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Thema: Copyright-Verletzungen nicht auf die leichte Schulter nehmen

  1. #76
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    Natürlich ist das ein Unterschied: Deine Jacke ist zB nur von einer Handvoll Passanten zu sehen, Deine HP der ganzen Welt zugänglich. Deine Jacke kann auch niemand mal eben Strg-C, Strg-Ven, um sie selbst anzuziehen...

    natürlich kann mich jeder sehen. ich bin ja öffentlich damit unterwegs. und ohne suchmaschinen eintrag findet man meine seite so auch nicht.

    und mal eben kopieren is kein argument das is ja sowieso verboten.
    Ja, ich bin pädagogisch wertvoll.

  2. #77
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    Zitat Zitat von Torsten B. Abel Beitrag anzeigen
    Das ist aber fraglich. Denn ein Forum ist ja im rechtlichen Sinne der virtuelle "Privatbesitz" des Betreibers. Vergleichbar wäre das mit einem Restaurant oder einer Bar. Es gibt ein Separée, in dem man sich privat unterhalten kann, aber der Eigentümer des Etablissements bzw. dessen Angestellte haben jederzeit das Recht, dieses zu betreten und sich in die private Unterhaltung einzumischen. Insofern wäre auch ein Mithören zulässig, sofern bei Einlaß nicht ausdrücklich das Gegenteil zugesichert wurde.

    demnach wäre das hier ja ein gespräch und damit keine schriftliche veröffentlichung mehr und wir könnten endlich machen was wir wollen.
    Ja, ich bin pädagogisch wertvoll.

  3. #78
    Mitglied Avatar von Aeonra
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    Gut okey ich nehme jetzt aber mal an, dass lizenzfreie Bilder/Grafiken wie sie auf einschlägigen Seiten angeboten werden auch dementsprechend Verwendet werden dürfen oder?

  4. #79
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Zitat Zitat von Aeonra Beitrag anzeigen
    Gut okey ich nehme jetzt aber mal an, dass lizenzfreie Bilder/Grafiken wie sie auf einschlägigen Seiten angeboten werden auch dementsprechend Verwendet werden dürfen oder?
    Sofern diese wirklich lizenzfrei sind und das nicht einfach nur behauptet wird.

  5. #80
    Mitglied Avatar von Maunzilla
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    Produktabbildungen sind keine Werknutzung und keine Vervielfältigung. Daher fallen sie nicht unter das Urheberrecht. Es ist also erlaubt, Produkte zum Zwecke des Handels abzubilden, auch wenn es sich um Werke oder um markenrechtlich geschützte Designs handelt.
    Alles andere wäre auch widersinnig. Sonst müßte jeder, der z.B. sein Auto verkaufen will, bei BWM (oder dem jeweiligen Hersteller), die explizite Erlaubnis einholen, ein Foto desselben in die Verkaufsanzeige zu setzen.
    Das Markenrecht verbietet mir, ein Medikament mit dem Namen Aspirin® zu auf den Markt zu bringen. Es verbietet mir aber nicht, eine Schachtel Aspirin®, weiter zu verkaufen oder ein Foto von der Schachtel zu verwenden. Der Markenschutz gilt (außer für sog. berühmte Marken) nur innerhalb der Warengruppe, für die der Schutz angemeldet wurde. So dürfte man z.B. Sony-Shokolade verkaufen, oder Sony-Planzenschutzmittel, aber keine Sony-Elektrogeräte. (Je nachdem, wofür die Marke eingetragen wurde.)

    Das Urheberrecht schütz nur die Form, nicht den Inhalt eines Werkes. Wenn ich den Inhalt eines Filmes oder Buches nacherzähle, handelt es sich um keine Urheberrechtsverletzung.

