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Ergebnis 651 bis 665 von 665

Thema: Copyright-Verletzungen nicht auf die leichte Schulter nehmen

  1. #651
    Mitglied Avatar von 313er_LTB_Freund
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    Darf man , wenn man ein Bild abgemalt (nicht abgepaust) hat , diese im Internet hochladen ?

  2. #652
    Admin Avatar von Bernd Glasstetter
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    Wenn es urheberrechtlich geschützte Charaktere sind, die darauf abgebildet sind: Nein. Wichtig ist nicht WIE das Bild zustande gekommen ist, sondern WAS darauf zu sehen ist.

  3. #653
    Mitglied Avatar von Black Sheep
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    Zitat Zitat von Bernd Glasstetter Beitrag anzeigen
    Wenn es urheberrechtlich geschützte Charaktere sind, die darauf abgebildet sind: Nein. Wichtig ist nicht WIE das Bild zustande gekommen ist, sondern WAS darauf zu sehen ist.
    Egal, was auf dem Bild abgebildet ist (sei es Foto, Zeichnung oder ähnliches) darf es weder abgezeichnet noch kopiert oder andernweitig verändert werden ohne die Zustimmung des Urhebers. Wenn man das Bild in den eigenen vier Wänden aufhängt hat sicher keiner was dagegen, aber macht man es der Öffentlichkeit zugänglich oder verkauft es gar ohne Einwilligung des Urhebers, dann ist das ein klarer Urheberrechtsverstoß. Falls gewünscht, kann ich auch entsprechende Paragraphen raus suchen...

  4. #654
    Mitglied Avatar von Maunzilla
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    Das kommt darauf an. Wenn das Bild dem Original nicht zu sehr ähnelt, ist es erlaubt.
    Das Urheberrecht schützt nicht den Inhalt, sondern die Form. Sonst dürfte keiner mehr eine bestimmte Landschaft oder ein Gebäude zeichnen, nur weil schon irgend einer das selbe vorher gemacht hat.
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  5. #655
    Mitglied Avatar von Black Sheep
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    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Das kommt darauf an. Wenn das Bild dem Original nicht zu sehr ähnelt, ist es erlaubt.
    Das Urheberrecht schützt nicht den Inhalt, sondern die Form. Sonst dürfte keiner mehr eine bestimmte Landschaft oder ein Gebäude zeichnen, nur weil schon irgend einer das selbe vorher gemacht hat.
    Es geht ja speziell ums Abzeichnen und abzeichnen heißt, dass ich das Bild nahezu 1:1 übernehme. Wenn man ein Bild als Referenz nutzt, dann ist es wieder etwas anderes. Das ist durchaus erlaubt.

  6. #656
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Das Urheberrecht schützt nicht den Inhalt, sondern die Form. Sonst dürfte keiner mehr eine bestimmte Landschaft oder ein Gebäude zeichnen, nur weil schon irgend einer das selbe vorher gemacht hat.
    Den Eiffelturm darf man nachts nicht fotografieren, weil da die Firma, die die Beleuchtung gestaltet hat, das Copyright hat.
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  7. #657
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Die Frage beim 'Abmalen' ist, ob und inwieweit bei der Schaffung der 'Kopie' eine neue, eigene 'Schöpfungshöhe' erreicht wird. Das ist immer ein schmaler grad und wird in Zweifelsfällen nur gerichtlich entschieden werden können. Zudem kommt ggf. -neben dem Urheberrecht- noch das 'Markenrecht' in Betracht.

    Auch wenn jemand einen komplett neuen Comic schafft (und die ominöse Schöpfungshöhe dabei locker erreicht), dafür aber bekannte Charaktere benutzt (Asterix, Donald, Batman,...) darf er das nicht ohne Weiteres veröffentlichen. Die genaue Trennschärfe, was erlaubt ist und welche Rechte konkret wo greifen, ist aber nicht klar.

    Es gibt hier im Forum irgendwo (mindestens) eine sehr ausführliche Diskussion um Horst Gottas Andy Morgan-Album, wo zumindest versucht wurde, diese Problematik genauer zu ergründen.
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  8. #658
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Zitat Zitat von Mick Baxter Beitrag anzeigen
    Den Eiffelturm darf man nachts nicht fotografieren, (...)
    Das ist doch überhaupt nicht zu kontrollieren. Ich kann den Eifelturm nachts so oft fotographieren, wie ich lustig bin. Das Copyright der Beleuchtungsfirma greift frühestens bei der Veröffentlichung der Fotos, nicht schon bei der Herstellung. Das gilt übrigens eigentlich fast immer: Solang ichs privat für mich tue, kann ich urheberrechtlich geschütztes Material nach Herzenslust herstellen und mich dran erfreuen. Rechtlich relevant wird das erst bei Veröffentlichung. - Wobei ich immer noch nicht rausgekriegt hab, wo 'veröffentlichen' anfängt: zB: Ein geschütztes Bild auf mein T-Shirt drucken, ist legal. Das T-Shirt zuhause tragen auch. Aber ob es dann schon 'veröffentlicht' ist, wenn ich mit dem T-Shirt vor die Tür gehe, weiss ich nicht...
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  9. #659
    Mitglied Avatar von Maunzilla
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    Nach deutschem Recht gilt die Panoramafreiheit. Alles, was man von öffentlichem Grund aus sehen kann, darf auch abgelichtet werden. Wie das in Frankreich ist, kann ich nicht sagen, aber ob das wirklich vor Gericht Bestand hat, wage ich zu bezweifeln. Schließlich stehen auch Bauwerke oder andere Kunstwerke unter dem Schutze des Urheberrechtes. Insofern dürfte man kein neueres Gebäude oder irgend einen öffentlichen Platz, auf dem sich ein Standbild befindet, ablichten.
    Ich vermute, daß beim Eiffelturm auch nur die direkte Verwendung der Bilder für kommerzielle Produkte wie Kalender o.ä. genehmigungspflichtig ist.

