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Thema: Copyright-Verletzungen nicht auf die leichte Schulter nehmen

  1. #26
    Moderator Sammlerecke Avatar von imo
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    Zitat Zitat von scribble Beitrag anzeigen
    Bei imos Beispiel müssen übrigens noch andere Aspekte bedacht werden (wenn wir mal die Anwendbarkeit deutschen Rechts unterstellen), beispielsweise Doublebushs Recht am eigenen Bild oder auch Beleidigung (seiner Person oder seines Amtes, vergleiche das Verbot der Verunglimpfung des Bundespräsidenten in [url=http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__90.html][§90 StGB/url]).
    Ich will keine akademische Debatte anfangen, aber in dem konkreten Fall entfällt nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG bei G2W als Person der Zeitgeschichte die Zustimmungserfordernis und bestimmt ist G2W kein Verfassungsorgan i.S.d. § 90 StGB

    Zitat Zitat von scribble Beitrag anzeigen
    Und ja, diese "I'm with"-Banner sind technisch gesehen Verstöße gegen das Urheberrecht. (...), zum anderen ist oft auch die "distinctive likeliness" der Figuren geschützt.
    Einen Anspruch aus "distinctive likeliness" kannst Du in Deutschland zwar vergessen, den brauchst Du aber auch gar nicht: im Geschmacksmustergesetz ist ziemlich genau geregelt, was und in welchem Umfang Du mit Logos anstellen darfst.

    cu oli

  2. #27
    Mitglied Avatar von DuckTales
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    ich sag nur etwas:
    Muss die Welt den so Empfindlich sein?

  3. #28
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Wie sieht's eigentlich mit Verlinkung auf Inhalte aus, die beispielsweise nach US-Recht legal sind, aber in Deutschland nicht? Es gibt da doch diese nette "Fair Use"-Klausel (die übrigens tatsächlich auch viel enger gefaßt ist, als viele Amerikaner das glauben). Nehmen wir mal an, jemand veröffentlicht auf einer US-Seite Inhalte, die nach "Fair Use" zulässig wären. Dürfte ich die von einer deutschen Seite aus verlinken, oder könnte ich mich da gleich auf Post von einem Anwalt freuen?

    Oder: Angenommen, ein US-Fernsehsender stellt auf seiner Webseite Inhalte zur Verfügung, die ohne Proxy abrufbar sind. Jetzt will der deutsche Lizenznehmer aber nicht, daß man in Deutschland die betreffenden Inhalte von der US-Seite abruft. Hat der Lizenznehmer eine rechtliche Handhabe, um Links auf die US-Seite zu verbieten, oder könnte man sich darauf berufen, daß eventuelle Beschwerden bitte an den US-Sender zu richten wären?

    Oder: US-Comicverlag X veröffentlicht auf seiner Webseite eine fünfseitige Vorschau auf Heft XY. Hätte der deutsche Lizenznehmer irgendeine Handhabe, um Links auf die betreffende Vorschau zu verbieten?
    Geändert von Torsten B. Abel (12.03.2007 um 20:59 Uhr)

  4. #29
    Admin Avatar von Bernd Glasstetter
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    Alle drei Fälle sind imho unbedenklich. Das würde dann doch dem Internet widersprechen.

  5. #30
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    Zitat Zitat von Bernd Glasstetter Beitrag anzeigen
    Alle drei Fälle sind imho unbedenklich. Das würde dann doch dem Internet widersprechen.
    das tun imo die ganzen gesetze von denen wir hier sprechen
    Ja, ich bin pädagogisch wertvoll.

  6. #31
    Mitglied Avatar von Tilberg
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    Es kommt übrigens noch erschwerend hinzu, daß einzelne Anwälte sich auf das Abmahnwesen spezialisiert haben und von ganz alleine tätig werden können. Die Rechteinhaber (denen man ja durchaus ein berechtigtes Interesse an der Wahrung derselben zugestehen kann) braucht es dafür gar nicht.