    Daß das Urheberrecht in seiner heutigen Form völlig absurd, unzeitgemäß und unangemessen ist, zeigt sich allein schon anhand der Tatsache, daß im Internet nahezu jeder ob bewußt oder unbewußt in irgend einer Form gegen das Gesetz verstößt, gleichwohl in den allermeisten Fällen der Rechteinhaber nicht geschädigt wird.
    Insofern müßte ein zeitgemäßes Urheberrecht der digitalen Realität besser gerecht werden und sollte einzig auf die Frage des Schadens abstellen.

    Eine interessante Frage, die mir gerade in den Sinn kommt ist: Was passiert mit Werken, deren Urheber unbekannt sind? Darf man die Verwenden oder nicht? Oder gilt der Grundatz "Wo kein Kläger da kein Richter"? Wenn nicht, dürfte man z.B. keinen Witz mehr weitererzählen, den man nicht selber erfunden hat.
    Wenn man auf einer Gartenparty Musik spielt und nicht sämtliche Gäste persönlich kennt, müßte man GEMA-Gebühren für die öffentliche Aufführung bezahlen.
    A Propos: Müssen Karnevals-Vereine GEMA-Gebühren bezahlen für die Musik, die sie am Rosenmontagsumzug spielen?
    Fragen über Fragen...
    Geändert von Maunzilla (13.03.2007 um 20:26 Uhr)
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  6. #81
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Zitat Zitat von Torsten B. Abel Beitrag anzeigen
    Bei Wikipedia ist man da anderer Meinung:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte
    Die Meinung der wikipedia ist mir -gelinde gesagt- ziemlich einerlei. Ich gebe aber zu, dass es im Einzelfall drauf ankommt: Wenn ich ein Foto von einem Stapel Comics, Plattencover o.ä. mache, ist die Beurteilung vom konkreten Fall abhängig. Wenn ich den Stapel genau von oben fotographiere und ausser dem obersten Cover nicht viel auf dem Foto drauf ist, und man ggf. nicht mal erkennen kann, dass sich darunter weitere Comics, Plattencover o.ä. befinden, muss man das sicherlich anders bewerten als ein Foto, bei dem der Stapel von der Seite fotographiert wurde, das oberste Cover entsprechend perspektivisch so verzerrt ist, dass es nur von Leuten wiedererkannt wird, die das Original kennen und ausser dem Stapel noch der Tisch, auf dem der Stapel liegt und der Raum, in dem der Tisch steht deutlich erkennbar sind...
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  7. #82
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Zitat Zitat von Torsten B. Abel Beitrag anzeigen
    Das ist aber fraglich. Denn ein Forum ist ja im rechtlichen Sinne der virtuelle "Privatbesitz" des Betreibers. Vergleichbar wäre das mit einem Restaurant oder einer Bar. Es gibt ein Separée, in dem man sich privat unterhalten kann, aber der Eigentümer des Etablissements bzw. dessen Angestellte haben jederzeit das Recht, dieses zu betreten und sich in die private Unterhaltung einzumischen. Insofern wäre auch ein Mithören zulässig, sofern bei Einlaß nicht ausdrücklich das Gegenteil zugesichert wurde.

    Ebenso verhält es sich mit PNs: Sofern sich der Betreiber des Forums in den Nutzungsbedingungen, die bei der Anmeldung im Forum akzeptiert werden, nicht ausdrücklich dazu verpflichtet, daß Unterhaltungen per PN unter das Briefgeheimnis fallen, hat er jederzeit das Recht, diese zu lesen.
    Ich denke, es ist eher andersrum: Wenn der Forenbetreiber beabsichtigt, PNs zu lesen, muss DAS ausdrücklich in den Bedingungen stehen. Ansonsten greift Dein Vergleich mit der Bar nur bedingt: Wer sich in einer Bar unterhält, muss natürlich damit rechnen, dass vom Nachbartisch aus mitgehört wird (zuweilen ja nichtmal beabsichtigt mitgehört wird). Wenn man sich aber in der Bar Zettelchen zuschiebt, hat der Bar-Eigentümer keinerlei Recht, diese zu lesen. Übertragen aufs Forum: Posten in Threads ist 'Unterhaltung in der Bar', PNs sind hin- und hergeschobene Zettelchen (bei denen der Barbesitzer 'nur' Papier und Stift bereit stellt).
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  8. #83
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Zitat Zitat von Hyperion Star Beitrag anzeigen
    natürlich kann mich jeder sehen. ich bin ja öffentlich damit unterwegs. und ohne suchmaschinen eintrag findet man meine seite so auch nicht.