    Aber gerade dieses Beispiel zeigt doch die Perversion des geltenden rechtes, das anscheinend nur dazu dient, einzelne private Gewinninteressen über das Wohl der Allgemeinheit zu stellen.
    Geändert von Maunzilla (12.07.2012 um 12:18 Uhr)
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  10. #660
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    Momentan lese ich so ziemlich alles durch was mit diesem Thema Urheberrecht zu tun, vor allem sollte man das Urheberecht sowie das Markenrecht, nicht so einfach auf die leichte Schulter nehmen. Da man so einiges verkehrt machen kann wenn man sich mit eben, diesem wichtigen Thema noch gar nicht befasst hat. Deswegen finde ich es sehr gut, dass man hier ganz öffentlich über das Thema spricht.

  11. #661
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Ich vermute, daß beim Eiffelturm auch nur die direkte Verwendung der Bilder für kommerzielle Produkte wie Kalender o.ä. genehmigungspflichtig ist.

    Aber gerade dieses Beispiel zeigt doch die Perversion des geltenden rechtes, das anscheinend nur dazu dient, einzelne private Gewinninteressen über das Wohl der Allgemeinheit zu stellen.
    Der Eiffelturm ist ein eher spezielles Phänomen. Einerseits wundert es einen, daß der Auftraggeber der Beleuchtung nicht die Rechte erworben hat und diese dann frei zur Verfügung stellt (schließlich ist das ja Öffentlichkeitsarbeit), andererseits gäbe es ja nachts nichts zu fotografieren, wenn der Eiffelturm nicht beleuchtet wäre. Und natürlich greift das Urheberrecht erst bei Veröffentlichung. Da ist aber egal, ob kommerziell oder nicht.

    Das "Wohl der Allgemeinheit" ist allerdings ein schäbiges (von den Piraten und anderen Verbrechern erfundenes) Argument gegen die Durchsetzung von Urheberrechten, das einen Urheber von Kunst gleichermaßen erbost wie den Besitzer einer Terasse, die für den öffentlichen Verkehr freigegeben werden soll, weil das den Fußweg um fünf Minuten verkürzt.
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  12. #662
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    oder mal was andres


    ich krieg eine am deckel weil ich was verwende das ich nicht verwenden darf.


    wir hatten aber in der schule mal den fall da hat sich jemand ans schulnetz gehängt mit seinem notebook und in einer seiner freigaben ein paar nacktbilder seiner noch minderjährigen freundin gehabt. und wie das so is in ner schule mit etwa 2000 schülern und einer guten netzwerkstruktur haben ein paar hundert leute die bilder gesehen. eigentlich müsste der typ doch wegen verbreitung kinderpornographischer medien angezheigt werden. ist was passiert? nein.
    denn nur weil man was über ein netzwerk sehen und runterladen kann is das nicht ident mit veröffentlichen.




    ich wollt die bilder natürlich ausdrucken udn im aufzug aufhängen aber man konnte mich überzeugen das das wohl nen schulverweis zur folge haben würde.
    im gegensatz zum verbreiten übers netzwerk anscheinend.

  13. #663
    Dauerhaft gesperrt Avatar von RiasGremory17
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    Also verboten ist es erst, wenn du dir was besorgst und dann weiter verbreitest, so lange man es nur selber benutzt, ist es nicht verboten.

    Videodateien darfst du auch aus dem Netz ziehen, vorausgesetzt, du verbreitest es nicht.

  14. #664
    Mitglied Avatar von Mayaca
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    Zitat Zitat von ctthuhuong Beitrag anzeigen
    oder mal was andres


    ich krieg eine am deckel weil ich was verwende das ich nicht verwenden darf.


    wir hatten aber in der schule mal den fall da hat sich jemand ans schulnetz gehängt mit seinem notebook und in einer seiner freigaben ein paar nacktbilder seiner noch minderjährigen freundin gehabt. und wie das so is in ner schule mit etwa 2000 schülern und einer guten netzwerkstruktur haben ein paar hundert leute die bilder gesehen. eigentlich müsste der typ doch wegen verbreitung kinderpornographischer medien angezheigt werden. ist was passiert? nein.
    denn nur weil man was über ein netzwerk sehen und runterladen kann is das nicht ident mit veröffentlichen.




    ich wollt die bilder natürlich ausdrucken udn im aufzug aufhängen aber man konnte mich überzeugen das das wohl nen schulverweis zur folge haben würde.
    im gegensatz zum verbreiten übers netzwerk anscheinend.
    Was du hier erzählst bewegt sich im Bereich der Sexualkriminalität. Die Schule hätte hier tätig werden müssen.
    Da aber niemand eine Anzeige gestellt hat ist folglich auch nichts passiert und das dir auch nichts besseres eingefallen ist als Kinderpornobilder ausdrucken und öffentlich zur Schau stellen zu wollen , anstatt eine Anzeige zu stellen, ist ein trauriges Abbild der Gesellschaft.

    Gesendet von meinem SM-A320FL mit Tapatalk

  15. #665
    Dauerhaft gesperrt Avatar von RiasGremory17
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    Seit ca. Anfang des Jahres hat jemand Motorsport-Videos hochgeladen, von dem ich eigentlich ausgegangen bin, dass er die Erlaubnis hat.
    http://www.motorsportaufdeutsch.de/

    Ist heute gepackt worden damit, der kann erstmal schön zahlen, selber schuld.

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