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Thema: Copyright-Verletzungen nicht auf die leichte Schulter nehmen

  1. #601
    Moderator KAZÉ Fan-Community Avatar von artemis
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    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Ihr könnt euch schon mal auf das geplante Leistungsschutzrecht freuen. Dann kann man euch sogar wegen einzelner Sätze und Wörter abmahnen.
    Letzten Endes hat ein Schwert immer 2 scharfe Seiten, an beiden kann man sich schneiden und so ein Leistungsschutzrecht kann für die Presse böse Enden. Man stelle sich mal vor, die Blogger Organisieren sich um zu Tagesaktuellen Themen zu schreiben, nutzen dafür alle Möglichen Titel usw. und mahnen gemeinsam die Presse bei Verwendung ab ^-^

    Man darf also durchaus gespannt sein, ob die Presse sich wirklich getraut kleine Seitenbetreiber zu Ärgern.

    Davon abgesehen, bleibt noch das Problem mit dem Ausland, der die Deutsche Sprache endet nicht an der Grenze, die Gesetze im Regelfall jedoch schon.

    Gruß
    Artemis

  2. #602
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Nun tut doch mal nicht so, als ob die Gesetzgebung ein grosses Kaspertheater wäre...

    Natürlich gibt es immer mal Gesetzeslücken, Grauzonen und Interpretationsspielraum. Aber wenn eine Regelung zu 'unerwünschten Nebenwirkungen' führt -wie zB dem Abmahnwahnsinn- dann wird das eigentlich früher oder später auch korrigiert.

    Ich gebe zu, dass es manchmal schwer fällt, zu glauben, aber letztenendes sind die Gesetze immer noch für den Menschen da. Nicht umgekehrt.
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  3. #603
    Admin Avatar von Bernd Glasstetter
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    Doch, die Gesetzgebung ist schon ein Kasperletheater. Nur mal so ein Beispiel des Wahnsinns in den deutschen Gesetzen:

    Wenn ich alleine irgendwo etwas essen gehe bei einem geschäftlichen Termin, kann ich alles, was ich esse als Verpflegung absetzen. Gehe ich aber mit mehreren Leuten ins Restaurant und bezahle die komplette Rechnung, muss ich pauschal 30 % abziehen, die ich nicht absetzen kann, weil das der Privat(!)-Anteil ist. Gehe ich also mit Anderen essen und zahle es komplett bin ich der Gelackmeierte. Gehe ich alleine essen, kann ich alles absetzen. Nein, das ist nicht logisch und für mich Kasperletheater.

  4. #604
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    Zitat Zitat von ol' iVer
    Aber wenn eine Regelung zu 'unerwünschten Nebenwirkungen' führt -wie zB dem Abmahnwahnsinn- dann wird das eigentlich früher oder später auch korrigiert.
    Der besteht doch meines Wissens noch immer und das seit Jahren. Beste Möglichkeit Geld schnell zu verdienen, Unschuldsvermutung auszuhebeln und Gerichte mit Kinkerlitzchen zu beschäftigen. Ich denke das dauert in Deutschland halt noch etwas länger...etwas zu lange.
    In der Schweiz ist das dank Legalität des Downloads von vornherein ausgeschlossen (DVDs etc. gibt's da aber auch massenweise zu kaufen und das tun Leute sogar...die gehen sogar ins Kino, trotz exorbitanter Preise)

    Ich gebe zu, dass es manchmal schwer fällt, zu glauben, aber letztenendes sind die Gesetze immer noch für den Menschen da. Nicht umgekehrt.
    Eher für die Gesellschaft und nicht für den Menschen per se. Und da Politiker leider sehr häufig in ganz eigenen Sphären leben und auch anderweitige Einwirkungen (Ausland) bestehen, werden Gesetze nicht immer zum Wohle aller beschlossen. Einfuhrbeschränkungen gegenüber grossen Ländern tun doch mehr weh, als eine Million Leute im eigenen Land, die in zwei Monaten die Aufregung schon wieder vergessen haben (dank Nachhilfe der Medien). Irrwege werden immer gegangen.
    In Ländern, in denen alles nicht ganz so genau genommen wird, gleicht sich das etwas aus. Nur öhm...Deutschland gehört nicht dazu.
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  5. #605
    Mitglied Avatar von Maunzilla
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    Politiker werden zwar vom Volke gewählt, bezahlen lassen sie sich aber von der Industrie. Keiner von diesen sogenannten "Volksvertretern", der nicht in 1-2 Dutzend Aufsichts- oder Stiftungsräten sitzt und Schmiergeld Beraterverträge von großen Firmen bekommt.
    Wie war das nochmal mit dem Steuergeschenk der FDP an die Hoteliers? Und die Milliardengeschenke an die Stromwirtschaft?
    Schlechte Gesetze werden korrigiert? Dann müssen die Nazis ja ausgezeichente Gesetzgeber gewesen sein, wenn man bedenkt, wie viele ihrer Gesetze heute noch in Kraft sind (z.B. Rechtsanwaltsgesetz.)
    Das Abmahnunwesen ist wohl einzigartig in Europa und hat nur einige wenige findige Geschäftemacher und skupellose Anwälte reich gemacht. Und es sieht nicht danach aus, als würde es in absehbarer Zeit abgeschafft werden.

