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Thema: Copyright-Verletzungen nicht auf die leichte Schulter nehmen

  1. #226
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    Hallo,

    Ich habe einige Fragen.
    Ich betreibe wie soviele andere eine "GFX"-Page, bei der ich mich selbst austobe und meine geschaffenen Graphiken für andere ausstelle.
    Da ich sowas auch später machen und will und nun auch bald vorhabe ein eigenes "Browsergame" zu machen, habe ich angefangen mich näher mit der rechtliches Seite zu beschäftigen.
    Mir ist nun klar, dass das benutzen von Anime & Manga Bilder nicht legal ist, solange ich nicht die Zustimmung des Urhebers habe.

    1. Wie wäre es, wenn ich mir die Zustimmung einhole, die Sachen aber dennoch zum Download anbiete ? Darf ich das?
    Inwiefern gilt eine schriftliche Genehmingung zur Verwendung, oder bräuchte man dann auch eine zur Verwertung?
    3. Wenn ich also einen Avatar habe, auf dem ein Teil eines Anime oder Mangabildes ist, welches auch noch verändert ist und kostenlos zum Download gestellt wird, ist es illegal? Weil es ist ja meine "eigene" Komposition und das Werk ist manchmal auch nicht mehr zu erkennen, wenn der Bildausschnitt sehr klein ist und zusätzlich verändert wurde.
    Inwiefern ist es überhaupt nachweisbar, es ist von dem und dem Bild. (Zb ein Button 88x15 für den ein Hintergrund bzw die Effekte oder Muster darin genutzt wurden) - Im Prinzip könnte man die Effekte in einem Graphik ja auch nachgeahmt haben. Illegal?
    (ich will niemand anstiften, aber es wäre ja interessant.)
    4. Ich habe einen Download bereich, in dem Layouts mit Animebildern bereitgestellt werden. Allerdings muss man sich anmelden um diesen Bereich zu sehen. Die Anmeldung ist kostenlos. Illegal?
    2. Desweiteren will ich "Google Anzeigen" auf meine Seite machen, für die ich ja im Falle eines Klicks Geld bekomme. Inwiefern ist meine Seite dann "kommerziell"?
    5. Ich zeichne auch und will auch mein Logo selbst gestalten, oder später auch für das Spiel, wie auch immer, und auch meine Zeichnungen online stellen. Ich habe also automatisch mein Urheberrecht. Was ist dann das besondere an Patenten?
    6. Was ist, wenn ich den Inhalt meiner Seite ändere - also alle illegalen Sachen herunter nehme. Es waren aber vorher welche darauf. Gibt es nicht so ein großes Archiv, in dem täglich das ganze Internet "kopiert" wird, und jeder nachschauen kann? Kann ich danach noch dafür zur Verantwortung gezogen werden?
    7. Was ist mit Screenshots? Beispiel: Ich schreibe ein Tutorial zu einem Programm und erstelle auch Screenshots davon um die Arbeitsschritte zu verdeutlichen und die Handhabung zu vereinfachn. Illegal?

    Noch etwas, was mir gerade eingefallen ist. ^^
    Auf vielen Seite sieht man ja im Impressum oder sonst wo, dass sie sich von dem Inhaltgelinkter Seiten distanzieren. Gilt das? (Ich habe es auch auf meiner Homepage stehen, und dachte bisher, dass ich dami auf der sicheren Seite bin, denn ich kann ja nicht ständig und auf jede Kleinigkeit die Links überprüfen.) -> Weil es wurde hier andauernd davon gesprochen, dass auh Links auf illegale Seiten nicht legal sei.
    Obwohl die Verlinkung ja der "Sinn" bzw Hauptmerkmal des Internets ist, aber naja. Seufz.
    Was ist zum Beispiel wenn ich Links zur Quelle setze, aber die gelinkte Quelle illegal ist. Was muss ich nun eher befolgen?

    Anderes Beispiel. Ich hatte EMA angeschrieben und gefragt wie das mit dem Urheberrecht "ihrer" Mangas ist, beziehungs mit denen, die sie verlegen- wo sie also diese Verlagsrechte haben.

