Zitat von
Jähling
Und genau deswegen werden verwaiste Werke jetzt diskutiert - mit den jetzigen Regelungen ist die Gefahr einfach zu groß, dass sie sonst unwiderbringlich in Vergessenheit geraten, in dem Zeitraum zwischen "Ende der Phase, in der das noch jemand gekauft hat" und "siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers, vorausgesetzt man weiß überhaupt, wer der Urheber ist und wann er gestorben ist".
Gerade die Werke, die sich nicht lohnen, kommerziell zu verwerten, müssen trotzdem irgendwie zugänglich sein. Bei allem, was digitalisierbar ist, lässt sich das zum Glück machen. Nur, ob man das überhaupt machen darf bzw. wer, und ob die Sachen dann erstmal der Allgemeinheit gehören oder wem sonst - das muss halt geklärt werden.
Das gilt nicht nur für wirklich verwaiste Sachen - auch Werke, deren Urheber feststeht und noch aktiv ist, werden teils gezielt der Welt vorenthalten. Janis Ian hat vor einigen Jahren darüber gebloggt, dass sie ihre alten Lieder gerne auf ihre Webseite stellen würde, aber ihre Plattenfirma, die halt noch einen Knebelvertrag drauf hatte, ließ sie nicht, obwohl niemand da vorhatte, die Sachen nochmal aufzulegen. Die wollten nur nicht, dass jemand anderes das tut. Auch nicht die Urheberin.
Vielleicht würde es dem Urheberrecht, oder zumindest den Nutzungsrechten, ganz gut tun, an der Stelle mehr vom Markenrecht zu haben - Marken verfallen, wenn man sie lange Zeit nicht nutzt. Und ihr Schutz muss in gewissen Abständen neu beantragt werden. Das passt natürlich nicht ohne Weiteres zu dem personengebundenen Urheberrecht, das wir hierzulande haben. Aber zumindest bei den verwaisten Werken haben die Urheber ja eh nichts davon, deshalb sind sie ja verwaist.
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