    Wenn das Leistungsschutzrecht wirklich kommen sollte, fliegen die deutschen Zeitungsseiten einfach flugs aus dem Google-Suchindex (und dem der anderen Suchmaschinen). Und dann geht das große Heulen und Klagen los, weil kein Schwein mehr deren Seiten besucht.
    Übrigens: Die Urheber (Autoren und Journalisten) sehen keinen Cent von diesen Mehreinnahmen. Die werden heute schnon mit Knebelverträgen abgezockt. Zwar hätten sie theoretisch Anspruch auf eine "angemessene Vergütung", nur hat der Gesetzgeber keinerlei Handhabe gegen Verletzungen dieser Regel bereitgestellt, was von den Verlagen auch schamlos ausgenutzt wird.

    Sollen sie es halt versuchen. Meines Erachtens sind das die letzten Zuckungen einer sterbenden Industrie. Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Und wer es versäumt, den Nutzern zeigemäße Angebote zu unterbreiten, dem ergeht es so wie der Musik- und Filmindustrie. Oder noch schlimmer, denn Verleger braucht heute im Internetzeitalter eigentlich keiner mehr.
    Geändert von Maunzilla (06.07.2012 um 11:49 Uhr)
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  6. #606
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Zitat Zitat von TheJoker Beitrag anzeigen
    Brauche Hilfe!
    Es wurde schon gesagt, das man keine bilder etc. hier rein stellen soll, die einem nicht gehören (rechtlich gesehen)! Ja aber wie ist das dann mit Usernames??? Ich habe mich schließlich "TheJoker" gennant. geht das rechtlich gesehen in ordnung oder sollte ich meinen Namen lieber ändern???
    Zitat Zitat von Bernd Glasstetter Beitrag anzeigen
    So viel ich weiß gab es noch nie eine Urheberrechtsklage wegen der Verwendung eines Namens als Nickname. Du solltest weitestgehend sicher sein, solange Du keinen Eindruck erweckst irgendetwas offizielles zu sein. Aber ich bin kein Anwalt, daher ist das nur meine persönliche Meinung.
    Wie ich weiter vorne schon mal ausführte, kann ein einzelner Name nicht urheberrechtlich geschützt werden, es sei denn, der Name ist so lang und originell, dass er die nötige Schöpfungshöhe erfüllt. Da das Wort "Joker" aber ein existierendes Wort der englischen Sprache ist, das schon lange vor der Comicfigur existierte, dürfte das hier nicht der Fall sein. Auch der bloße Zusatz des bestimmten Artikels "The" dürfte daran nichts ändern.

    Bei einem Namen wäre höchstens markenrechtlicher Schutz gegeben. Das dürfte hier aber ebenfalls nicht greifen, da ein Nickname in einem Diskussionsforum zum Thema "Comics" in keinerlei wettbewerbsrechtlichem Verhältnis zu einem Comicverlag steht. Zumal Panini meines Wissens als deutscher Lizenznehmer die Rechte von DC Comics vertritt. Die haben sicher anderes zu tun, als Fans wegen ihrer Nicknames in einem Fremdforum abzumahnen. Zumal du mit dem Namen hier überhaupt nicht gewerblich tätig bist.

    Zitat Zitat von ol' iVer Beitrag anzeigen
    Wenn ich mich recht erinner' haben Hugo Egon Balder und Sammy Drechsel mal versucht, sich das Alphabet schützen zu lassen...
    Versuchen können sie viel. Ob sie damit Erfolg hatten, ist eine andere Frage. Wie wollten die sich das schützen lassen? Urheberrechtlich geht nicht - dazu müssten sie erst mal nachweisen, dass sie Urheber des Alphabets sind. Markenrechtlich - in welcher Branche? Auch dies dürfte an der Beliebigkeit scheitern.


    Als Beispiel für "irrsinnige Alleinrechte" wird ja häufig der "Schutz der Farbe Magenta" für die Telekom genannt. Das ist aber grob vereinfacht: Tatsächlich hat sich die Telekom weder das Wort "Magenta" noch die Farbe an sich und für alle Bereichte schützen lassen. Vielmehr ist es ein ganz bestimmter, spezifisch definierter Farbton (laut Wikipedia: "hex. #E20074, RGB dec: 226-0-116, Pantone: Rhodamine Red"), der als Farbmarke für Waren und Dienstleistungen aus dem Bereich der Telekommunikation geschützt ist. Das Wort "Magenta" darf jeder verwenden, die Farbe Magenta an sich ist auch weiter frei, und nur Konkurrenten, die im Bereich der Telekommunikation tätig sind (also 1&1, Vodafone und Konsorten), dürfen den Telekom-Magenta-Ton E20074 nicht als Werbung für ihr Unternehmen verwenden. Ein Restaurant oder Autofabrikant hätte dagegen deutlich bessere Karten.

    Ja, der ganze Patent-Marken-Urheberrechts-Kram ist teilweise bizarr und irre, aber oftmals sind es Laien, die Einzelfälle aus Unwissenheit verzerrt wiedergeben und dadurch den ganzen Themenkomplex noch irrsinniger erscheinen lassen, als er tatsächlich ist.
    Geändert von Torsten B. Abel (06.07.2012 um 12:02 Uhr)
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  7. #607
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    Der Schutz von Farben ist an sich schon absurd, weil ja nicht nur die spezifisch definierte Farbe, sondern auch alle ähnlichen ebenfalls geschutzt sind, wegen der Verwechslungsgefahr. Wenn alle Firmen sich eine Farbe schützen ließen, wäre spätestens nach 20 Farbtönen die ganze Farbskala aufgebraucht.