    Man sagte mir, dass man keine Genehmigung erteilen kann, weil die Lizensrechte bei den Urhebern und Verlägen in Japan lägen. Wieso dürfen dann hier Nutzer die Avatare nutzen?
    Darf EMA die Genehmigung nur nicht an dritte erteilen, aber selbst, auf ihren Seiten alle Bilder benutzen, oder wieUnd somit auch die Nutzer der Foren)

    Ist etwas bekannt, dass schonmal jemand für Anime/Manga Bilder verklagt wurde? Es gibt soviele-große und bekannte- Seiten oder Foren.
    Schlecht vorstellbar, dass die alle von den wirklichen Urhebern in Japan die Erlaubnis haben, denn wie ich erfragt habe, können die deutschen Verleger ja keine Erlaubnis dafür erteilen.
    Sind die meisten großen Fansites auch illegal?

    Fragen über Fragen.
    Geändert von kYk1 (11.05.2007 um 10:58 Uhr)

  2. #227
    ist irgendwie doch wieder zaktuell Avatar von ZAQ
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    Zitat Zitat von kYk1 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Ich habe einige Fragen.
    Ich betreibe wie soviele andere eine "GFX"-Page, bei der ich mich selbst austobe und meine geschaffenen Graphiken für andere ausstelle.
    Da ich sowas auch später machen und will und nun auch bald vorhabe ein eigenes "Browsergame" zu machen, habe ich angefangen mich näher mit der rechtliches Seite zu beschäftigen.
    Ich weiss zwar nicht, was eine GFX-Page ist, aber, wenn die von Dir geschaffenen Graphiken von Dir geschaffen wurden, bist Du der Urheber und besitzt daran bis hierher das Urheberrecht.
    Zitat Zitat von kYk1 Beitrag anzeigen
    Mir ist nun klar, dass das benutzen von Anime & Manga Bilder nicht legal ist, solange ich nicht die Zustimmung des Urhebers habe.
    Gut.
    Zitat Zitat von kYk1 Beitrag anzeigen
    1. Wie wäre es, wenn ich mir die Zustimmung einhole, die Sachen aber dennoch zum Download anbiete ? Darf ich das? Inwiefern gilt eine schriftliche Genehmingung zur Verwendung, oder bräuchte man dann auch eine zur Verwertung?
    Wenn Du die Zustimmung bekommst, sie zum download anzubieten darfst Du das. Wenn nicht, dann nicht. Beim Erteilen einer 'Zustimmung' wird immer auch Art und Umfang der Nutzung, zu der zugestimmt wird, geregelt werden (müssen).
    Zitat Zitat von kYk1 Beitrag anzeigen