    und mal eben kopieren is kein argument das is ja sowieso verboten.
    Eben. Ansonsten ist Dir wirklich nicht zu helfen, wenn Dir der Unterschied von einem Kleidungsstück zu einem Internet-Auftritt nicht klar ist...
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  9. #84
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Noch mal so 'ne Frage:

    Die komplette Wiedergabe der Dialoge eines Filmes oder einer Serie wären ja Urheberrechtsverletzungen. Wie sähe es mit einer "Synchrobug"-Liste aus, in der also Textstellen aus der Originalfassung mit der deutschen Synchronfassung verglichen werden? Würde das unter das Zitatrecht fallen, sofern die Auswahl punktuell erfolgt und nicht ganze Szenen komplett wiedergegeben werden? Würde die Tatsache, daß durch die Gegenüberstellung (und Kommentierung) eine redaktionelle Aufbereitung erfolgt, einen ausreichenden Kontext bieten, um größere Mengen Text wiederzugeben, ohne gleich Post vom Anwalt befürchten zu müssen?

    Gleiches gilt auch für Standbilder oder einzelne Comicpanels, deren Veröffentlichung in erster Linie dem Zweck dient, zu zeigen, "Das ist anders" (Beispiel Schnittberichte). Es entsteht einem Verlag oder Verleih ja eigentlich kein finanzieller Schaden, wenn man ein paar aus dem Zusammenhang genommene Szenen zeigt, denn es dürfte wohl kaum jemand vom Kauf eines Comics abgehalten werden, nur weil er ein oder zwei Panels daraus bereits vorab im Internet gesehen hat (es sei denn, diese sind wirklich miserabel gezeichnet, aber dann wird sich die Sache spätestens im Laden beim Durchblättern entsprechend entscheiden). Klar, die bloße Panel- oder Standbild-Wiedergabe ist eine Urheberrechtsverletzung, aber was ist mit genanntem Beispiel, also einem Vergleich zwischen verschiedenen Fassungen?

  10. #85
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    Eben. Ansonsten ist Dir wirklich nicht zu helfen, wenn Dir der Unterschied von einem Kleidungsstück zu einem Internet-Auftritt nicht klar ist...
    ich versteh den unterschied zwischen im internet "veröffetnlichen" und öffentlich zur schau stellen nicht. in beiden fällen kanns jeder sehen und auch nachmachen.

    und ob ich jetzt ein flugticket zahlen muss um mein superman s zu sehen oder provider gebühren is dann schon egal ^^
    Ja, ich bin pädagogisch wertvoll.

  11. #86
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Noch so 'ne knifflige Frage:

    Angenommen, ich poste einen Link auf eine Seite, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt okay ist.

    Zeit vergeht, die Seite ändert sich, evtl. ändert sich der Besitzer oder es werden Inhalte hinzugefügt. Ich habe die Seite lange vergessen und ebenso, daß ich da mal einen Link drauf gepostet habe.

    Drei Jahre später entdeckt ein Anwalt den Link zu der Seite, die inzwischen nicht mehr so astrein ist.

    Wie sieht es hier mit der Verantwortlichkeit aus? Ist es zumutbar, innerhalb eines Forums auch nachträglich immer wieder nachzuprüfen, daß die irgendwann mal verlinkten Seiten weiterhin unbedenklich sind?