    Wenn man sich gerade das Theater anschaut, das diverse Elektronikkonzerne sich gerade liefern (Apple vs. Samsung), muß man sich schon fragen, wie weit das noch gehen soll. Ein flaches Tablet mit abgerundeten Ecken als Geschmacksmuster... Jaja, sollen die anderen etwa wellige Tablets mit scharfkantiken Ecken herstellen?
    Oder Patente auf Mausklicks und ähnlichen Unsinn.
    Ursprünglich sollten Patente die Wirtschaft und die technologische Entwicklung fördern, heute sind sie nur noch Mittel im Wirtschaftskrieg und zur Behinderung des freien Wettbewerbs.
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  8. #608
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    Zitat Zitat von Torsten B. Abel Beitrag anzeigen
    Ja, der ganze Patent-Marken-Urheberrechts-Kram ist teilweise bizarr und irre, aber oftmals sind es Laien, die Einzelfälle aus Unwissenheit verzerrt wiedergeben und dadurch den ganzen Themenkomplex noch irrsinniger erscheinen lassen, als er tatsächlich ist.
    Gerade im Markenschutzrecht sieht man doch, wohin das (Maunzilla hat es erwähnt) bei Apple und Samsung führt. Besonders, da Apple seine Produkte ohne Probleme allein schon mit dem Namen verkauft (weil hipp). Da steckt eigentlich nur der Wunsch nach einem Monopol dahinter.
    Zudem der Schutz von Computercode für 20 Jahre, der eigentlich nicht im Verhältnis zu den Gebrauchszeiten von Software steht...

    Am Ende stehen dann Firmen, die Patente aufkaufen und nur davon leben, auf deren Verletzung zu klagen. Da steht kein Schutz von Arbeit mehr dahinter.
    Oder Firmen, die extra Forschung investieren, um um bekannte Patente hinwegnavigieren zu können (lieber das als Zahlen).
    Ich nenne das puren Wahnsinn.


    Aber Patente laufen wenigstens nach 20 Jahren ab (und in der Zeit können die Firmen ihr Geld mit den Sachen machen). Bei Urheberrecht (Nutzungsrecht) darf man 70 Jahre bis nach dem Tod des Verfassers warten. Das ist Irrsinn. Niemand der sich zuständig fühlt: das Ding geht verloren oder zerfällt (aber dagegen, dass solche Werke gerettet werden können, wehrt man sich ja auch mit Zehen und Klauen). Verhältnismässigkeiten gehen verloren. Und dann darf man alle zwei Wochen Aufrufe von eben ein paar Künstlern (initiiert von denen, die sich um Verwertung kümmern) hören, wie böse alle wären und dass niemand ihre Sachen kauft. Und sieht, wie immer mehr sehr zweifelhafte Gesetze in Spanien, Frankreich, England beschlossen werden, um ohne anständigen Prozess einfach mal zu machen. Dass a) vielleicht mangelndes Interesse und b) irgendwann die Trotzreaktion ob der ganzen Maulerei einsetzt (ich brauche nicht illegal zu konsumieren, ich kann auch einfach verzichten), wundert sie nicht. Dazu kommt noch die Wirtschaftskrise...
    Dass unter den Vorzeichen noch ein paar abstrusere Einzelfälle überbetont werden, ist normal...Medien eben. Sie sorgen aber leider selbst mit dafür.

    Das Leistungsschutzrecht könnte vielleicht dann etwas übers Ziel hinausgeschossen werden. Ich wäre auch gespannt darauf, wie das ausgeht. Besonders da sich ja keiner rundherum bisher dafür zu interessieren scheint.
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  9. #609
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    In der Schweiz ist das dank Legalität des Downloads von vornherein ausgeschlossen (DVDs etc. gibt's da aber auch massenweise zu kaufen und das tun Leute sogar...die gehen sogar ins Kino, trotz exorbitanter Preise)
    Die Schweiz hält sich nicht an internationales Recht? Interessant, aber nicht überraschend.
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  10. #610
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    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Der Schutz von Farben ist an sich schon absurd
    Ist jedenfalls aber schon ein alter Hut. Man denke mal ans "Schönbrunngelb" der Habsburger und andere Farbtönen, die nur den jeweiligen Regenten vorbehalten waren.

    Zitat Zitat von Minerva X Beitrag anzeigen
    Zudem der Schutz von Computercode für 20 Jahre, der eigentlich nicht im Verhältnis zu den Gebrauchszeiten von Software steht...
    Im Regelfall nicht im Verhältnis stehen. Ich denke mal Monkey Island 1 wurde leicht 20 Jahre lang von LucasArts noch vertrieben, allein in der Urfassung.

  11. #611
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Zitat Zitat von Minerva X Beitrag anzeigen
    Am Ende stehen dann Firmen, die Patente aufkaufen und nur davon leben, auf deren Verletzung zu klagen. Da steht kein Schutz von Arbeit mehr dahinter.
    Patent-Trolle. Keine schöne Sache, das.