    3. Wenn ich also einen Avatar habe, auf dem ein Teil eines Anime oder Mangabildes ist, welches auch noch verändert ist und kostenlos zum Download gestellt wird, ist es illegal? Weil es ist ja meine "eigene" Komposition und das Werk ist manchmal auch nicht mehr zu erkennen, wenn der Bildausschnitt sehr klein ist und zusätzlich verändert wurde.
    Inwiefern ist es überhaupt nachweisbar, es ist von dem und dem Bild. (Zb ein Button 88x15 für den ein Hintergrund bzw die Effekte oder Muster darin genutzt wurden) - Im Prinzip könnte man die Effekte in einem Graphik ja auch nachgeahmt haben. Illegal?
    Inwieweit etwas nachweisbar ist, ist unerheblich. 'Fremdteile' verwenden ist illegal. Punkt. Lass es einfach und mach Dein eigenes Ding.
    Zitat Zitat von kYk1 Beitrag anzeigen
    (...)
    4. Ich habe einen Download bereich, in dem Layouts mit Animebildern bereitgestellt werden. Allerdings muss man sich anmelden um diesen Bereich zu sehen. Die Anmeldung ist kostenlos. Illegal?
    Natürlich.
    Zitat Zitat von kYk1 Beitrag anzeigen
    2. Desweiteren will ich "Google Anzeigen" auf meine Seite machen, für die ich ja im Falle eines Klicks Geld bekomme. Inwiefern ist meine Seite dann "kommerziell"?
    Wenn Du über die Google-Anzeigen mehr einnimmst, als Dich der Betrieb der Seiten kostet, Du also Gewinn erwirtschaftest, ist die Seite komerziell. Und damit zB auch steuerpflichtig.
    Zitat Zitat von kYk1 Beitrag anzeigen
    5. Ich zeichne auch und will auch mein Logo selbst gestalten, oder später auch für das Spiel, wie auch immer, und auch meine Zeichnungen online stellen. Ich habe also automatisch mein Urheberrecht. Was ist dann das besondere an Patenten?
    Patente gelten für Erfindungen. Das ist was komplett anderes.
    Zitat Zitat von kYk1 Beitrag anzeigen
    6. Was ist, wenn ich den Inhalt meiner Seite ändere - also alle illegalen Sachen herunter nehme. Es waren aber vorher welche darauf. Gibt es nicht so ein großes Archiv, in dem täglich das ganze Internet "kopiert" wird, und jeder nachschauen kann? Kann ich danach noch dafür zur Verantwortung gezogen werden?
    Natürlich.
    Zitat Zitat von kYk1 Beitrag anzeigen
    7. Was ist mit Screenshots? Beispiel: Ich schreibe ein Tutorial zu einem Programm und erstelle auch Screenshots davon um die Arbeitsschritte zu verdeutlichen und die Handhabung zu vereinfachn. Illegal?
    Bin ich nicht sicher. Würd ich aber eher verneinen. Zumindest dann, wenn die Screenshots tatsächlich nur 'Beiwerk' sind und das Tutorial selbst eine gewisse 'Schöpfungshöhe' erreicht.
    Zitat Zitat von kYk1 Beitrag anzeigen
    Noch etwas, was mir gerade eingefallen ist. ^^
    Auf vielen Seite sieht man ja im Impressum oder sonst wo, dass sie sich von dem Inhaltgelinkter Seiten distanzieren. Gilt das? (Ich habe es auch auf meiner Homepage stehen, und dachte bisher, dass ich dami auf der sicheren Seite bin, denn ich kann ja nicht ständig und auf jede Kleinigkeit die Links überprüfen.) -> Weil es wurde hier andauernd davon gesprochen, dass auh Links auf illegale Seiten nicht legal sei.
    Wenn die Inhalte bereits bei Link-Setzung illegal waren und Du das wissen konntest, machst Du dich strafbar, egal was in Deinem 'Disclaimer' steht (der übrigens sowieso Quatsch ist). Wenn die Inhalte der Linkziele erst nach Link-Setzung illegal wurden, machst Du Dich ab dem Punkt strafbar, ab dem Du von der Änderung auf der externen Seite Kenntnis hast und Deine Links trotzdem nicht in angemessener Frist änderst/entfernst.
    Zitat Zitat von kYk1 Beitrag anzeigen
    Obwohl die Verlinkung ja der "Sinn" bzw Hauptmerkmal des Internets ist, aber naja. Seufz.
    Was ist zum Beispiel wenn ich Links zur Quelle setze, aber die gelinkte Quelle illegal ist. Was muss ich nun eher befolgen?
    Wenn die gelinkte Quelle illegal ist, ist auch der Link darauf illegal.
    Zitat Zitat von kYk1 Beitrag anzeigen

    Anderes Beispiel. Ich hatte EMA angeschrieben und gefragt wie das mit dem Urheberrecht "ihrer" Mangas ist, beziehungs mit denen, die sie verlegen- wo sie also diese Verlagsrechte haben.

    Man sagte mir, dass man keine Genehmigung erteilen kann, weil die Lizensrechte bei den Urhebern und Verlägen in Japan lägen. Wieso dürfen dann hier Nutzer die Avatare nutzen?
    Darf EMA die Genehmigung nur nicht an dritte erteilen, aber selbst, auf ihren Seiten alle Bilder benutzen, oder wieUnd somit auch die Nutzer der Foren)
    Genau. EMA darf ihre Bilder für ihre Zwecke (und ihre Foren) nutzen.
    Zitat Zitat von kYk1 Beitrag anzeigen
    Ist etwas bekannt, dass schonmal jemand für Anime/Manga Bilder verklagt wurde? Es gibt soviele-große und bekannte- Seiten oder Foren.
    Schlecht vorstellbar, dass die alle von den wirklichen Urhebern in Japan die Erlaubnis haben, denn wie ich erfragt habe, können die deutschen Verleger ja keine Erlaubnis dafür erteilen.
    Sind die meisten großen Fansites auch illegal? (...)
    Die 'grossen' sind möglicherweise geduldet, eventuell gar erlaubt. Die 'kleinen' wahrscheinlich alle illegal. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