  12. #87
    Mitglied Avatar von Maunzilla
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    Das Problem beim Internet ist, daß es keine gesicherte Rechtssprechung gibt, sondern sehr viele Einzelentscheidungen untergeordneter Gerichte, die nicht selten von einer Arglosigkeit bis völligen Unkenntnis der technischen und sozialen Gegebenheiten des Netzes zeugen. So daß es viele widersprüchliche Urteile gibt.

    Wenn Du eine Seite verlinkst, kann dich keiner für deren zukünftige Inhalte verantwortlich machen. Und gerade in einem Forum mit Tausenden und Abertausenden von Beiträgen ist es schlicht unmöglich sämtliche Links regelmäßig zu überprüfen und dabei womöglich noch zu schauen ob nicht in irgend einem 10. Unterverzeichnis, doch ein nicht ganz legaler Inhalt versteckt sein könnte.

    Die Wiedergabe von einzelnen Bildern eines Filmes oder Panels eines Comics fällt eindeutig unter das Zitatrecht. (Vorausgesetzt man gibt die Quellen an und die Verwendung dient einer Besprechung, Kritik oder ähnlichen Aueinandersetzung mit dem Originalwerk.) Von einer Werknutzung kann man jedenfalls nicht sprechen, da ein Film aus rund 135000 Einzelbildern besteht, und ein paar davon nur einen winzigen Ausschnitt darstellen.

    Überhaupt scheinen viele Leute übertiebene Ängste vor diesen Abmahn-Anwälten zu haben. Wenn man wirklich abgemaht wird, muß man erst einmal schauen, ob die Abmahung überhaupt formal korrekt ist. Da hapert es nämlich schnell mal. Dann muß man schauen, ob sie inhaltlich begründet ist, und zu guter Letzt sollte man die Höhe der geforderten Gebühr überprüfen. Im Zweifelsfalle gibt man nur die geforderte Unterlassungserklärung ab und bezahlt aber nichts. Dann muß der Abmaher nämlich die Gebühr vor Gericht erstreiten. Und das scheuen die Abzocker-Anwälte, weil sie genau wissen, daß sie mit ihren übertiebenen Forderungen kaum durchkommen.
    Geändert von Maunzilla (13.03.2007 um 23:30 Uhr)
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  13. #88
    Mitglied Avatar von Zakarum
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    Eine kleine Frage: darf ich auf Anime-Blogs verlinken, die brandaktuelle Animes bloggen?



  14. #89
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Die wohl bekloppteste Frage ist übrigens, ob Wikipedia das eigene Logo in Artikeln verwenden darf.

    Denn das Logo ist urheberrechtlich geschützt, und Wikipedia darf laut eigenen Regeln nur gemeinfreie Abbildungen verwenden.

    Klingt bekloppt, oder?

  15. #90
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    Zitat Zitat von Felicat Beitrag anzeigen
    Fanfiction und -art zu verbieten wäre wie der Kampf gegen die Hydra: In dem Moment, wo man eine vom Netz geklagt hat, kommen zwei neue. Ich glaube außerdem, daß die Sachen 1. kostenlose Werbung sind und 2. man sich die Fans, die einem ja das Butterbrot bezahlen, nicht vergraulen will.
    Wenn der Kram rechtlich so bedenklich wäre, dann wären animexx.de oder fanfiction.net längst geschlossen. Sind sie aber nicht und das wird sich wohl kaum ändern.
    Wenn ich Joachim Kaps richtig verstanen haben, lassen sich die japanischen Verlage in den Verträgen zusichern, daß ihre Lizenznehmer Fanfiction nicht tolerieren (was wohl zumindest heißt, daß diese keine Fanfictions autorisieren dürfen). Wenn sie allerdings ihre Zeit darauf verwenden würden, diese Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen, kämen sie nicht mehr zum verlegen.

