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Thema: Copyright-Verletzungen nicht auf die leichte Schulter nehmen

  1. #51
    Admin Avatar von Bernd Glasstetter
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    Zitat Zitat von Torsten B. Abel Beitrag anzeigen
    Würde dich eine entsprechende Gesetzesklausel bzw. die Folgerung aus einem Präzedenzurteil dazu verpflichten, müßtest du dir die Zeit nehmen.
    Die Frage ist dann, ob es technisch machbar ist, ob es zumutbar ist usw. Ich gehe aber davon aus, dass Gesetzgeber und auch die Richter so weit intelligent sind, dass private Nachrichten nicht darunter fallen. Sonst könnten Dienste wie ICQ gleich dicht machen. Da besteht ja der Traffic zu 90 % aus solchen Dingen.
    Zitat Zitat von Torsten B. Abel Beitrag anzeigen
    Bist du nicht schon jetzt verpflichtet, jeden einzelnen Beitrag im Forum zu lesen?
    Jein. Es reicht auch, wenn das Team die Aufgabe mit übernimmt. Also ich persönlich muss nicht alles gelesen haben.
    Zitat Zitat von Torsten B. Abel Beitrag anzeigen
    Erschwerend kommt noch hinzu, daß man Beiträge nachträglich ändern kann. Das heißt, ich poste einen völlig unverfänglichen Beitrag, der Thread verschwindet auf Seite 3, und ich gehe hin und editiere meinen Beitrag, so daß er nun pötzlich illegale Inhalte enthält (Urheberrechtsverletzung, Beleidigung etc.). Wie sieht es hier eigentlich mit der Verantwortlichkeit aus?
    Sofern ich davon Kenntnis erlange, muss ich einschreiten. Sofern ich davon Kenntnis erlange natürlich. Ob eine nachträgliche Bearbeitung auf Seite 3, wenn man schon auf Seite 7 ist, noch unter zumutbar fällt, dass man das wissen können sollte, ist wieder so eine Frage, die ich Dir nicht beantworten kann. Aber sollte ich Kenntnis davon erlangen, muss ich reagieren. Das steht fest.

  2. #52
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Zitat Zitat von Bernd Glasstetter Beitrag anzeigen
    Jein. Es reicht auch, wenn das Team die Aufgabe mit übernimmt. Also ich persönlich muss nicht alles gelesen haben.
    Was wäre, wenn ein Mitarbeiter deines Teams selbst der Täter wäre bezw. diesen deckt? Also angenommen, Sysop X sagt "den Thread habe ich überprüft, alles sauber" und drei Tage später bekommst du Post vom Anwalt, und der Thread ist voller Links auf P2P-Netzwerke und ähnliche Scherze, und es stellt sich raus, Sysop X ist selbst "Kunde" auf den Seiten (oder Mitarbeiter) und hat das daher gedeckt.

    Wärst du letztendlich doch verantwortlich, oder könntest du deinerseits den betreffenden Sysop alleine in die Verantwortung nehmen?

  3. #53
    Administrator und mehr Avatar von scribble
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    Meiner Einschätzung nach wäre in einem solchen Fall Bernd im Außenverhältnis (also als rechtlich Verantwortlicher des Forums) erst mal dran Im Innenverhältnis dürfte er sich aber den Schaden zumindest teilweise vom bösen SysOp wiederholen können. Aber langsam werden Deine Fälle wirklich arg konstruiert

    Bis dann,

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    Populistische Vereinfachungen und autokratische Durchgriffsideologien verheißen, den Zumutungen der modernen Welt schadlos entkommen zu können.
    Deswegen machen sie den sachlichen Diskurs ebenso verächtlich wie die methodische Wahrheitssuche und die Begründungsbedürftigkeit von Geltungsansprüchen.

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  4. #54
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    Zitat Zitat von scribble Beitrag anzeigen
    Aber langsam werden Deine Fälle wirklich arg konstruiert
    da fühlt sich der ein oder andre scribbelige sysop wohl auf frischer tat ertappt....


    Ja, ich bin pädagogisch wertvoll.

  5. #55
    Administrator und mehr Avatar von scribble
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    Muß ich jetzt die Beiträge voller P2P-Links etwa doch löschen?

