nachhinein bleibt halt immer ein fades Gefühl der Bevormundung, wenn inländisch nicht 1:1 dem Original entspricht.
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Sehr unschön finde ich, dass die Zensur einfach verheimlicht wurde, wohl in der Hoffnung dass es die Leser nicht bemerken. So etwas sollte vorher immer kommuniziert werden!
Glaube da kann man lange warten, dass so was vorher mitgeteilt wird. Darunter leidet sicher ein wenig die Auflage. Nicht jeder will ein zensiertes Produkt, was es vielleicht anderswo unzensiert gibt und man dessen Sprache mächtig ist.
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Es spielt natürlich immer ein gewisses Mass an Subjektivität mit rein, aber so klar wie ihr es hier darstellt ist es nicht. Für mich ist die gesamte Szene bereits dermassen negativ konnotiert, dass von einer verschönerten Darstellung keine Rede sein kann. Das Gefühl einer Verharmlosung hatte ich weder beim Lesen der deutschen Version, noch beim Konsultieren des Originals.
Ausserdem muss man als Leser moralisch nicht mit den Inhalten eines fiktiven Werkes einverstanden sein, um es zu geniessen. Genau dafür reflektiert man das Werk. Deshalb sind für mich einige Abschnitte des Statements, in welchen die Zensur auf moralischer Ebene verteidigt wird, unangebracht. Bei der rechtlichen Lage enthalte ich mich eines Kommentars, da ich die Situation in Deutschland nicht gut genug kenne.
Und zuletzt bleibt es für mich dabei, dass solche Eingriffe dem Kunden gegenüber im vornherein kommuniziert werden müssen. Man kommt sich als Leser, besonders wenn man Zensur-Gegner ist, auf Deutsch gesagt verarscht vor. Ausserdem ist verschwiegene Zensur eine gute Möglichkeit sich als Firma den Ruf zu schädigen. Habe ich an anderen Beispielen bereits beobachten dürfen.
___________________________________________
EDIT: An dieser Stelle muss ich aber auch noch erwähnen, dass ich froh darüber bin, dass ihr von EMA euch, wie bei Draw, an riskantere, härtere Titel ran traut. Das nächste Mal einfach besser ohne Zensur.
Geändert von Moonsorrow11 (10.07.2017 um 16:19 Uhr)
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Ich kann es an sich nachvollziehen, warum ihr euch für diese Zensurmaßnahme entschieden habt. Ich nehme mal an, ihr habt eure Entscheidung aufgrund des § 131 StGB getroffen?
So etwas kann ich aber nicht nachvollziehen. Wirkt auf mich so, als hätte man das ganze einfach unter den Tepich kehren wollen und sowas kann ich gar nicht leiden. Solche Dinge sollten vorab kommuniziert werden.
So sind die Leser nämlich nachher viel verärgerter, als wenn man diese Dinge von Anfang an offen gelegt hätte.
Tokyopop hat ja beispielsweiße bei "Prince of Sahara" ein ganzes Kapitel weggelassen, aber es dafür vorher klar kommunziert.
ich nehme mal an, das sich bei der Entscheidung auf den § 131 StGB bezogen wurde.§ 131ist natürlich auch immer eine subjektive Sache das ganze...Gewaltdarstellung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Schrift (§ 11 Absatz 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
a) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht,
b) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
2. einen in Nummer 1 bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien
a) einer Person unter achtzehn Jahren oder
b) der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
3. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 Buchstabe a oder b oder der Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 und 2 ist der Versuch strafbar.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
(3) Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 Buchstabe a ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
Geändert von Miss Morpheus (10.07.2017 um 14:03 Uhr)
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§ 131 StGB würde ja in kraft treten wenn die Darstellung eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten zum Ausdruck bringen oder das Grausame oder Unmenschliche eines solchen Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise zeigen.
Wie ich weiter oben schon geschrieben habe, ich kenne da weit aus schlimmere und heftigere Dinge und diese als Buchform bei uns erschienen und da trat § 131 StGB auch nicht in kraft. Also bitte hier nicht mit § XYZ um sich werfen.
Kleine Bemerkung meinerseits @ Shadowrun20 zu deinem Beitrag mit der Erwähnung der USK:
Die Annahme, dass die USK die Spiele bei uns zensiert, ist leider ein verbreiteter Irrglaube bzw scheint man gerne die USK dafür den schwarzen Peter zuzuschieben.
Sofern Spiele zensiert werden, sind es immer die Entwickler oder Firmen wie Nintendo (in der Regel ausgehend von Nintendo of America) selbst, um das Spiel entweder dem jeweiligen Markt "anzupassen" oder um überhaupt eine USK 18 zu bekommen, wenn die Gefahr besteht, dass dies abgelehnt wird.
Die USK ist meinem Empfinden nach im Vergleich zu anderen Einstufungsbehörden deutlich netter bzw wohlgesonnener.
Achte das nächste Mal darauf, was PEGI usw vergeben und was die USK.
(Manche Spiele sind USK 12/PEGI 16 oder USK 16/PEGI 18)
Und damit bin ich wieder raus und lasse euch mit eurer Diskussion alleine.
Es gab keine Zensur, sondern diente einfach nur als Beispiel, dass Magazinveröffentlichung und Taschenbuchversion größere Unterschiede aufweisen können. Die Szene wurde wohl vom Mangaka-Duo rausgenommen und durch eine andere ersetzt, was wohl eher storytechnische Hintergründe hatte oder man meinte, besagte Szene passt nicht mehr.Zitat von Jonas Blaumann
Hier merkt man die reine Subjektivität, die Szene war für EUCH zu schlimm. Das bedeutet aber nicht, dass sie es auch wirklich war. Gleichzeitig habt ihr in der Vergangenheit Haou Airen gebracht, wo wirklich eine Vergewaltigung verharmlost wurde. Das Gesetz gab es damals aber auch schon, soviel also dazu.Wer aus Anti-Zensur-Gründen diese Darstellung fordert, der möge sich dies bitte nochmals genau überlegen. Unserer Meinung nach geht es hier um eine verharmlosende Darstellung einer Vergewaltigung. Auch wenn wir nach wie vor zu der Veröffentlichung von DRAW stehen und die Serie echt super finden, das muss echt nicht sein.
So eine Info ist IMMER wichtig, denn es ist ein Ändern des Originals und für manche ist das ein Grund einen Manga nicht zu kaufen, da sie Zensur nicht unterstützen wollen. Diese Entscheidungsfreiheit steht auch jedem zu.In diesem Fall haben wir uns entschieden, dass die Information nicht wichtig genug war.
Um es wirklich nachvollziehen zu können, müsste man die Stelle sehen, die sie zensiert haben. Ich habe aber eher das Gefühl, dass es reine Subjektivität war und nicht mehr.Zitat von Miss Morpheus
EMA soll bitte die Finger von härteren Titeln lassen, wenn sie dafür zu zartbesaitet sind.Zitat von Moonsorrow11
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