    Dies alles ist selbstverständlich keine verbindliche Rechtsauskunft - die dürfte ich hier gar nicht geben, selbst wenn ich könnte. Hier ist auch, denk ich, nicht der geeignete Ort, solche Fragen im Detail zu beurteilen und zu klären. Hier kann nur versucht werden, den 'Geist' des Urheberrechts zu vermitteln. Letztlich gilt aber hier wie überall: Man darf alles, man darf sich nur nicht erwischen lassen
    Ich denke, wer diesen Thread hier aufmerksam gelesen hat, sollte inzwischen wissen, was er darf und was nicht. Und ich kann nur jedem raten: Statt Urheberrechte anderer zu verletzen, schafft eigene Werke. Damit bekommt ihr automatisch eigene Urheberechte, die dann entsprechend geschützt sind. Also nicht meckern über 'das blöde Urheberrecht', das einem alles verbietet, sondern sich freuen, dass es die eigenen Werke und damit die eigene Arbeit schützt.
    Gruss!,liver - Du bist von mir genervt? Kotz Dich hier aus!
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  3. #228
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    Zunächst, ich bin kein Rechtsanwalt und kann daher keinen individuellen Rechtsrat erteilen. Alles, was ich zu solchen Themen sage, sind allgemeine Anmerkungen aus der Sicht eines SysOps, der sich mit solchen Fragen mehr oder minder zwangsweise schon auseinandersetzen musste

    1.) Du brauchst eine Erlaubnis für alles, was Du mit fremdem geistigen Eigentum machen willst. Das bedeutet, wenn man Dir z. B. das Zeigen auf der Webseite erlaubt, darfst Du das nicht eigenmächtig auf das Anbieten zum Download ausdehen. Was Du genau darfst, musst Du im Zweifel mit dem Rechteinhaber auskakeln.

    3.) Der entscheidende Punkt ist weniger der Umfang, sondern eher, dass Du es öffentlich machst. Im "stillen Kämmerlein" kannst Du vieles machen, aber sobald es Du Dein Werk öffentlich zugänglich machst, kann es ggf. den Interessen des Rechteinhabers schaden, Du kannst damit unberechtigt Einnahmen erzielen und so weiter. Ich gehe davon aus, dass niemand wegen ein paar übernommener Pixel Alarm schlagen wird - das wäre wohl den Aufwand nicht wert - aber spätestens wenn das "Vorbild" eindeutig erkennbar ist, musst Du vorsichtig sein.

    Eine Bearbeitung hebt das Urheberrecht natürlich nicht auf - um ein bearbeitetes Werk veröffentlichen zu dürfen, brauchst Du die Zustimmung der Rechteinhaber des Originals (siehe UrhG § 23). Wenn es sich nur geringfügige Übernahmen in einem ansonsten eigenständigen Werk handelt, kannst Du Dich vielleicht rausreden, es sei ein Zitat - aber das dürfte bei einem Avatar rein quantitativ schwer werden.

    Ob Du den Avatar kostenlos zum Download anbietest, ändert höchstens etwas an der Strafhöhe. Auf "gewerbsmässige" Verstösse gegen das Urheberrecht sieht das Strafrecht höhere Strafen vor, und auch der Schadensersatz dürfte höher ausfallen. Verboten sind aber natürlich auch "uneigennützige" Urheberrechtsverstösse. Und die "Gewerbsmässigkeit" bzw. "Geschäftsmässigkeit" (die Abgrenzung überlasse ich den Juristen ) kann schnell gegeben sein - z. B. wenn Werbebanner auf der Seite sind, oder generell, weil Du im Internet Dein Angebot an eine praktisch unbegrenzte und unkontrollierbare Zahl von Personen richtest.

    2.) Siehe oben

    4.) Wenn die Anmeldung jedem offensteht, ist das meiner Einschätzung nach ebenfalls öffentlich und daher nicht legal.