    Bis dann,

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  6. #56
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Zitat Zitat von FilthyAssistant Beitrag anzeigen
    strafbar? mit einem zitat?
    du hast nichts verstanden.
    Natürlich. Auch wer zitiert muss die Quelle angeben. Wer ohne Quellenangabe zitiert, macht sich strafbar.
    Zitat Zitat von Torsten B. Abel Beitrag anzeigen
    Interessant ist übrigens, daß auch Abbildungen von Produkten unter das Urheberrecht fallen. Angenommen, jemand hat sich einen neuen Satz Comics im Laden gekauft, macht ein Foto vom Stapel ("Beute von heute") und postet einen Link zum entsprechenden Bild hier im Forum. Das wäre ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Ebenso Fotos von Actionfiguren, CDs, DVDs und ähnliches.

    Wenn auf dem Cover ein Schriftzug zu erkennen ist, könnte das unter Umständen sogar als Verstoß gegen das Markenrecht ausgelegt werden.

    Also: Für jedes Foto sicherheitshalber vorher den Rechteinhaber um Erlaubis bitten.
    Jein. Wenn der fotographierte Gegenstand in einem 'öffentlichen Kontext' steht und fotographiert wurde, greift nicht mehr das Urheberrecht dessen, der das Werk geschaffen hat, sondern das des Fotographen. Dies betrifft zB Fotos von Denkmälern in öffentlichen Park-Anlagen o.ä.
    Beim 'Beute-von-heute-Stapel-Foto' sehe ich auch keine rechtlichen Bedenken, da das Cover des oben liegenden Heftes kein wesentlicher Bestandteil des Fotos sein dürfte. - Das ist in etwa so, wie das Recht aufs eigene Foto (Persönlichkeitsrecht) in dem Moment erlischt, wo man selbst Teil einer 'Masse' ist. Wenn zB von der Bühne eines Konzerts ins Publikum fotographiert wird, spielt es keine Rolle, ob Person Z deutlich zu erkennen und identifizierbar ist: Er ist auf dem Foto dann nicht Person Z mit entsprechenden Persönlichkeitsrechten, sondern 'nur' Teil des Publikums.

    Zur PN-Problematik: Im Zusammenhang mit Copyright und Urheberrecht besteht die PN-Problematik deshalb nicht, weil es sich -wie der Name schon sagt- um private Nachrichten handelt. Insofern ist der Forenbetreiber da aussen vor, denn er ist nur für das verantwortlich, was in seinen Foren öffentlich ist. Die Weitergabe illegaler Inhalte -seien es Links zu urheberrechtsverstossenden Seiten oder die Verabredung zu einem terroristischen Anschlag- kann in 'privater' Kommunikation -sei es per PN, eMail, normaler Post, Telefongespräch, Brieftaube- nur mit besonderer, richterlicher Genehmigung überwacht werden. D.h.: Bernd DARF PNs ohne eine solche gar nicht einsehen, sondern höchstens staatlichen Einrichtungen mit entsprechender Befugnis die Möglichkeit einräumen, bestimmte User zu 'überwachen'. - Dass Bernd die theoretische technische Möglichkeit hat, PNs einzusehen ändert nichts daran, dass ers nicht darf: Auch Postkarten unterliegen dem Briefgeheimnis, obwohl sie JEDER lesen KANN, der sie in die Finger bekommt (Postboten, Familienangehörige etc.). Trotzdem DARF sie niemand ausser dem Adressaten lesen, ohne von diesem dazu die Erlaubnis erteilt bekommen zu haben.
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  7. #57
    Mod Batman-Forum Avatar von Felicat
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    Was mich noch interessiert: Wie sieht es eigentlich mit Fotomanipulationen aus? Ist das schon Urheberrechtsverletzung oder wird das auch stillschweigend (z.B. als Fanart) geduldet, solange der Manipulator diese nur für nichtkommerzielle Zwecke verwendet?

  8. #58
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    @Feli: Ein Foto kann natürlich ein Werk im Sinne des Urheberrechts sein. Dann gilt für Bearbeitungen das oben Gesagte.

    @zaktuell: Nein, eine Postkarte ist nicht vom Briefgeheimnis geschützt, weil sie nicht verschlossen ist (§ 202 StGB). Das gleiche gilt auch für (unverschlüsselte) E-Mails.