  7. #32
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Zitat Zitat von Tilberg Beitrag anzeigen
    Es kommt übrigens noch erschwerend hinzu, daß einzelne Anwälte sich auf das Abmahnwesen spezialisiert haben und von ganz alleine tätig werden können. Die Rechteinhaber (denen man ja durchaus ein berechtigtes Interesse an der Wahrung derselben zugestehen kann) braucht es dafür gar nicht.
    Die Geschäftsführung ohne Auftrag ist aber auch nicht uneingeschränkt möglich, sondern muß sowohl dem Interesse als auch dem Willen des Geschäftsherrn entsprechen. Ansonsten könnte ja jeder dahergelaufene Anwalt Bernd wegen der Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte abmahnen, obwohl der Rechteinhaber das bislang stillschweigend geduldet hat und auch weiter geduldet hätte.

  8. #33
    Mitglied Avatar von Blue Lion
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    Nochmal zu Fanfiction (Fanart hatten wir ja schon), ich kenn mich da mit dem US Recht besser aus als mit dem Deutschen... wie ist das jetzt?

    Kann man Fanfiction schreiben wenn man im Disclaimer deutlich auf die Rechteinhaber hinweist (also nicht nur "ist nicht meins" sondern"gehört so und so") und klar stellt, dass man kein Geld damit verdient?

  9. #34
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Zitat Zitat von imo Beitrag anzeigen
    Ich zitiere mal §3 UrhG:
    Abs.1 Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. (...)

    Fanart bzw. Fanfiction können eigene nach dem UrhG geschützte Werke sein, wenn ihnen eine bestimmte "schöpferische Höhe" innewohnt. (...)
    - "echte" Fanart allerdings, die bestehende Charaktere mit einem gewissen Grad an Individualität bearbeitet, dürfte regelmäßig ein eigenes Werk i.S.d. UrhG begründen. (...)
    Du vergisst in Deinen Ausführungen, das "unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk". Unter anderem aus diesem Nebensatz folgt nämlich, dass zB Goscinny und Uderzo nicht nur das Urheberrecht an ihren Geschichten und Bildern haben, sondern auch an der Grundkonstruktion der Serie. D.h.: Wenn jemand ein völlig neues Asterix-Abenteuer schreibt und zeichnet/zeichnen lässt, dann hat er zwar ein neues, urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen, dafür aber die Serien- und Figurenkonstellation benutzt, deren Urheberrecht weiterhin bei Goscinny/Uderzo liegt. D.h.: Unser 'Jung-Asterix-Autor hat zwar das Recht an seinem Werk, aber nicht an dessen 'Basis'. Das Werk darf also nur dann -und erst dann- veröffentlicht/verwertet werden, wenn sich Jung-Autor und 'Original-Autoren' über eine Veröffentlichung/Verwertung einig geworden sind. ODER der 'Jung-Autor' muss die Serien- und Figurenkonstellation soweit verändern/verfremden, dass auch hier eine 'eigene Schöpfungshöhe' erreicht wird. Dies war zB -laut Rechtssprechung- bei der Parodie Alcolix der Fall, wenn ich recht informiert bin, die allerdings auch inhaltlich mit einem 'klassischen Asterix-Abenteuer' überhaupt nichts gemein hatte...
    Zitat Zitat von Tilberg Beitrag anzeigen
    Es kommt übrigens noch erschwerend hinzu, daß einzelne Anwälte sich auf das Abmahnwesen spezialisiert haben und von ganz alleine tätig werden können. Die Rechteinhaber (denen man ja durchaus ein berechtigtes Interesse an der Wahrung derselben zugestehen kann) braucht es dafür gar nicht.
    Wo hast Du das denn her? Der 'von allein tätig werdende Anwalt' kann doch bei vermeintlichen Verstössen ohne Rücksprache mit dem Rechteinhaber gar nicht wissen, ob dieser die Genehmigung erteilt hat oder nicht!?!
    Gruss!,liver - Du bist von mir genervt? Kotz Dich hier aus!
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  10. #35
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    Zitat Zitat von Hyperion Star Beitrag anzeigen
    ich habs schon einmal gesagt und ich kanns nur immer wieder sagen: demokratie funktioniert einfach nicht.
    Das hat hier alles nichts mit Demokratie zu tun. Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz werden auch in einer Diktatur bestraft.