  16. #91
    Mitglied Avatar von Blue Lion
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    @Torsten

    Nö, der Rechteinhaber am Logo der Wikipedia wird der Wikipedia wohl die Genehmigung für die Verwendung des Logos gegeben haben


    Zitat Zitat von Torsten B. Abel Beitrag anzeigen
    Noch mal so 'ne Frage:

    Die komplette Wiedergabe der Dialoge eines Filmes oder einer Serie wären ja Urheberrechtsverletzungen. Wie sähe es mit einer "Synchrobug"-Liste aus, in der also Textstellen aus der Originalfassung mit der deutschen Synchronfassung verglichen werden?
    Du sprichst die Lösung schon selber an, es wird ja etwas "verglichen". Das fällt schon fast ins wissenschaftliche Arbeiten, es gibt Doktorarbeiten die sich allein mit zwei oder drei Fassungen ein und des selben Stücks befassen.

    So lange du den Text bearbeitest (sprich Zitat A + Zitat B + dein Text) ist das ok, dabei macht der Sinn und Zweck der Arbeit es ja schon unmöglich Texte länger als eine Seite (und auch das ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll) zu ziteren da sonst kein konkreter Vergleich im Kopf des Lesers gespeichert wird. Dabei sind auch Veränderungen erlaubt z.B. das Kürzen oder hervorheben (Fettschrift, Unterstreichen etc).

    Du musst natürlich angeben auf welcher Quelle deine Zitate beruhen und am besten auch welche Version du benutzt, da sich sowas ja ändern mag (Überarbeitungen etc) und natürlich darfst du nicht behaupten die Texte stammten von dir.
    Es ist zwar möglich selbst eine Übersetzung zu schreiben und zu verwenden, wenn man allerdings eine Arbeit um den Vergleich von Originaltext und Übersetzung anstrebt, ist dies wenig sinnvoll, es sei denn du bist Übersetzer und kritisierst dich gerne selbst

    lg
    Lio

  17. #92
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Zitat Zitat von Blue Lion Beitrag anzeigen
    @Torsten

    Nö, der Rechteinhaber am Logo der Wikipedia wird der Wikipedia wohl die Genehmigung für die Verwendung des Logos gegeben haben
    Ja, aber das Problem ist doch, daß die Regeln der Wikipedia keine Einschränkungen erlauben. Entweder ist das Bild allgemein für die Nutzung freigegeben, oder Wikipedia darf es nicht verwenden.

  18. #93
    Mitglied Avatar von Blue Lion
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    Die Wikipedia ist ja selbst Rechteinhaber und Nutzer, was sie mit ihren eigenen geschützten Werken anstellen ist ja egal.
    Problematisch ist eher wenn woanders eine ähnliche Seite entsteht und ohne Nachfrage das Logo verwandt bzw. in diesem Falle also benutzt wird...
    (damit wird u.a. ja vorgetäuscht was mit der eigentlichen Wikipedia zu tun zu haben wenn dies nicht der Fall ist)

  19. #94
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    das logo is echt geschützt?

    das is doch kacke ich dachte man kann von dort alles verwenden.
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  20. #95
    Mitglied Avatar von zorn
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    Ich möchte mich mal bei denen bedanken, die hier so geduldig und umfangreich Auskunft geben und Informationen ranschaffen.

    Besonders schön fand ich den Beitrag von zaktuell darüber, wie man mit "gesundem Menschenverstand" weiter kommt. Denn natürlich ist das (deutsche) Copyright unzeitgemäß, unlogisch und kaum überschaubar, und natürlich wird die Situation von Leuten verschäft, die glauben, dass im Internet eine andere Regelung für "mein" und "dein" gilt, aber wenn man für den Besitz von "geistigem Eigentum", von Bildern, Texten und ähnlichem das gleiche Maß anlegt wie bei "Brötchen" und "Diamanten", dann ist man ziemlich auf der sicheren Seite.