    Bis dann,

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  9. #59
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Vielleicht mal grundsätzlich und ab von weit hergeholten Ausnahme-Beispielen, hier geht es ja urtümlicherweise um 'leichtfertige Copyrightverstösse aus mangelndem Unrechtsbewusstsein', welches häufig auf nicht nur auf Unkenntnis der Rechtslage, sondern auch unter Abschaltung des gesunden Menschenverstandes erfolgt:

    1.) Wer Werke anderer privat nutzt, vervielfältigt, verwendet und gebraucht, hat kein Problem, denn copyright-relevant wird es immer erst bei Veröffentlichung und/oder Verbreitung der Werke: Wer sich legal ne offizielle DVD kauft und von dieser 100.000 Kopien anfertigt, weil er die Paranoia hat, Original und 99.999 könnten beschädigt werden handelt solange legal, wie er diese Kopien im Keller oder auf dem Dachboden als 'private Sicherungskopie' hortet. (Allerdings wird ihm im Zweifel der Nachweis schwerfallen, dass es sich bei dieser Menge um 'private Sicherungskopien' handelt, der Gesetzgeber hat dafür wohl mal sieben Kopien als ausreichende Sicherung angesehen.)
    2.) Wer zu illegalen Veröffentlichungen verlinkt, macht sich nur dann und nur insoweit strafbar, als er von der Illegalität wissen konnte. Im Allgemeinen dürfte dort im Zweifel der Kläger in der Beweispflicht stehen, da der Linksetzer 'in gutem Glauben' meist davon ausgehen können sollte, dass, was öffentlich ist, auch öffentlich sein darf, weils sonst nicht öffentlich wäre.
    3.) Wer 'fremde Inhalte' zB auf der eigenen Web-Site oder in Foren veröffentlicht, sollte sich immer(!) zunächst mal in die Lage dessen versetzen, der diese Inhalte geschaffen hat. zB: "Wenn ich Bild x gezeichnet hätte, wie würde mir das gefallen, wenn Person y dieses Bild OHNE mich zu fragen, OHNE mich als Urheber zu nennen und ggf. sogar MIT kommerzieller Absicht veröffentlichen würde und dabei ggf. noch den Eindruck erweckt, das Bild wäre von Person y selbst geschaffen?" - Zwar gibt es dabei durchaus individuelle Unterschiede in der Auffassung (Morris zB empfand Parodien meist als Lob und Anerkennung des eigenen Werkes, Uderzo sieht darin eher Plagiate), aber grundsätzlich ist dieses sich-in-den-Urheber-Reinversetzen immer ein ganz guter Massstab.
    4.) Quelle angeben ist immer gut, wichtig und verbindlich. Auch bei Zitaten.
    5.) Quelle vorher(!) um Erlaubnis fragen ist auch immer gut. Bei Zitaten nicht zwingend erforderlich. - Auch hier in den anderen Reinversetzen, bzw. gesunden Menschenverstand einschalten: Grass zB hätte sicher keine Zeit gehabt, die Zwiebel zu schreiben, wenn er JEDESMAL, wenn irgendwer einen Satz von ihm zu zitieren gedenkt, vorher gefragt würde, würde aber sicher gern gefragt werden, wenn jemand beabsichtigt, komplette Bücher von ihm zu 'zitieren'...
    6.) Auch Bilder fertigen, Texte verfassen, Ideen entwickeln, ist -auch wenn es für manche nicht danach aussieht- ARBEIT! Wer das Bild eines anderen verkauft oder auch nur verschenkt, handelt damit mit dem Arbeitsprodukt eines anderen. Was würde ein Bäcker sagen, wenn irgendwer das von ihm gebackene und zum Verkauf bestimmte Brot auf eigene Rechnung verkaufen oder auch nur verschenken würde - ihn aber in beiden Fällen um den 'Lohn seiner Arbeit' bringt?
    6.) Wer die Werke anderer benutzt, um neue Werken zu schaffen, weiss im Allgemeinen selbst am Besten, wieviel Arbeit von ihm selbst und wieviel Arbeit des ursprünglichen Urhebers im neuen Werk steckt: Überwiegt der Eigenanteil oder ist das neue Werk nur eine mehr oder weniger gelungene Kopie des ursprünglichen Werks? Ist das, was vom ursprünglichen Werk ins eigene eingeflossen und noch erhalten geblieben ist, noch bedeutend genug um ein Recht des ursprünglichen Urhebers zu begründen?