  11. #36
    Moderator Sammlerecke Avatar von imo
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    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    Du vergisst in Deinen Ausführungen, das "unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk". Unter anderem aus diesem Nebensatz folgt nämlich, dass zB Goscinny und Uderzo nicht nur das Urheberrecht an ihren Geschichten und Bildern haben, sondern auch an der Grundkonstruktion der Serie. D.h.: Wenn jemand ein völlig neues Asterix-Abenteuer schreibt und zeichnet/zeichnen lässt, dann hat er zwar ein neues, urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen, dafür aber die Serien- und Figurenkonstellation benutzt, deren Urheberrecht weiterhin bei Goscinny/Uderzo liegt. D.h.: Unser 'Jung-Asterix-Autor hat zwar das Recht an seinem Werk, aber nicht an dessen 'Basis'. Das Werk darf also nur dann -und erst dann- veröffentlicht/verwertet werden, wenn sich Jung-Autor und 'Original-Autoren' über eine Veröffentlichung/Verwertung einig geworden sind. ODER der 'Jung-Autor' muss die Serien- und Figurenkonstellation soweit verändern/verfremden, dass auch hier eine 'eigene Schöpfungshöhe' erreicht wird. Dies war zB -laut Rechtssprechung- bei der Parodie Alcolix der Fall, wenn ich recht informiert bin, die allerdings auch inhaltlich mit einem 'klassischen Asterix-Abenteuer' überhaupt nichts gemein hatte...
    Dein Hinweis ist natürlich richtig, allerdings hatten wir das schon :
    http://www.comicforum.de/showpost.ph...5&postcount=22

    cu oli

  12. #37
    Moderator Sammlerecke Avatar von imo
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    Zitat Zitat von Tilberg Beitrag anzeigen
    Es kommt übrigens noch erschwerend hinzu, daß einzelne Anwälte sich auf das Abmahnwesen spezialisiert haben und von ganz alleine tätig werden können. Die Rechteinhaber (denen man ja durchaus ein berechtigtes Interesse an der Wahrung derselben zugestehen kann) braucht es dafür gar nicht.
    Stimmt so gottseidank nicht:

    http://www.linksandlaw.info/Abmahnung-Berechtigung.html

    cu oli

  13. #38
    Mod Batman-Forum Avatar von Felicat
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    Fanfiction und -art zu verbieten wäre wie der Kampf gegen die Hydra: In dem Moment, wo man eine vom Netz geklagt hat, kommen zwei neue. Ich glaube außerdem, daß die Sachen 1. kostenlose Werbung sind und 2. man sich die Fans, die einem ja das Butterbrot bezahlen, nicht vergraulen will.
    Wenn der Kram rechtlich so bedenklich wäre, dann wären animexx.de oder fanfiction.net längst geschlossen. Sind sie aber nicht und das wird sich wohl kaum ändern.

    Ms. Rowling z.B. hat nichts gegen Fanfiction, geht aber gegen kommerzielle Plagiate vor. So sollte es meiner Meinung nach sein und die meisten Schöpfer dulden das schreiben von FF und malen/zeichnen von Fanart als Teil der Fankultur.

    Dabei wäre das früher sogar noch bedenklicher gewesen, da es vor dem Internet nur die sog. Fanzines gab, Hefte, in denen Bilder und Geschichten zu einer Serie/zu Filmen veröffentlicht wurden. Diese kosteten natürlich etwas (Selbstkostenaufwand normalerweise). Also wenn, dann wäre man eher da eingeschritten, da man hier ja über mögliche kommerzielle Motive diskutieren könnte.

    Anne Rice dagegen hat sich gegen Fanfiction zu ihren Werken ausgesprochen und die großen, bekannten Archive haben diese vom Netz genommen. So kann man sich natürlich auch in Vergessenheit bringen.

    Was ich wirklich rechtlich bedenklich finde, sind Real People Fanfiction. Da werden dann gerne Schauspieler und andere Promis miteinander verkuppelt und manche müssen auch als die Bösen herhalten. Die Verleumdungsklage will ich nicht im Briefkasten haben, aber ich schreib ja eh nur über fiktionale Charaktere.