  21. #96
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Bitte schön. Freut mich, wenns hilft. Im Grunde ist es auch gar nicht so schwer. Das Problem besteht mMn vor allem darin, dass im Computerzeitalter/Internet alles schnell und leicht verfügbar und copierbar ist und nach dem Prinzip 'Ich kann, also darf ich' viele Leute meinen, nur weil sie ein Bild/Text auf ihrem Bildschirm sehen können, wäre es auch automatisch ihr Eigentum.

    Seien wir doch ehrlich: Früher wäre niemand auf den Gedanken gekommen, ein Buch oder grosse Teile davon erneut abzutippen und das Abgetippte weiter zu verkaufen. Zum einen, weil es eben sehr mühsam gewesen wäre, zum anderen, weil es einem kaum jemand zu nem vernünftigen Stundenlohn abgekauft hätte, weil das 'richtige Buch' denn doch deutlich billiger gewesen wäre, zum Dritten aber auch, weil dieser Mühe ein Nachdenken(!) vorausgegangen wäre, ob sichs lohnt. Und wenn man schon mal beim Nachdenken ist, dann kommt man schnell drauf: Wenn es schon so viel Mühe bedeutet, einen Text abzutippen, wieviel mehr Mühe mag es dann gewesen sein, sich den Text auszudenken UND aufzuschreiben!? Und schon wurde einem schnell klar: Das ist Arbeit, das ist Leistung, das darf ich nicht einfach ungefragt weiterverwenden.
    Heutzutage sind Texte im Nu mit zwei Tastenkombinationen kopiert und ausgedruckt - zu schnell als dass man gross drüber nachdenken müsste, obs lohnt, obs darf...

    Zumindest für mich ist nur so erklärlich, wie manche -auch hier im Thread- zu ner Grundhaltung kommen können, die -platt und überspitzt ausgedrückt- üngefähr besagt: "Doofes Gesetz, im Internet sollte alles frei verfügbar sein und/oder gemacht werden dürfen." - Lassen solche Leute auch immer den Schlüssel stecken, wenn sie ihr Auto nicht fahren, weil das dann ja auch ruhig für jedermann frei verfügbar sein könnte!?...
    Gruss!,liver - Du bist von mir genervt? Kotz Dich hier aus!
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  22. #97
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    zum glück sind die gesetze in österreich viel lascher was das ganze zeug angeht und vieles davon is privat sogar erlaubt
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  23. #98
    Mitglied Avatar von Aeonra
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    Naja IMO könnte man doch eine Unterscheidung machen fürs Internet, zwischen komerzielle Nutzung und nichtkomerzielle Nutzung (Ja sicher so einfach isses dann doch nicht, gewisse untergesetze kämen sicher auch hier zum tragen). Wenn ich ne Reihe von Bildern, die sowieso schon im Internet veröffentlicht wurden zusammen auf meiner Homepage auch hochstelle mit dem Vermerk 'Bilder die mir gefallen'. Dann ist das keine diskreditierung des Künstlers, und ich verdiene damit ja auch kein Geld. Es wär am ehesten noch Werbung. Gut imo würde ne Referenzangabe dann auch genügen in Sachen verpflichtungen (sprich dass man nich behaupten kann man hätte das selbst gemacht).

    Ich finde es irgendwie ganz schön übertrieben wenn man jeden abmahnen kann der mal irgendwo ein Bild auf seiner 0815 Fanprojekt Page gestellt hat. 1. Verdienen die meisten Fanprojekte ja kein Geld damit und 2. diskreditieren die wenigsten ihre geliebten künstler indem das Bild/Text in geschmacklosen Zusammenhang gebracht wird.

    Copyright sollte IMO erst dann zum tragen kommen wenn mit Kopieren Kohle verdient wird. Oder entsprechende Codes (Kopierschutz, Zugangspasswörter) geknackt wurden. Eben wenns im grossen Stil betrieben wird.