    Wer sich diese Fragen aufrichtig und ehrlich selbst beantwortet und die Punkte entsprechend berücksichtigt, wird kaum mit dem Urheberrecht in Konflikt geraten. Auch ohne genaue, detaillierte Rechtskenntnis.
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  10. #60
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    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    Natürlich. Auch wer zitiert muss die Quelle angeben. Wer ohne Quellenangabe zitiert, macht sich strafbar.
    und da ich ja jetzt gesagt hab das es aus den simpsons is bin ich fein raus. ausser ich geb als verweis noch den link zum download der folge an oder so. dann wär mein zitat zwar rechtlich okay meine quellenangabe aber nicht.



    wir reden da immer von veröffentlichen aber wird wirklich alles was online is auch als veröffentlich angesehen?

    ich kanns einfach nicht nachvollziehen das der gesetzgeber eine signatur oder einen avatar gleichsetzt mit etwas in einer zeitschrift oder so zu veröffentlichen. vor allem wenn ich das als privat person mache und davon keinen gewinn habe.


    ich hab mir ja auch letztens ein superman s von meiner oma auf meine jacke sticken lassen mach ich mich mit sowas strafbar?
    Geändert von Hyperion Star (13.03.2007 um 17:01 Uhr)
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  11. #61
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    Nicht alles, was verboten ist, ist gleich eine Straftat Nach § 63 UrhG mußt Du bei Zitaten die Quelle angeben. Allerdings finde ich unter den Straf- und Bußgeldvorschriften des UrhG keine Regelung, die dafür eine strafrechtliche Konsequenz vorsehen würde. Zivilrechtliche Konsequenzen wie Unterlassungsansprüche oder Schadensersatz sind ein anderes Thema

    @Hyperion Star: Was Du bewußt der Öffentlichkeit zugänglich machst, ist veröffentlicht.

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  12. #62
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    Zitat Zitat von scribble Beitrag anzeigen
    (...)
    @zaktuell: Nein, eine Postkarte ist nicht vom Briefgeheimnis geschützt, weil sie nicht verschlossen ist (§ 202 StGB). (...)
    Mag sein, dass die Postkarte nicht vom Briefgeheimnis geschützt ist, aber sie unterliegt ihr dennoch. Dein §202 entstammt dem Strafgesetzbuch, das vermutlich die Tatsache berücksichtigt, dass im Falle einer Postkarte ein Nachweis schwierig und eine Strafverfolgung unangemessen ist. Dennoch ist eine Postkarte eine Nachricht vom Sender an den Empfänger und niemand(!) ist befugt, vom Inhalt ohne Einwilligung einer der Beiden davon Kenntnis zu nehmen. Das Briefgeheimnis wird durch Artikel 10 des Grundgesetzes garantiert (dort aber leider nicht genau definiert ). Das Strafgesetzbuch regelt aber nur Verstösse und legt Strafen fest. D.h.: Eine Verletzung des Briefgeheimnisses einer Postkarte ist ausdrücklich -weil nicht mittels Verschluss gesondert gesichert- nicht strafbar (bleibt aber eine Verletzung des Briefgeheimnisses). So macht es beim Diebstahl ja zB auch einen Unterschied, ob man etwas klaut, was ungesichert rumliegt, oder dafür Schlösser o.ä. knackt.
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  13. #63
    Mitglied Avatar von Aeonra
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    Nur damit ich das jetzt richtig verstanden habe.

    Im grunde genommen darf man gar nichts von anderen verwenden, es sei denn man hat sie um Erlaubnis gefragt oder es handelt sich um ein kurzes Zitat, zur Erklärung des Kontextes?

    Hingegen werden leichte Abwandlungen wie z.b. Fanarts etc. dann oft geduldet, sind aber genau genommen doch illegal?