  14. #39
    Mitglied Avatar von MarcW
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    Zitat Zitat von Bernd Glasstetter Beitrag anzeigen
    Alles was mit Asterix zu tun hat, ist mit extremer Vorsicht zu behandeln zum Beispiel.
    Joooo, an die netten Leute hatte ich auch sofort gedacht.

    Gruß Marc

  15. #40
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Wie sieht das eigentlich mit PNs aus? Hat die Administration das Recht, diese einzusehen bzw. ist sie verpflichtet, bei Kenntnis über rechtlich fragwürdige Inhalte einer PN einzuschreiten bzw. dies an die zuständigen Behörden zu melden?

    (bezugnehmend auf den häufig mal angebrachten Kommentar "Diskussionen über solche Dinge bitte per PN")

    Anders ausgedrückt: Kann die Forenleitung für den Austausch von Informationen via PN verantwortlich gemacht werden, und wenn ja, würde sie das in die Pflicht nehmen, auch private Unterhaltungen zu überwachen?
    Geändert von Torsten B. Abel (13.03.2007 um 10:54 Uhr)

  16. #41
    Admin Avatar von Bernd Glasstetter
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    Da stellt sich am Ehesten die Frage, ob wir private Unterhaltungen überhaupt überwachen dürfen. Kommt da das Postgeheimnis zum Tragen?

  17. #42
    Administrator und mehr Avatar von scribble
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    Das Postgeheimnis greift in diesem Fall nicht, da sich das nur auf Sendungen erstreckt, die eben "in der Post" sind, also auf den Transport vom Absender zum Empfänger. Um das bei PNs zu verletzten, müsste Bernd praktisch den Netzwerkkehr zwischen dem Rechner des Users und dem Server beim Abschicken der PN mitschneiden

    Eher greift hier schon das Briefgeheimnis, dessen Verletzung § 202 StGB unter Strafe stellt. Aber in unserem Fall passt mMn der folgende § 202a StGB eher:
    § 202a Ausspähen von Daten

    (1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (...)
    Die PNs sind (außer Bernd ist der Adressat) nicht für Bernd bestimmt. Ob sie jedoch "gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert" sind, darüber habe ich schon unterschiedliche Meinungen gelesen. Einige sagen, die Tatsache, daß im "normalen" Forum nur der jeweilige User mit seinem Benutzernamen und Passwort Zugang zur PN hat, ist eine solche Sicherung. Andere sagen, weil Bernd als Admin technisch auf alles Zugriff hat - notfalls schaut er sich den Text direkt in der Datenbank oder im Dateisystem des Servers an - ist die PN nicht vor ihm gesichert. Ich persönlich würde mich eher der erstgenannten Auffassung anschließen, aber ohne Garantie, Gewähr und Gewehr

    Bernd als Forenbetreiber haftet bekanntlich für Rechtsverstöße von Usern innerhalb des Comicforums, insofern und sobald er davon Kenntnis hat (oder mit zumutbarem Aufwand Kenntnis haben könnte). Unterstellt er darf (siehe oben) die PNs nicht mitlesen, kann er auch keine Kenntnis von darin enthaltenen Rechtsverstößen erlangen. Und widerrechtlich erlangte Kenntnisse darf er natürlich auch nicht verwerten oder weitergeben.

    Bis dann,

    scribble
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    Populistische Vereinfachungen und autokratische Durchgriffsideologien verheißen, den Zumutungen der modernen Welt schadlos entkommen zu können.
    Deswegen machen sie den sachlichen Diskurs ebenso verächtlich wie die methodische Wahrheitssuche und die Begründungsbedürftigkeit von Geltungsansprüchen.

    - Peter Strohschneider, Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft


  18. #43
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    Zitat Zitat von Mick Baxter Beitrag anzeigen
    Das hat hier alles nichts mit Demokratie zu tun. Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz werden auch in einer Diktatur bestraft.
    das war ein simpson zitat zur auflockerung. gleichzeitig hab ich mich damit strafbar gemacht
    Ja, ich bin pädagogisch wertvoll.

  19. #44
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    strafbar? mit einem zitat?
    du hast nichts verstanden.
    Bitte beachtet meinen neuen Verkaufsthread.
    Trinken mit der Linken, Fechten mit der Rechten.