    5.) Urheberrechte beziehen sich auf ein konkretes Werk. Beispielsweise hat Akira Toriyama das Urheberrecht an den Bildern, die er für "Dragonball" gezeichnet hat (wenn wir auch in diesem Fall von deutschem Recht ausgehen), aber nicht an anderen Bildern, die Son Goku zeigen. Wenn Du ein eigenes Bild zeichnest, auf dem Son Goku zu sehen ist, ist das kein Verstoss gegen das Urheberrecht - vermutlich aber gegen das Markenrecht Das Urheberrecht seiner Werke hat man automatisch (und kann es auch nicht verlieren, höchstens die Verwertungsrechte verkaufen etc.), eine Marke muss man anmelden, diese Anmeldung kann abgelehnt werden, eine bestehende Marke kann bei berechtigten Ansprüchen gelöscht werden und so weiter. Patente haben hiermit übrigens nichts zu tun, die gehören in den Bereich (technische) Erfindungen

    6.) Uih, jetzt wird's schwierig. Es ist rechtlich umstritten, ob ein Seitenbetreiber z. B. für Kopien im Google-Cache verantwortlich ist. Natürlich ist es auf diese Weise einfacher, Dir ggf. nachzuweisen, dass das problematische Material einmal da war. Aber wenn das Material von Deiner Seite weg ist, hat der Rechteinhaber mMn in der Regel sein Ziel erreicht. Solang er nicht einen grösseren Schaden erlitten hat, wird er kaum nachträglich noch gegen Dich vorgehen. Das liegt aber natürlich im Ermessen des Rechteinhabers, und ich übernehme keine Garantie, dass nicht doch etwas kommt

    7.) Screenshots können prinzipiell natürlich auch dem Urheberrecht unterliegen. Man könnte vielleicht argumentieren, dass das einzelne Bild nicht die notwendige Schöpfungshöhe erreicht, um geschützt zu sein, aber ob Du damit durchkommst, ist die nächste Frage Einige Unternehmen, z. B. Microsoft, erlauben die Verwendung von Screenshots unter bestimmten Bedingungen. Möglicherweise findest Du auch auf der Webseite des Herstellers Pressematerial o. ä., das Du verwenden kannst.

    Stichwort Disclaimer: Dieser berühmte "Landgericht Hamburg"-Disclaimer ist zwar sehr beliebt, aber leider völlig wirkungslos. Im schlimmsten Fall kann er sogar zum Strick um Deinen Hals werden. Mehr dazu kannst Du beispielsweise hier nachlesen.

    Stichwort Avatare: In unserem Fall hat uns EMA die Erlaubnis erteilt und AFAIK seinerseits wieder in Japan nachgefragt. Deshalb dauert es auch seine Zeit, bis wir vorgeschlagene Avatare bereitstellen können Für jede kleine Anfrage kann ein Verlag natürlich nicht seine Lizenzgeber belästigen, aber für ein Forum von der Grösse und Bedeutung des Comicforums (wenn ich mal ganz unbescheiden sein darf ), in dem auch die offiziellen Foren des Verlags angesiedelt sind, ist das etwas anderes

    Ob schon mal jemand verklagt wurde: Zum einen gilt, wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn sich ein Rechteinhaber nicht an der Verwendung seiner Werke in dieser Form stört, wird er auch nicht dagegen vorgehen, auch wenn er es prinzipiell könnte. Das heisst aber nicht, dass er es auch in Zukunft nicht tun wird. Und zum anderen schreiben meiner Erfahrung nach viele Rechteinhaber erst mal einen freundlichen Brief, dass man das problematische Material doch bitte entfernen soll, bevor sie die grosse rechtliche Keule auspacken. Und mir ist kein Fall bekannt, in dem der "Deliquent" nach einem solchen Brief das Risiko einer offiziellen Abmahnung oder gar eines Gerichtsverfahrens eingegangen wäre (obwohl kaum einer der Beteiligten so etwas an die grosse Glocke hängen würde ).

    Bis dann,

    scribble
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    Populistische Vereinfachungen und autokratische Durchgriffsideologien verheißen, den Zumutungen der modernen Welt schadlos entkommen zu können.
    Deswegen machen sie den sachlichen Diskurs ebenso verächtlich wie die methodische Wahrheitssuche und die Begründungsbedürftigkeit von Geltungsansprüchen.