    Auch ohne diese Art von gesetzgebung, dürfte wohl jedem inzwischen klar sein, dass alles was man frei zugänglich ins Netz stellt schnell nicht mehr einmalig ist. Wenn ich etwas online stelle, gehe ich davon aus dass das kopiert wird (Gesetze hin oder her). Meistens rechne ich auch damit und nutze dieses Verhalten einfach als 'Werbung'.

    Grade läuft ja wieder ne Verhandlung an in punkto youtube. Da verklagt ja der MTV Mutterkonzern youtube, weil die nutzer in ihren minifilmchen teilweise Mitschnitte von Filmen/Musikstücken hochgeladen haben. Es is eben auch verboten nen eigenes Video mit Musik zu hinterlegen die man nicht selbst gemacht hat. Es ist also nich erlaubt das eigene Ferienvideo mit bob marley zu hinterlegen, wenn man keine rechte dazu hat.

  24. #99
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Zitat Zitat von Hyperion Star Beitrag anzeigen
    zum glück sind die gesetze in österreich viel lascher was das ganze zeug angeht und vieles davon is privat sogar erlaubt
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Lage in Österreich soviel 'lascher' ist, denn Urheberrecht ist eigentlich international ziemlich ähnlich geregelt. Und 'privat' ist in Deutschland auch alles 'erlaubt'. Nur: Die Veröffentlichung ist nun mal im Moment der Veröffentlichung nicht mehr 'privat', auch wenn die Bezeichnung 'private Homepage' etwas anderes suggerieren mag.
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  25. #100
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Zitat Zitat von Aeonra Beitrag anzeigen
    (...) Wenn ich ne Reihe von Bildern, die sowieso schon im Internet veröffentlicht wurden zusammen auf meiner Homepage auch hochstelle mit dem Vermerk 'Bilder die mir gefallen'.
    Was ist eigentlich so schwer daran, die Reihe von Bildern im Netz nicht nur zusammen zu suchen, und auf die eigene Homepage zu stellen, sondern dabei noch den einen Arbeitsschritt mehr einzuplanen, dafür um Erlaubnis zu fragen?
    Zitat Zitat von Aeonra Beitrag anzeigen
    Dann ist das keine diskreditierung des Künstlers, Es wär am ehesten noch Werbung.
    Wenn es Werbung wäre, hätte der Künstler sicher auch nichts dagegen. Trotzdem sollte man ihn vorher fragen, ob er im jeweiligen Rahmen Werbung für sein Werk sehen will. Je nachdem in welchem Umfeld 'Werbung' gemacht wird, könnte sich der Künstler ja auch mit dieser 'Werbung' in 'schlechter Gesellschaft' befinden. zB wenn er selbst überzeugter Vegetarier ist, dann möchte er sein Werk vielleicht nicht auf der HP eines leidenschaftlichen Metzgers 'beworben' sehen...
    Zitat Zitat von Aeonra Beitrag anzeigen
    Naja IMO könnte man doch eine Unterscheidung machen fürs Internet, zwischen komerzielle Nutzung und nichtkomerzielle Nutzung(...) und ich verdiene damit ja auch kein Geld. (...) 1. Verdienen die meisten Fanprojekte ja kein Geld damit (...) Copyright sollte IMO erst dann zum tragen kommen wenn mit Kopieren Kohle verdient wird. (...)
    Wie hier schon mehrfach erläutert: Der kommerzielle Aspekt ist kein Kriterium für legal/illegal: Stell Dir einen modernen Robin Hood vor, der den Reichen nimmt und den Armen gibt: Der handelt auch ohne selbst Kohle zu verdienen, trotzdem erfüllt sein Stehlen den Tatbestand des Diebstahls.
    Zitat Zitat von Aeonra Beitrag anzeigen
    Auch ohne diese Art von gesetzgebung, dürfte wohl jedem inzwischen klar sein, dass alles was man frei zugänglich ins Netz stellt schnell nicht mehr einmalig ist. Wenn ich etwas online stelle, gehe ich davon aus dass das kopiert wird (Gesetze hin oder her).
    Das es defacto so ist, dass im Netz wild kopiert wird, ist unbestritten. Aber daraus lässt sich nicht ableiten, dass es auch erlaubt ist...
    Zitat Zitat von Aeonra Beitrag anzeigen
    Es is eben auch verboten nen eigenes Video mit Musik zu hinterlegen die man nicht selbst gemacht hat. Es ist also nich erlaubt das eigene Ferienvideo mit bob marley zu hinterlegen, wenn man keine rechte dazu hat.
    Klar ist das erlaubt. Du darfst es dann aber eben nur im privaten Rahmen zeigen. Die Veröffentlichung auf youtube aber sprengt eben diesen 'privaten Rahmen'.