    Um wieder auf das Internet zurück zu kommen. Es ist auch illegal und rechtswidrig, wenn man z.B. bilder eines Künstlers für die eigene, nicht kommerzielle Homepage verwendet? Aber es ist nicht illegal, wenn die eigene, nicht kommerzielle Homepage per Passwort geschützt ist und nur einige Leute darauf zugreiffen können (weil es dann eben nicht öffentlich ist)?

    Und was sind diese Abkommen mit Ausländischen Inhalten? In wie fern ist was erlaubt/legal und was nicht? Und in wie Fern wäre ich z.b. belangbar wenn ich ne deutsche Homepage (auf deutschem Grund) hoste aber schweizer Bürger bin und auch in der Schweiz wohne? Ich nehm ja nicht an dass ich da automatisch von allem ausgenommen bin

    Ps: Bei all dem Kram blickt man echt nicht mehr durch.

  14. #64
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    @Hyperion Star: Das Supermann-S von Deiner Oma gestickt, würde ich als 'privaten Gebrauch' einstufen. Wenn Deine Oma aber 10 Jacken damit bestickt und über eBay verhökert, dürfte das eine Copyright-Verletzung sein. Beispiel: Wenn Du mit ner urheberrechtlich geschützten Vorlage in nem Copy-Shop gehst und Dir damit ein T-Shirt bedrucken lässt, ist das okay. Wenn Du hunderte bedrucken lässt und verhökerst nicht mehr okay.

    Interessant ist hier aber in der Tat, ob das Tragen von Bekleidung bereits eine Veröffentlichung darstellt: Mal ungeachtet des Copyrights: Wenn ich ein T-Shirt mit verbotenem Inhalt bedrucke (zB kinderpornographisches Bild), gilt das Tragen dieses T-Shirts in der Öffentlichkeit dann als 'Veröffentlichung'? Privat angezogen: Sicher kein Problem. Mit Mantel drüber auf der Strasse wohl auch nicht. Aber offen zur Schau gestellt? - Müsste eigentlich strafbar sein, wie ja auch ein T-Shirt mit Hakenkreuz drauf, strafbar ist. Aber was genau ist dann der Straftatbestand? Die 'Veröffentlichung'???
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  15. #65
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    der wille das bestehende recht aufs internet anwenden zu wollen im hinblick auch dessen das man online verfügbare sachen mit veröffentlichen gleich stellt ist schon mal grundsätzlich einfach nicht machbar. da wird ein veraltetes recht für eine sache angewandt von denen damals noch nicht mal irgendjemand geträumt hat. das is alles humbug. und deswegen ruf ich jetzt meinen eigenen staat aus und machs besser. wer kommt mit? ^^



    ... es gibt auch black jack und crack!
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  16. #66
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    @Hyperion Star: Das Supermann-S von Deiner Oma gestickt, würde ich als 'privaten Gebrauch' einstufen. Wenn Deine Oma aber 10 Jacken damit bestickt und über eBay verhökert, dürfte das eine Copyright-Verletzung sein. Beispiel: Wenn Du mit ner urheberrechtlich geschützten Vorlage in nem Copy-Shop gehst und Dir damit ein T-Shirt bedrucken lässt, ist das okay. Wenn Du hunderte bedrucken lässt und verhökerst nicht mehr okay.
    ja aber genau so privat ist meine signatur und meine homepage. da ist zu meiner jacke absolut kein unterschied.
    Interessant ist hier aber in der Tat, ob das Tragen von Bekleidung bereits eine Veröffentlichung darstellt: Mal ungeachtet des Copyrights: Wenn ich ein T-Shirt mit verbotenem Inhalt bedrucke (zB kinderpornographisches Bild), gilt das Tragen dieses T-Shirts in der Öffentlichkeit dann als 'Veröffentlichung'? Privat angezogen: Sicher kein Problem. Mit Mantel drüber auf der Strasse wohl auch nicht. Aber offen zur Schau gestellt? - Müsste eigentlich strafbar sein, wie ja auch ein T-Shirt mit Hakenkreuz drauf, strafbar ist. Aber was genau ist dann der Straftatbestand? Die 'Veröffentlichung'???
    wobei bei kinderpornographie ja schon der bloße besitz die verbrfeitung und eigentlich alles daran strafbar ist ähnlich wie biem hakenkreuz. das ist ja nichts geschütztes sonder wirklich verbotenes das so in eigentlich keiner form erlaubt ist.
    Ja, ich bin pädagogisch wertvoll.