    - Peter Strohschneider, Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft


  4. #229
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    Ich weiss zwar nicht, was eine GFX-Page ist, aber, wenn die von Dir geschaffenen Graphiken von Dir geschaffen wurden, bist Du der Urheber und besitzt daran bis hierher das Urheberrecht.
    Mehr als 50% auf meiner Seite sind natürlich Graphiken, die keinerlei fremde Motive in sich tragen und rein durch mein Pixelart und Benutzung von Effekten, Filtern- wie auch immer entstanden sind. Das sind natürlich aber auch kleine Bilder. Wie zum Beispiel 88x31 Buttons oder sogar 88x15.
    Inwiefern kann man denn bei sowas ein Urheberrecht?
    Oder bei komplett selbstgemachten Avataren mit einem Programm.

    Ist das nicht eine etwas kleine Graphik um dafür ein explizites Urheberrecht zu geniessen?

    Wenn Du über die Google-Anzeigen mehr einnimmst, als Dich der Betrieb der Seiten kostet, Du also Gewinn erwirtschaftest, ist die Seite komerziell. Und damit zB auch steuerpflichtig.
    Zählen da auch Internetgebühren? Zeitaufwand?
    Und sowieso: ich bezahle die Seite an sich nicht, obwohl es auch eine Top level-Domain mit MySQL, PHP ist. Da ich - mehr oder weniger - gesponsored werde. Ich bekomme es sozusagen für lau, weil ich früher auf der Plattform des "Sponsor" lange Zeit Moderator war und von Anfang Mitglied des Browsergames war... blablabla.
    (Wer ist dann eigentl verantwortlich für die Page, Ich oder er?).
    Ich habe ja nur den FTP zugang, ihm gehört der Space und sozusagen auch die Domain.

    Patente gelten für Erfindungen. Das ist was komplett anderes.
    Sorry, sorry auch wegen der teilweise naiven und bestimmt putzigen Fragen, aber ich will es ja nur genauwissen.
    Was ich mit Patent meinte: .. Ich will sozusagen den Namen "kYk1" Schützen, weil es so eine Art Logo ist und eine Art Marke werden soll. (Zukunftsvisionen ... ^^)

    Natürlich.
    Ich kann also für das zur Verantwortung gezogen werden, was vor "ein paar Jahren" mal aufmeiner Page war. Weil das ist ja auch noch "vergangen".
    (So ein Schrott. Da informiert man sich dann extra, nimmt alles, was trotz schon vorherigen Vorsichtigseins runter, und dann kriegt man trotzdem eins auf dem Deckel wegen des Caches von Google, oder wie?)

    Wenn die Inhalte bereits bei Link-Setzung illegal waren und Du das wissen konntest, machst Du dich strafbar, egal was in Deinem 'Disclaimer' steht (der übrigens sowieso Quatsch ist). Wenn die Inhalte der Linkziele erst nach Link-Setzung illegal wurden, machst Du Dich ab dem Punkt strafbar, ab dem Du von der Änderung auf der externen Seite Kenntnis hast und Deine Links trotzdem nicht in angemessener Frist änderst/entfernst.
    Nein, nein. Ich habe keinen Disclaimer, das das unsinnig ist, das weißich schon. Ich hatte nur bei den entsprechenden Links dazu geschrieben, dass ich nicht verantwortlich für dren Inhalt bin.
    Kannman doch sozusagen wie eine AGB machen, dem der User bei Registry zustimmt, dass ich nicht für die verlinken seiten verantwortlich bin und er auf eigene Gefahr darauf klickt. Geht das?
    Was ist mit Links die von Usern im Gästebuch geschrieben werden?

    Und was ist mit Avataren die der angemeldete User bei mir für sein Profil hochladen kann. Muss ich den Usern da auch alles verbieten was geschützt ist?
    (Sowas ist wirklich unsinnig.... Ich meine, dass ich auf meiner HP eigene Werke ausstelle bleibt außer Frage, dass sollte auch der Sinn meiner Homepage sein. Dass ich den Usern aber dann noch fast alles verbieten muss, ist etwas doof. Naja.)

    Noch etwas.... Wie ist es mit Bildern von Stars. Beispiel, ich habe einen ganz bestimmten gefragt und auch das OK erhalten. Aber werhat die Rechte am Bild, der der es gemacht hat, oder der der darauf zu sehen ist? Brauch ich auch noch die Erlaubnis von jedem Fotographen?