    Vielleicht hilft auch dieser Gedanke:
    Wenn Du Dir ein Buch kaufst, dann ist es Dein Buch. Dann möchtest Du über Dein Buch doch sicher auch selbst entscheiden: Wo es in Deinem Regal stehen soll, wem Du es zum Lesen ausleihst etc. - Stell Dir vor, Dein Regal ist nach Autoren sortiert und Dein nächster Besuch, sortiert Deine Bücher nach Farben um, ohne Dich zu fragen. Und Dein übernächster Besuch nimmt sich einfach mal das Buch, das Du selbst grade liest, von Deinem Nachttisch mit nach Hause. Auch nur geliehen, aber eben auch ohne Dich zu fragen. Fändest Du das gut? Wenn jeder einfach so über DEIN Eigentum verfügt und entscheidet, ohne Dich vorher um Erlaubnis zu fragen, ja, Dir nicht mal Bescheid zu sagen? - Vermutlich doch eher nicht. - Bei geistigem Eigentum ist es ganz genauso: Wenn Du Dir viel Arbeit mit einem freiwilligen Referat machst und Deine Freundin schreibt es ab, ergänzt Deine zehn Seiten um eigene zehn Sätze und hält das Referat dann, bevor Du dazu kommst, sagt nicht mal, dass sie es mit Dir zusammen gemacht hätte, geschweige denn, dass es hauptsächlich Deine Arbeit war - fändest Du das in Ordnung? Oder meinst Du nicht, dass Du ein Recht auf DEIN Referat hast? Und selbst, wenn Du Dich entscheidest, es doch nicht selbst vortragen zu wollen, ganz gern mindestens gefragt werden wollen würdest, wenn jemand anders es dann zur Verbesserung seiner Note nutzen wollen würde?

    ODER: Stell Dir vor, Du malst ein Bild, scannst es ein, veröffentlichst es auf Deiner privaten HP. Und findest es dann drei Wochen später zufällig auf der nichtkomerziellen, ebenso 'privaten hp' eines anderen wieder, wo es zur Auflockerung übelster neonazistischer, aber eben 'privater' 'Meinungsäusserungen' benutzt wird. Und nehmen wir mal an, dass Du selbst eher gegen Nazis bist. Findest Du, dass der andere das einfach so von Deiner hp downloaden darf um es auf seiner hp zu nutzen? Ohne Dich zu fragen? Findest Du, dass Du damit rechnen und damit leben musst, dass Dein Bild im Kontext von Meinungen veröffentlicht wird, die Deiner eigenen Meinung zuwider laufen? Kann dieser Nazi allein aus der Tatsache, dass Du das Bild auf Deiner hp veröffentlicht hast, das Recht ableiten, es auch auf seiner hp zu veröffentlichen? - Auch wenns dort 'nur' unkommerziell genutzt wird?
    Geändert von Bernd Glasstetter (15.03.2007 um 13:01 Uhr) Grund: Das geht auch in einem Beitrag :)
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