    Und dann darf man alle zwei Wochen Aufrufe von eben ein paar Künstlern (initiiert von denen, die sich um Verwertung kümmern) hören, wie böse alle wären und dass niemand ihre Sachen kauft. Und sieht, wie immer mehr sehr zweifelhafte Gesetze in Spanien, Frankreich, England beschlossen werden, um ohne anständigen Prozess einfach mal zu machen. Dass a) vielleicht mangelndes Interesse und b) irgendwann die Trotzreaktion ob der ganzen Maulerei einsetzt (ich brauche nicht illegal zu konsumieren, ich kann auch einfach verzichten), wundert sie nicht. Dazu kommt noch die Wirtschaftskrise...
    Interessanterweise sind es häufig die Besserverdiener unter den Urhebern, die am lautesten jammern. Während diejenigen, die am meisten zu verlieren haben (weniger als "wenig" ist unterm Strich schlimmer als weniger als "okay"), die Sache häufig etwas lockerer sehen.

    Zu beachten ist auch, dass die Urheber, die oft und gerne gegen die bösen, geizigen Vielleicht-oder-doch-nicht-Kunden wettern, dies vielfach nicht aus eigenem Antrieb tun, sondern weil sie von der Verwertungsindustrie dazu angestiftet werden.
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  12. #612
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    Zitat Zitat von Mick Baxter Beitrag anzeigen
    Die Schweiz hält sich nicht an internationales Recht? Interessant, aber nicht überraschend.
    Internationales Recht? Wäre mir neu, dass es eine verbindliche Regelung weltweit gibt. In der Schweiz ist der Download (und nur der) legal. Wurde bestätigt...und selbst in Deutschland gab es noch keine Klagen wegen reinem Downloads, soweit ich weiss.
    Wieso nicht überraschend?

    Zitat Zitat von Torsten B. Abel Beitrag anzeigen
    Patent-Trolle. Keine schöne Sache, das.
    Ja, leider. Aber eine gängige Praxis. Effektiv kaufen ja auch grossse Firmen wie Apple etc. Firmen rein wegen Patenten auf. Um Konkurenten zu schaden ist das eine gute Methode.

    Zitat Zitat von Torsten B. Abel Beitrag anzeigen
    Interessanterweise sind es häufig die Besserverdiener unter den Urhebern, die am lautesten jammern. Während diejenigen, die am meisten zu verlieren haben (weniger als "wenig" ist unterm Strich schlimmer als weniger als "okay"), die Sache häufig etwas lockerer sehen.
    Das ist mir auch schon aufgefallen. Und gerade die Besserverdiener bekommen heutzutage sicher noch genauso viel Geld wie früher. Ich habe meine Schlüsse gezogen: Ich kaufe sehr viel weniger und wenn ein Künstler sich derartig äussert landet er auf meiner "Nicht-kaufen"-Liste. Die kleineren Künstler bemühen sich auch noch mehr und mussten doch schon immer strampeln. Und die Künstler jucken halt auch die grossen Mecker-Künstler nicht die Bohne...und wenn sie sich vor den Karren spannen lassen, müssen sie mit den Konsequenzen halt leben. Gibt eh fast keine, weil die meisten sich von so etwas nicht beeinflussen lassen. Weder positiv noch negativ.
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  13. #613
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    Zitat Zitat von Minerva X Beitrag anzeigen
    Internationales Recht? Wäre mir neu, dass es eine verbindliche Regelung weltweit gibt. In der Schweiz ist der Download (und nur der) legal. Wurde bestätigt...und selbst in Deutschland gab es noch keine Klagen wegen reinem Downloads, soweit ich weiss.
    Wieso nicht überraschend?
    Die Schweiz geht ja gerne eigene Wege, man denke nur an die Schweizer Banken.
    Und natürlich ist das Urheberrecht international bindend.
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  14. #614
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  15. #615
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    Natürlich jammern die Reichen am lautesten. Es macht schließlich einen Unterschied, ob man sich statt 100 Ferraris nur noch 50 leisten kann.
    Der Download kann eigentlich gar nicht bestraft werden. Schließlich kann der Konsument ja nicht wissen, ob der Anbieter eine Lizenz besitzt, und man kann ihm auch kaum nachweisen, falls er es tatsächlich gewußt haben sollte.

    Im Augenblick wird gerade viel über so genannte "verwaiste Werke" geredet. Die Engländer haben gerade eine Gesetzesvorlage eingebracht.

    Ich halte da wenig von. In der Praxis kann es doch gar nicht funktionieren. Da Werke nirgends registriert werden, müßten eigentlich alle vergriffenen Werke mehr oder weniger als verwaist gelten. In keinem Buch und auf keiner Schallplatte steht die Adresse des Autors oder Komponisten. Wie sollte man daher eine Lizenz beantragen können, selbst wenn der Rechteinhaber noch lebt? Ist ein Werk schon verwaist, nur weil man den Autor nicht im Telefonbuch findet? Fragen über Fragen. Alles nur schwammige Begriffe.
    Im Grunde geht es doch darum, daß die Verlage Kasse machen wollen, ohne sich um die Interessen der Rechteinhaber kümmern zu müssen (es soll auch Leute geben, die froh sind, in Vergessenheit geraten zu sein) und nach Möglichkeit, ohne ihnen etwas zu bezahlen.