  20. #45
    Mitglied Avatar von Hinnerk
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    Zitat Zitat von Bernd Glasstetter Beitrag anzeigen
    Da stellt sich am Ehesten die Frage, ob wir private Unterhaltungen überhaupt überwachen dürfen. Kommt da das Postgeheimnis zum Tragen?
    Noch eher stellt sich die Frage: Tut ihr das?

  21. #46
    Admin Avatar von Bernd Glasstetter
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    Zitat Zitat von Hinnerk Beitrag anzeigen
    Noch eher stellt sich die Frage: Tut ihr das?
    Die Frage stellt sich schonmal gar nicht. Denn wer hätte für sowas die Zeit? Also ich nicht.

  22. #47
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Interessant ist übrigens, daß auch Abbildungen von Produkten unter das Urheberrecht fallen. Angenommen, jemand hat sich einen neuen Satz Comics im Laden gekauft, macht ein Foto vom Stapel ("Beute von heute") und postet einen Link zum entsprechenden Bild hier im Forum. Das wäre ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Ebenso Fotos von Actionfiguren, CDs, DVDs und ähnliches.

    Wenn auf dem Cover ein Schriftzug zu erkennen ist, könnte das unter Umständen sogar als Verstoß gegen das Markenrecht ausgelegt werden.

    Also: Für jedes Foto sicherheitshalber vorher den Rechteinhaber um Erlaubis bitten.

  23. #48
    Admin Avatar von Bernd Glasstetter
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    Das mit den Abbildungen der Produkte ist allerdings noch so eine Sache. Sie ist durchaus erlaubt, wenn diese in einem redaktionellen Kontext geschieht - wie zum Beispiel einer Rezension. Dennoch habe ich schon 1995 bei Gründung der damaligen Comic-Ecke lieber um Erlaubnis gebeten und dies dann auch immer wieder so gemacht, wenn mal wieder ein neuer Verlag hinzu kam.

    Das mit dem Schriftzug ist auch etwas, was wir schon lange beachten. Ein Branding, um einen Coverklau zu verhindern, ist eigentlich nicht erlaubt. Es wird aber dennoch von einigen Sites im Internet gemacht. Ich kann nur vermuten, dass diese eine Erlaubnis eingeholt haben, kanns mir jedenfalls nicht anders vorstellen.

  24. #49
    Administrator und mehr Avatar von scribble
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    Hier einen Verstoß gegen das Markenrecht zu sehen, halte ich schon für ziemlich konstruiert. Zum einen ist die Frage, ob die Webseite mit dem Foto im "geschäftlichen Verkehr" ist. Das könnte man u. U. noch bejahen, wenn beispielsweise ein Werbebanner auf der Seite ist. Aber auch in diesem Fall greift mMn § 23 MarkenG, insbesondere Absatz 2
    Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr
    (...)
    2.
    ein mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen, oder
    (...)
    sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt.
    Was die urheberrechtliche Seite betrifft, hast Du prinzipiell recht. Cover werden aber meiner Erfahrung nach von den Verlagen als Promo-Material angesehen und ihre (unveränderte) Verwendung toleriert.

    Bis dann,

    scribble
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    Populistische Vereinfachungen und autokratische Durchgriffsideologien verheißen, den Zumutungen der modernen Welt schadlos entkommen zu können.
    Deswegen machen sie den sachlichen Diskurs ebenso verächtlich wie die methodische Wahrheitssuche und die Begründungsbedürftigkeit von Geltungsansprüchen.

    - Peter Strohschneider, Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft


  25. #50
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Zitat Zitat von Bernd Glasstetter Beitrag anzeigen
    Die Frage stellt sich schonmal gar nicht. Denn wer hätte für sowas die Zeit? Also ich nicht.
    Würde dich eine entsprechende Gesetzesklausel bzw. die Folgerung aus einem Präzedenzurteil dazu verpflichten, müßtest du dir die Zeit nehmen.

    Bist du nicht schon jetzt verpflichtet, jeden einzelnen Beitrag im Forum zu lesen?