  17. #67
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    Zitat Zitat von Torsten B. Abel Beitrag anzeigen
    Andererseits habe ich auch schon gesehen, daß bei Wikipedia bereits bloße Inhaltsangaben (!) eines Films unter Verweis auf das Urheberrecht entfernt wurden (es ging ausdrücklich um das detaillierte Nacherzählen der Filmhandlung selbst, nicht darum, daß die Zusammenfassung von einer anderen Seite kopiert worden wäre). Weiß jemand, wie hier die Gesetzeslage aussieht? Bis zu welchem Grad ist die Wiedergabe einer Handlung in eigenen Worten zulässig? Oder mache ich mich bereits strafbar, wenn ich sage: "In Spider-Man 2 kämpft Peter Parker gegen Dr. Octopus"?
    Bei der Wikipedia wird meist mit Hinweis auf Urheberrechtsverletzung gelöscht, weil das Material aus anderen Quellen (meist Internetseiten) stammt. Also war die Beschreibung vermutlich nicht zu genau, sondern einfach von jemand anderen nicht für die Wikipedia geschrieben und mit den entsprechenden Lizenzen veröffentlicht.

    Und Panini wird den eigenen Fans wohl so schnell nicht untersagen, Signaturen mit den eigenen (lizenzierten) Figuren zu verwenden. Damit schneidet man sich ja irgendwie ins eigene Fleisch.
    Außer es handelt sich um gewissen Charaktere auf Grund deren auch das Video-Forum spurlos verschwandt.

  18. #68
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Zitat Zitat von scribble Beitrag anzeigen
    @Hyperion Star: Was Du bewußt der Öffentlichkeit zugänglich machst, ist veröffentlicht.
    Das kommt jetzt aber darauf an, ob das Superman-"S" nur als Markenzeichen geschützt ist oder in seiner Form auch urheberrechtlich. Das wären zwei verschiedene Paar Schuhe. Ein Verstoß ist beides, aber die Implikationen wären andere.

  19. #69
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Zitat Zitat von Aeonra Beitrag anzeigen
    (...)
    Um wieder auf das Internet zurück zu kommen. Es ist auch illegal und rechtswidrig, wenn man z.B. bilder eines Künstlers für die eigene, nicht kommerzielle Homepage verwendet? Aber es ist nicht illegal, wenn die eigene, nicht kommerzielle Homepage per Passwort geschützt ist und nur einige Leute darauf zugreiffen können (weil es dann eben nicht öffentlich ist)? (...)
    Wie öffentlich das ist, hängt davon ab, wieviele Leute das Passwort haben und wie leicht man es bekommen kann...
    Kommerziell oder nicht ist jedenfalls KEIN Kriterium, dass die Strafbarkeit einer Handlung definiert. Siehe das Beispiel-Brot des Bäckers: Dem kann es schlicht egal sein, ob jemand anders das Brot, das ER verkaufen wollte von jemand anderem verkauft oder verschenkt wurde. Er kann es dann schlicht nicht mehr selbst verkaufen und hat somit auch bei 'nichtkommerzieller' Verwendung einen Schaden erlitten.