    Außerdem kann man davon ausgehen, daß Werke, die etwas taugen, auch kommerziell genutzt und verbreitet werden. Es hat schon seinen Grund, warum nicht jeder Schnulzensong oder Roman aus den 1970er Jahren noch weiter verkauft wird.
    Meiner Ansicht nach, brauchen wir diese Werke nicht. Die Produktion ist heute größer denn je (>140'000 Bücher jedes Jahr).
    Eine Ausnahme sehe ich jedoch bei Software. Da viele Programme heute nicht mehr verkauft werden, die Hardware aber noch existiert, sollte man auch eine Möglichkeit haben, alte Programme kopieren und nutzen zu können. Ich kann auf einem 20 Jahre alten PC schließlich kein Windows 7 installieren, sondern bin daurauf angewiesen, noch irgendwo ein paar Disketten mit MS-DOS zu bekommen. Und ein Verlust für Microsoft entsteht durch die paar Liebhaber und Sammler antiker Hardware auch nicht.
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  16. #616
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    Zitat Zitat von Torsten B. Abel Beitrag anzeigen
    Interessanterweise sind es häufig die Besserverdiener unter den Urhebern, die am lautesten jammern.
    Vor allem macht es einen Unterschied, ob man "Urheben" als Hobby macht oder seinen Lebensunterhalt damit bestreitet.
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  17. #617
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    Zitat Zitat von Minerva X Beitrag anzeigen
    Der besteht doch meines Wissens noch immer und das seit Jahren. (...)
    Naja. Immerhin wurde bereits 2008 die Höhe der Anwaltskosten in bestimmten Fällen auf 100,- Euro gedeckelt... (Quelle)
    Und es gibt Bestrebungen und Gesetzentwürfe, die den Wildwuchs der Abmahnungen wieder auf ein dem Rechtszweck angemessenen Rahmen reduzieren sollen. - Zugegeben, es bewegt sich langsam, aber es bewegt sich was.

    Letztlich liegt es ja auch in unser aller Hand, wie schnell sich was bewegt: Hätten die Grünen zB vom Start weg in den 80ern ne absolute Mehrheit erreicht, wären in den folgenden Jahren die Subventionen für die Atomkraftwerke statt dahin in die Erforschung, Entwicklung und Umsetzung von alternativen Energiegewinnungsmethoden geflossen und wir hätten heute kein Heckmeck um den 'Ausstieg vom Ausstieg', sondern wären längst schon weg von Atom- und Kohleverbrennungsbasierter Stromerzeugung und hätten mindestens CO2-neutrale Energiegewinnung...

    Dasselbe gilt heute für andere aktuelle Strömungen: Lässt man die Gesetzgebung in Händen derjenigen, die Lobby-Politik betreiben, muss man sich nicht wundern, wenn weiter Lobby-Politik gemacht wird. Das gilt für einzelne Wirtschaftszweige (Hotels und die FDP), das gilt für die Banken (Deutsche Bank-Mann Ackermann als Berater von Merkel in der Euro-Griechenlandfrage, das hat was von den Bock zum Gärtner machen, da die Deutsche Bank an der Pleite von Griechenland verdient, womits vorbei gewesen wäre, wenn man Griechenland NICHT mit Rettungsschirmen und ähnlichem Gedöns 'abgesichert' hätte...)... - und das gilt natürlich auch für Problematiken, die das Internet, die Digitalisierung und die damit verbundene Globalisierung betreffen.

    Meckern ist gut. Wählen gehen ist besser. Wenn ich aber die Entwicklung der Wahlbeteiligung sehe, dann kann ich eigentlich nur sagen: Selbst schuld. Und wer nicht wählen geht, hat dann eigentlich auch kein Recht mehr, zu meckern.
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    Zitat Zitat von Maunzilla Beitrag anzeigen
    Außerdem kann man davon ausgehen, daß Werke, die etwas taugen, auch kommerziell genutzt und verbreitet werden. Es hat schon seinen Grund, warum nicht jeder Schnulzensong oder Roman aus den 1970er Jahren noch weiter verkauft wird.
    Das halte ich für einen zu kapitalistischen Ansatz. Nur wenn ein Werk ausreichend vielen Menschen gefällt, ist es Wert aufgehoben zu werden? Und wenn ich jetzt blöderweise grad einen Geschmack abseits des Mainstreams habe oder mich für vergessene Perlen aus den 70er Jahren interessiere? Es gibt genug Werke, die oft erst Jahre bis Jahrzehnte nach ihrem Erscheinen auf einmal zu Bestsellern werden.

    Im Übrigen könnten wir uns mit der Einstellung quasi die gesamte klassische griechische Philosophie, die so viele als Grundlage unserer europäischen Kultur sehenen, aufzeichnen - die war nämlich auch längst in Vergessenheit geraten und ist erst nach ein paar Jahrhunderten über die Araber wieder importiert worden.

  19. #619
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    Und genau deswegen werden verwaiste Werke jetzt diskutiert - mit den jetzigen Regelungen ist die Gefahr einfach zu groß, dass sie sonst unwiderbringlich in Vergessenheit geraten, in dem Zeitraum zwischen "Ende der Phase, in der das noch jemand gekauft hat" und "siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers, vorausgesetzt man weiß überhaupt, wer der Urheber ist und wann er gestorben ist".

    Gerade die Werke, die sich nicht lohnen, kommerziell zu verwerten, müssen trotzdem irgendwie zugänglich sein. Bei allem, was digitalisierbar ist, lässt sich das zum Glück machen. Nur, ob man das überhaupt machen darf bzw. wer, und ob die Sachen dann erstmal der Allgemeinheit gehören oder wem sonst - das muss halt geklärt werden.

    Das gilt nicht nur für wirklich verwaiste Sachen - auch Werke, deren Urheber feststeht und noch aktiv ist, werden teils gezielt der Welt vorenthalten. Janis Ian hat vor einigen Jahren darüber gebloggt, dass sie ihre alten Lieder gerne auf ihre Webseite stellen würde, aber ihre Plattenfirma, die halt noch einen Knebelvertrag drauf hatte, ließ sie nicht, obwohl niemand da vorhatte, die Sachen nochmal aufzulegen. Die wollten nur nicht, dass jemand anderes das tut. Auch nicht die Urheberin.