    Erschwerend kommt noch hinzu, daß man Beiträge nachträglich ändern kann. Das heißt, ich poste einen völlig unverfänglichen Beitrag, der Thread verschwindet auf Seite 3, und ich gehe hin und editiere meinen Beitrag, so daß er nun pötzlich illegale Inhalte enthält (Urheberrechtsverletzung, Beleidigung etc.). Wie sieht es hier eigentlich mit der Verantwortlichkeit aus?

    Zitat Zitat von Hyperion Star Beitrag anzeigen
    is es dann zb verboten mitzuschreiben wer was in einem film sagt und das online zu stellen?
    Transkripte sind technisch gesehen Vollzitate und somit Urheberrechtsverletzungen, ja.

    Die Frage ist nur, wieviele Rechteinhaber gegen so etwas vorgehen, da ein Transkript eigentlich nicht das Ansehen des Films oder der Fernsehepisode selbst ersetzt.

    Andererseits habe ich auch schon gesehen, daß bei Wikipedia bereits bloße Inhaltsangaben (!) eines Films unter Verweis auf das Urheberrecht entfernt wurden (es ging ausdrücklich um das detaillierte Nacherzählen der Filmhandlung selbst, nicht darum, daß die Zusammenfassung von einer anderen Seite kopiert worden wäre). Weiß jemand, wie hier die Gesetzeslage aussieht? Bis zu welchem Grad ist die Wiedergabe einer Handlung in eigenen Worten zulässig? Oder mache ich mich bereits strafbar, wenn ich sage: "In Spider-Man 2 kämpft Peter Parker gegen Dr. Octopus"?

    Zitat Zitat von scribble Beitrag anzeigen
    Und ja, diese "I'm with"-Banner sind technisch gesehen Verstöße gegen das Urheberrecht. Zum einen, was das konkrete verarbeitete Bild betrifft, zum anderen ist oft auch die "distinctive likeliness" der Figuren geschützt.
    Hier kommt es doch aber auch au den Kontext an. Wenn man beispielsweise im Panini-Forum eine Signatur verwendet, in der geschützte Figuren zu sehen sind, wird man wohl so schnell keine Post von einem Anwalt bekommen. Denn zunächst einmal ist Panini ja der Lizenznehmer, insofern hat man da schon ein wenig Handlungsspielraum. Panini wird wohl kaum das eigene Forum abmahnen.
    Und Panini wird den eigenen Fans wohl so schnell nicht untersagen, Signaturen mit den eigenen (lizenzierten) Figuren zu verwenden. Damit schneidet man sich ja irgendwie ins eigene Fleisch.

    Und wenn es dann doch mal gröbere Verstöße gibt, greifen erst mal die Moderatoren ein, bevor die Rechtsabteilung eingeschaltet wird.

    Anders sieht es dagegen schon aus, wenn es sich beispielsweise ums Forum des FC Bayern München handelt und dort jemand ein entsprechendes Banner in der Signatur verwendet.

    Aber insgesamt hängt das sehr stark davon ab, wie kulant der Rechteinhaber ist. Die meisten Comicverlage sind weitaus toleranter als die Herrschaften mit dem "-ix".

    Paramount beispielsweise duldet, soweit ich das in Erfahrung bringen konnte, Fanprojekte, die auf Star Trek basieren (Fanfilme etc.) - einzige Bedingung ist, daß damit kein Gewinn gemacht werden darf. Letzteres ist auch für viele andere Firmen der springende Punkt und mit der Grund dafür, daß Fanfics und Fanart im Netz so weit verbreitet sind, ohne daß die betreffenden Seiten regelmäßig Post von den Anwälten der jeweiligen Rechteinhaber bekommen.

    Wichtig ist, daß es sich dabei im Regelfall um stillschweigende Duldungen handelt, nicht um rechtsverbindliche Genehmigungen - wenn die Firmen wollten, könnten sie jederzeit dagegen vorgehen. Die meisten Firmen besitzen aber zum Glück noch genug gesunden Menschenverstand, um abzuwägen, ob man mit einer Abmahnung jetzt wirklich einen schweren finanziellen Schaden abwendet oder doch in erster Linie der zahlenden Kundschaft vor den Kopf stößt.
    Geändert von Torsten B. Abel (13.03.2007 um 14:48 Uhr)

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