    Bei den Bildern Deines Künstlers auf der homepage gilt: Natürlich den Künstler fragen. Dann kommt es noch drauf an, welchen Zweck die Veröffentlichung erfüllt: Wenn Du mit Deiner hp-VÖ dazu beiträgst, dass seine Werke bekannter werden und er die Originale dadurch besser verkaufen kann, wird er vermutlich nichts gegen eine Veröffentlichung einzuwenden haben. Wenn aber Deine VÖ qualitativ so hochwertig, hochauflösend ist, dass sich jeder das Bild runterladen und ausdrucken kann und mit diesem Ausdruck eine Kopie des Bildes hat, die der Qualität des Originals so nahe kommt, dass ein Erwerb des Originals nicht mehr nötig ist, wird der Künstler damit vermutlich eher nicht einverstanden sein.
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  20. #70
    Admin Avatar von Bernd Glasstetter
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    Zitat Zitat von Aeonra Beitrag anzeigen
    Im grunde genommen darf man gar nichts von anderen verwenden, es sei denn man hat sie um Erlaubnis gefragt oder es handelt sich um ein kurzes Zitat, zur Erklärung des Kontextes?
    Richtig.
    Zitat Zitat von Aeonra Beitrag anzeigen
    Hingegen werden leichte Abwandlungen wie z.b. Fanarts etc. dann oft geduldet, sind aber genau genommen doch illegal?
    Jo.
    Zitat Zitat von Aeonra Beitrag anzeigen
    Um wieder auf das Internet zurück zu kommen. Es ist auch illegal und rechtswidrig, wenn man z.B. bilder eines Künstlers für die eigene, nicht kommerzielle Homepage verwendet?
    Ja.
    Zitat Zitat von Aeonra Beitrag anzeigen
    Aber es ist nicht illegal, wenn die eigene, nicht kommerzielle Homepage per Passwort geschützt ist und nur einige Leute darauf zugreiffen können (weil es dann eben nicht öffentlich ist)?
    uh schwer zu sagen. Sagen wir es mal so: Es wird dem Rechteinhaber schwer fallen zu beweisen, dass im geschlossenen Bereich überhaupt etwas von ihm drin ist, da Du ihn nicht reinlässt. Aber er könnte Spione ansetzen, die sich Zutritt verschaffen... Und dann ist wieder die Frage, wie öffentlich ist das? Nimmst Du Geld für den Eintritt?
    Zitat Zitat von Aeonra Beitrag anzeigen
    Und was sind diese Abkommen mit Ausländischen Inhalten? In wie fern ist was erlaubt/legal und was nicht? Und in wie Fern wäre ich z.b. belangbar wenn ich ne deutsche Homepage (auf deutschem Grund) hoste aber schweizer Bürger bin und auch in der Schweiz wohne? Ich nehm ja nicht an dass ich da automatisch von allem ausgenommen bin
    Keine Ahnung, wie die Gesetze in der Schweiz sind. Ich gehe mal davon aus, dass sie ähnlich sind.

  21. #71
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Zitat Zitat von Hyperion Star Beitrag anzeigen
    ja aber genau so privat ist meine signatur und meine homepage. da ist zu meiner jacke absolut kein unterschied. (...)
    Natürlich ist das ein Unterschied: Deine Jacke ist zB nur von einer Handvoll Passanten zu sehen, Deine HP der ganzen Welt zugänglich. Deine Jacke kann auch niemand mal eben Strg-C, Strg-Ven, um sie selbst anzuziehen...
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  22. #72
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    (...) Wenn Du mit Deiner hp-VÖ dazu beiträgst, dass seine Werke bekannter werden und er die Originale dadurch besser verkaufen kann, wird er vermutlich nichts gegen eine Veröffentlichung einzuwenden haben. Wenn aber Deine VÖ qualitativ so hochwertig, hochauflösend ist, dass sich jeder das Bild runterladen und ausdrucken kann und mit diesem Ausdruck eine Kopie des Bildes hat, die der Qualität des Originals so nahe kommt, dass ein Erwerb des Originals nicht mehr nötig ist, wird der Künstler damit vermutlich eher nicht einverstanden sein.
    Ein Beispiel ist das aktuelle Cover der ZAXXENE-März-Ausgabe (siehe meine Signatur) und das zugehörige Vorwort: Eckart Schott verkauft das Motiv als Druck über seine Verlags-HP und hat auf dieser eine Abbildung davon, die qualitativ hochwertiger ist, als mein ZAXXENE-Cover. Da mein Cover ihm also nicht schadet sondern im Gegenteil vielleicht sogar dazu führt, dass er den ein- oder anderen Druck mehr verkauft, war es kein Problem, von ihm die Genehmigung zu bekommen...
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  23. #73
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    Jein. Wenn der fotographierte Gegenstand in einem 'öffentlichen Kontext' steht und fotographiert wurde, greift nicht mehr das Urheberrecht dessen, der das Werk geschaffen hat, sondern das des Fotographen. Dies betrifft zB Fotos von Denkmälern in öffentlichen Park-Anlagen o.ä.
    Beim 'Beute-von-heute-Stapel-Foto' sehe ich auch keine rechtlichen Bedenken, da das Cover des oben liegenden Heftes kein wesentlicher Bestandteil des Fotos sein dürfte. - Das ist in etwa so, wie das Recht aufs eigene Foto (Persönlichkeitsrecht) in dem Moment erlischt, wo man selbst Teil einer 'Masse' ist. Wenn zB von der Bühne eines Konzerts ins Publikum fotographiert wird, spielt es keine Rolle, ob Person Z deutlich zu erkennen und identifizierbar ist: Er ist auf dem Foto dann nicht Person Z mit entsprechenden Persönlichkeitsrechten, sondern 'nur' Teil des Publikums.
    Bei Wikipedia ist man da anderer Meinung:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte

    Liegt ein urheberrechtlich geschütztes Werk wie eine Comicfigur vor, so sind auch alle Vervielfältigungen und Bearbeitungen (Merchandisingartikel, die erkennbar die gleiche Figur zeigen) geschützt und können hier nicht abgebildet werden. Es nützt also nichts, wenn man ein Bild bearbeitet oder die Figur selbst nachzeichnet. Auch eine Collage mehrerer Artikel ist nicht möglich, da die einzelnen Artikel nicht wegdenkbares Beiwerk sind. Wird ein Stapel mit Plattencovern fotografiert, auf dem das oberste zu erkennen ist, so handelt es sich also nicht um Beiwerk, da der Fotograf dieses Plattencover zeigen möchte.

  24. #74
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    Zitat Zitat von Aeonra Beitrag anzeigen
    Ps: Bei all dem Kram blickt man echt nicht mehr durch.
    im zweifelsfall gilt der typisch deutsche spruch: alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.


    Bitte beachtet meinen neuen Verkaufsthread.
    Trinken mit der Linken, Fechten mit der Rechten.

  25. #75
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    Zur PN-Problematik: Im Zusammenhang mit Copyright und Urheberrecht besteht die PN-Problematik deshalb nicht, weil es sich -wie der Name schon sagt- um private Nachrichten handelt. Insofern ist der Forenbetreiber da aussen vor, denn er ist nur für das verantwortlich, was in seinen Foren öffentlich ist. Die Weitergabe illegaler Inhalte -seien es Links zu urheberrechtsverstossenden Seiten oder die Verabredung zu einem terroristischen Anschlag- kann in 'privater' Kommunikation -sei es per PN, eMail, normaler Post, Telefongespräch, Brieftaube- nur mit besonderer, richterlicher Genehmigung überwacht werden. D.h.: Bernd DARF PNs ohne eine solche gar nicht einsehen, sondern höchstens staatlichen Einrichtungen mit entsprechender Befugnis die Möglichkeit einräumen, bestimmte User zu 'überwachen'. - Dass Bernd die theoretische technische Möglichkeit hat, PNs einzusehen ändert nichts daran, dass ers nicht darf: Auch Postkarten unterliegen dem Briefgeheimnis, obwohl sie JEDER lesen KANN, der sie in die Finger bekommt (Postboten, Familienangehörige etc.). Trotzdem DARF sie niemand ausser dem Adressaten lesen, ohne von diesem dazu die Erlaubnis erteilt bekommen zu haben.
    Das ist aber fraglich. Denn ein Forum ist ja im rechtlichen Sinne der virtuelle "Privatbesitz" des Betreibers. Vergleichbar wäre das mit einem Restaurant oder einer Bar. Es gibt ein Separée, in dem man sich privat unterhalten kann, aber der Eigentümer des Etablissements bzw. dessen Angestellte haben jederzeit das Recht, dieses zu betreten und sich in die private Unterhaltung einzumischen. Insofern wäre auch ein Mithören zulässig, sofern bei Einlaß nicht ausdrücklich das Gegenteil zugesichert wurde.

    Ebenso verhält es sich mit PNs: Sofern sich der Betreiber des Forums in den Nutzungsbedingungen, die bei der Anmeldung im Forum akzeptiert werden, nicht ausdrücklich dazu verpflichtet, daß Unterhaltungen per PN unter das Briefgeheimnis fallen, hat er jederzeit das Recht, diese zu lesen.

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