    Vielleicht würde es dem Urheberrecht, oder zumindest den Nutzungsrechten, ganz gut tun, an der Stelle mehr vom Markenrecht zu haben - Marken verfallen, wenn man sie lange Zeit nicht nutzt. Und ihr Schutz muss in gewissen Abständen neu beantragt werden. Das passt natürlich nicht ohne Weiteres zu dem personengebundenen Urheberrecht, das wir hierzulande haben. Aber zumindest bei den verwaisten Werken haben die Urheber ja eh nichts davon, deshalb sind sie ja verwaist.

  20. #620
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    Aber machen wir uns doch nichts vor: Die Bestrebungen bezüglich der verwaisten Werke zielen doch auf eine kommerzielle Nutzung, sonst würde sich außer Bibiotheken keiner dafür einsetzen. Und auch Google ist letztendlich eine kommerzielle Nutzung.

    Außerdem ist es der Sinn des Urheberrechts eben auch, daß ein Urheber bestimmen kann, daß etwas NICHT veröffentlicht wird.
    Geändert von Mick Baxter (07.07.2012 um 16:33 Uhr)
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  21. #621
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    Zitat Zitat von Mick Baxter Beitrag anzeigen
    Die Schweiz geht ja gerne eigene Wege, man denke nur an die Schweizer Banken.
    Und natürlich ist das Urheberrecht international bindend.
    Du meinst, weil die Schweizer halt zu blöd sind, das anständig unter dem Tisch zu machen, wie andere Länder? Oder weil die USA selbst Steuerparadies spielen (und dabei noch immer jeden unter Druck setzen können)?

    Zudem wäre mir nicht bekannt, dass es in Deutschland je eine Verurteilung für einen einfachen Download gab...gab's da etwa schon was?

    Zitat Zitat von Mick Baxter Beitrag anzeigen
    Aber machen wir uns doch nichts vor: Die Bestrebungen bezüglich der verwaisten Werke zielen doch auf eine kommerzielle Nutzung, sonst würde sich außer Bibiotheken keiner dafür einsetzen. Und auch Google ist letztendlich eine kommerzielle Nutzung.

    Außerdem ist es der Sinn des Urheberrechts eben auch, daß ein Urheber bestimmen kann, daß etwas NICHT veröffentlicht wird.
    Es gibt auch Bemühungen von Seiten von Bibliotheken. Google ist ein kommerzieller Dienstleister, der wohl auch gerne eingesetzt wird, weil Bibliotheken nicht ganz so viel Geld haben um alles selbst zu digitalisieren.

    Den Urheber zu erwähnen, wenn er bei Büchern schon seit 69 Jahren tot ist, ist dann auch eher seltsam. Vielleicht hätte der gerade nicht gewollt, dass seine Bücher völlig in Vergessenheit geraten und die zweite Blüte erleben können. Der Urheber ist im Falle von verwaisten Werken ja quasi abgängig. Ich sehe es ja meinetwegen noch ein, wenn der Urheber bis zu seinem Tod oder eine bestimmte Anzahl an Jahren bestimmen kann...nur heutzutage sieht das deutlich anders aus. Und wenn der Urheber offenbar kein Interesse mehr an seinem Werk hat (weil er tot ist?), wieso sollte es dann automatisch untergehen müssen?
    Oder das Werk ist zu alt, aber trotzdem noch interessant (da kursieren dann private Kopien zum Teil - Fachbücher möchte ich mal erwähnen...Klassiker, auf die sich viele beziehen, die aber schon ewig alt sind aber noch nicht alt genug). Falls die Rechte dann bei einem Verwerter liegen, der kein Interesse an einer Veröffentlichung hat, kann sich dann selbst der Urheber auf den Kopf stellen. Bei Filmen wird's noch kritischer. Die zerfallen dann wirklich.
    Und dank vieler Verträge, bestimmt doch schon oft längst nicht mehr der Urheber, was mit seinem Werk passiert. In der Wissenschaft tritt man bei Veröffentlichung oft quasi alle Rechte ab (und hat kaum eine andere Wahl, da man die Veröffentlichungen für das Renomee braucht), bei anderen Werken wird man ebenso entrechtet...aber da stecken dann offenbar keine bösen kommerziellen Interessen dahinter? Und das juckt keinen.

    Urheber als Alleinbestimmer ist vielleicht eine nette Idee...aber...naja.
    Geändert von Minerva X (07.07.2012 um 18:48 Uhr)
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  22. #622
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    Selbst wenn da einige Leute mit Hintergedanken dabei sind, ändert das nichts am Wert der Diskussion. Und gerade wenn da Leute mit Hintergedanken bei sind, ist es wichtig, dass es dabei nicht nur ums Zurverfügungstellen selber geht, sondern auch darum, wem dann die Rechte gehören. Damit zum Beispiel niemand sagen kann: ich hab's zuerst gescannt, ich habe die Rechte. Oder etwas ähnlich dummes. Die beste Art zu verhindern, dass sich Google an verwaisten Büchern auf Kosten aller anderen dumm und dusselig verdient, ist, sie zum Allgemeingut zu machen.

    Außerdem ist es der Sinn des Urheberrechts eben auch, daß ein Urheber bestimmen kann, daß etwas NICHT veröffentlicht wird.
    Aber erstens nur der Urheber, nicht irgendein Verleger, der ,al irgendwelche obskuren Rechte eingekauft hat. Und zweitens verpflichtet jedes Eigentum dazu, es zum Wohl der Gesellschaft einzusetzen, auch geistiges. Und das Wohl der Gesellschaft kann nicht darin bestehen, dass ihr Teile ihrer Kultur vorenthalten werden. Auch wenn man das bei einigen Werken meinen könnte.

    Kafka wollte, dass seine unveröffentlichten Werke unveröffenticht bleiben. Hätte man sich dran halten und das Manuskript zum "Schloss" vernichten sollen?

  23. #623
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    Zitat Zitat von Jähling Beitrag anzeigen
    Und genau deswegen werden verwaiste Werke jetzt diskutiert - mit den jetzigen Regelungen ist die Gefahr einfach zu groß, dass sie sonst unwiderbringlich in Vergessenheit geraten, in dem Zeitraum zwischen "Ende der Phase, in der das noch jemand gekauft hat" und "siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers, vorausgesetzt man weiß überhaupt, wer der Urheber ist und wann er gestorben ist".

    Gerade die Werke, die sich nicht lohnen, kommerziell zu verwerten, müssen trotzdem irgendwie zugänglich sein. Bei allem, was digitalisierbar ist, lässt sich das zum Glück machen. Nur, ob man das überhaupt machen darf bzw. wer, und ob die Sachen dann erstmal der Allgemeinheit gehören oder wem sonst - das muss halt geklärt werden.

    Das gilt nicht nur für wirklich verwaiste Sachen - auch Werke, deren Urheber feststeht und noch aktiv ist, werden teils gezielt der Welt vorenthalten. Janis Ian hat vor einigen Jahren darüber gebloggt, dass sie ihre alten Lieder gerne auf ihre Webseite stellen würde, aber ihre Plattenfirma, die halt noch einen Knebelvertrag drauf hatte, ließ sie nicht, obwohl niemand da vorhatte, die Sachen nochmal aufzulegen. Die wollten nur nicht, dass jemand anderes das tut. Auch nicht die Urheberin.

    Vielleicht würde es dem Urheberrecht, oder zumindest den Nutzungsrechten, ganz gut tun, an der Stelle mehr vom Markenrecht zu haben - Marken verfallen, wenn man sie lange Zeit nicht nutzt. Und ihr Schutz muss in gewissen Abständen neu beantragt werden. Das passt natürlich nicht ohne Weiteres zu dem personengebundenen Urheberrecht, das wir hierzulande haben. Aber zumindest bei den verwaisten Werken haben die Urheber ja eh nichts davon, deshalb sind sie ja verwaist.
    Es ist blöd, wenn die Plattenfirma einen das Leben schwer macht, indem sie nicht die Zustimmung zur Veröffentlichung gibt.
    Aber das kann man und muss man auch verstehen, dass jemand, der viel Geld in etwas gesteckt hat und es noch nicht raushat, nicht will, dass jemand anderes dann das Geld damit macht. Der Künstler hat ja den Vertrag mit der Plattenfirma unterzeichnet, dann muss er das wohl oder über akzeptieren. Wenn man daran rüttelt, dann investiert kein Verlag, keine Plattenfirma oder Filmproduzent mehr Geld in Musik, Bücher oder Filme.

    Nein, geistiges Eigentum verpflichtet nicht, dass man es öffentlich ausstellt, denn müsste jemand verpflichtet sein, seinen Mercedes der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
    PR empfiehlt: Rückkehr von "der drei" auf www.comicwerk.de. Außerdem unterstützt "der drei" im Wettbewerb bei www.mycomics.de.

  24. #624
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    Nur wie will man definieren, wann ein Werk verwaist ist? Darf ich die alten Schallplatten von Elvis Presley neu herausgeben? Schließlich habe ich die Adresse seiner Tochter nicht im Telefonbuch finden können und die alte Plattenfirma von 1957 existiert auch nicht mehr. Also sind sie bestimmt verwaist...
    Was ist mit den Rechten des Urhebers oder Rechteinhabers? Vielleicht will er gar nicht, daß seine alten Texte noch weiter veröffebntlicht werden. Wollt ihr, daß jeder Beitrag von euch, den ihr als Teenager einmal irgendwo im Netz gepostet habt, noch in hundert Jahren für alle lesbar ist?
    Was ist mit Werken, die unter einem Künstlernamen veröffentlich wurden?
    Was ist mit den aktuellen Autoren? Die müssen dann nicht mehr nur mit ihren Zeitgenossen, sondern mit allen jemals gelebt habenden Autoren konkurrieren.
    Egal was einer schreibt, es wird immer iegend jemanden geben, der 40 Jahre vorher schon eine sehr ähnliche Geschichte in einer Schülerzeitung geschrieben hat.
    Was ist mit angeblich verwaisten Werken, deren Rechteinhaber plötzlich wieder auftaucht? Muß er dann vor Gericht beweisen, daß er diese Kurzgeschichte 1960 geschrieben hat? Und wenn er das nicht kann, weil er keine Unterlagen mehr aus der Zeit hat? Oder was wenn er der Veröffentlichung widerspricht, müssen dann alle neu gedruckten Bücher eingestampft werden?

    Lauter Fragen, auf die es keine befriedigende Antwort gibt.
    Im Übrigen gehen Werke nicht dauerhaft verloren. Durch die Zwangsabgabepflicht in Deutschland müssen Zensurexemplare an die Deutsche Bibliothek abgeliefert werden, die dort für immer archiviert werden. (Für Filme und Tonträger gibt es glaube ich eine ähnliche Institution.)

    Meiner Ansicht nach gehört das Urheberrecht reformiert. Es müßte eine Schutzfrist für die Verbreitungsrechte und eine für die Werksintegrität geben. Erstere sollte 25 Jahre nach Veröffentlichung betragen. In dieser Zeit darf nur der Urheber über die Vervielfältigung und Verbreitung bestimmen. Letztere sollte bis 25 Jahre nach seinem Tod gelten und bestimmen, daß das Werk nicht verändert oder bearbeitet werden darf, aber in originaler Form beliebig vervielfältigt und verbreitet. Unveröffentlichte Werke sollten grundsätzlich bis 25 Jahre nach dem Tode absolut geschützt sein.

    Zitat Zitat von Jähling Beitrag anzeigen
    Kafka wollte, dass seine unveröffentlichten Werke unveröffenticht bleiben. Hätte man sich dran halten und das Manuskript zum "Schloss" vernichten sollen?
    Auf jeden Fall! Als Urheber und Eigentümer war das sein gutes Recht.
    Geändert von Maunzilla (07.07.2012 um 19:54 Uhr)
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  25. #625
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    Zitat Zitat von Pats Reiseabenteuer Beitrag anzeigen
    Es ist blöd, wenn die Plattenfirma einen das Leben schwer macht, indem sie nicht die Zustimmung zur Veröffentlichung gibt.
    Aber das kann man und muss man auch verstehen, dass jemand, der viel Geld in etwas gesteckt hat und es noch nicht raushat, nicht will, dass jemand anderes dann das Geld damit macht. Der Künstler hat ja den Vertrag mit der Plattenfirma unterzeichnet, dann muss er das wohl oder über akzeptieren. Wenn man daran rüttelt, dann investiert kein Verlag, keine Plattenfirma oder Filmproduzent mehr Geld in Musik, Bücher oder Filme.

    Nein, geistiges Eigentum verpflichtet nicht, dass man es öffentlich ausstellt, denn müsste jemand verpflichtet sein, seinen Mercedes der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
    Wozu steckt jemand Geld in ein Projekt, wenn er das Projekt dann mangels Veröffentlichung nicht zu Geld macht? Was auf die verwaisten Werke zutrifft, wo dann vielleicht alle tot sind, die es interessieren könnte. Es geht hier um Werte, die nicht verloren gehen, wenn sie zur Verfügung gestellt werden...es ist kein materieller Schaden da. Deswegen bitte den Mercedes streichen. Denn das ist ein nicht-ohne-Kosten-reproduzierbares Auto.
    Es geht wie gesagt um Sachen, die eben zum Grossteil nicht mehr veröffentlicht, nicht gesichert und nicht gerettet werden können, weil die Rechte sagen, dass sie unter Copyrigth stehen - aber niemand da ist, der sich für die Werke interessiert. Es existiert also niemand, der damit Geld machen wollte. Dagegen, dass solche Werke dann aber für die Nachwelt gesichert werden (was zum Teil durchaus Zeitgeschichtlich von Bedeutung wäre), hat die Verwertungsindustrie aber kein Interesse, obwohl sie nichts verliert.

    Und um auf das Beispiel der Wissenschaftlichen Veröffentlichungen zurückzukommen (ja, ich weiss, Künstler sind offenbar so viel mehr wert...alle die sich nicht dazu erheben, müssen nicht ewig verdienen können): Bei vielen Magazinen hat der Autor keine Wahl, als mehr oder weniger seine ganzen Rechte an der Veröffentlichung abzutreten. Obwohl die Magazine KEIN Geld in die Arbeit der Autoren stecken, teilweise Förderungen von woanders darin stecken. Und ehrenamtliche Mitarbeiter dort beschäftigt sind. Aber man muss für das Renomee dort veröffentlichen. Und der Clou: Bibliotheken müssen dann für die Rechte an den Magazinen viel Geld zahlen (wodurch das teilweise öffentlich finanzierte Wissen nicht allen zur Verfügung steht).
    Und ich wette, dass bei vielen Veröffentlichungen im Künstlerbereich von den Nicht-Abcashern die Regelungen ungefähr ähnlich restriktiv bezüglich Mitspracherecht enden.

    Natürlich wollen einige an ihren Werken verdienen (wobei nicht alle...), aber ein wenig ist die Verhältnismässigkeit dabei schon ausser Acht gelangt. 70 Jahre nach dem Tod...ist irrsinnig. 20 Jahre gelden für ein Patent, in dem mindestens dieselbe Menge an Vorarbeit steckt und von denen meist noch 5 Jahre für die Ausreifung investiert werden. Und nein, ich habe kein Verständnis dafür, dass "Kunst" derart stark geschützt wird. Geld verdienen kann man mit...sagen wir mal 30 Jahren durchaus genug. Bei Musik läuft das Ding doch so gut wie nie mehr als zwei Jahre. Und in 30 sammelt sich genug Geld an.


    Dass sich bei Kafka sein Freund nicht an seinen Willen hielt, wird heute als Segen betrachtet (ich empfands als Fluch...)
    Geändert von Minerva X (07.07.2012 um 20:04 Uhr)
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