    Achja, VIELEN DANK für eure schnelle Auskunft. Sehr hilfreich.

    kadDy
    Geändert von kYk1 (11.05.2007 um 13:57 Uhr)

  5. #230
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    Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
    Wenn Du über die Google-Anzeigen mehr einnimmst, als Dich der Betrieb der Seiten kostet, Du also Gewinn erwirtschaftest, ist die Seite komerziell. Und damit zB auch steuerpflichtig.
    Kleine Korrektur noch hierzu: In unserem Zusammenhang ist eine Webseite schon "geschäftsmässig" bzw. "gewerbsmässig", wenn sie überhaupt Einnahmen generiert. Viele Gerichte bejahen die Geschäftsmässigkeit bereits, wenn es sich um eine "nachhaltige Tätigkeit" handelt, also wenn die Webseite nicht nur sehr kurzfristig im Netz steht und regelmässig gepflegt wird. Auch die Bereitstellung der Inhalte für die breite Öffentlichkeit, also für einen nicht näher begrenzten Personenkreis, kann ein Hinweis auf Geschäftsmässigkeit sein. Ob die Kosten wieder reinkommen und was man alles unter "Kosten" rechnen kann, spielt an dieser Stelle keine Rolle. Im Steuerrecht mag das anders sein, aber das ist im Moment nicht unser Thema

    Stichwort Grösse: Generell steht alles unter dem Schutz des Urheberrechts, was eine "persönlich-geistige Schöpfung" ist, was also eine gewisse Schöpfungshöhe überschreitet. Die quantitativen Ausmaße sind weniger wichtig.

    Stichwort Patent/Marke/...: Es kann sein, dass die "Verkehrsbezeichnung" kYk1 bereits durch regelmässigen Gebrauch über längere Zeit einen gewissen Schutz geniesst. Aber Marken- und Kennzeichenrecht ist ein sehr komplexes Gebiet; da solltest Du auf jeden Fall Rat bei einem spezialisierten Anwalt suchen.

    Stichwort Google-Cache: Dazu gibt es wie gesagt AFAIK noch keine einheitliche Rechtssprechung.

    Stichwort wer haftet: Generell haftet zunächst mal der, der das problematische Material ins Netz stellt. Wenn das auf der Seite eines anderen passiert, kann auch der Betreiber der Seite haftbar sein. Postet beispielsweise hier im Forum ein User Links auf Raubkopien, müssen wir das entfernen, sobald wir davon wissen (oder bei sorgfältiger Betreuung wissen könnten). Sonst haften wir als Betreiber des Forums mit. Wenn Dir jemand nur eine Domain, Webspace etc. zur Verfügung stellt, aber keinen inhaltlichen Einfluss auf die Seite ausübt, würde ich ihn nicht als "Betreiber" des Angebots sehen. Das bliebe dann wohl an Dir hängen Und ja, Du musst Deinen Nutzern auf die Finger schauen, wenn Du nicht selbst auf Finger gehauen haben willst Das gilt für Gästebücher, Foren, Blog-Kommentare, hochgeladene Avatare (was glaubst Du, warum das hier nicht möglich ist? ) und so weiter.

    Normalerweise ist für den Rechteinhaber, dessen Rechte verletzt wurde, der Betreiber leichter zu greifen als der einzelne User, schon aufgrund der Impressumspflicht. Unter welchen Bedingungen er sich an den Betreiber halten kann und nicht an den Benutzer, den den konkreten Beitrag gepostet hat, ist noch umstritten. Auf jeden Fall verlangen (nach dem seit März geltenden Telemediengesetz) kann er, dass der Betreiber ihm die Daten (IP, Mailadresse, ...) des Benutzers mitteilt.

    Stichwort Linkhaftung/AGB: Eine Vereinbarung zwischen Deinen Usern und Dir kann natürlich weder Gesetze ausser Kraft setzen noch die Rechte von Dritten beschneiden. Das wäre ungefähr so, wie wenn zwei Räuber Dir die Brieftasche abnehmen und vorher untereinander vereinbaren "Sollte das ein Raub sein, können wir dafür nicht bestraft werden" Das einzige, was eine solche Vereinbarung möglicherweise verhindern könnte, sind Ansprüche Deiner Benutzer gegen Dich aufgrund der problematischen Links. Aber solche Ansprüche halte ich für ziemlich konstruiert.

    Stichwort Bilder von Stars: Generell brauchst Du beides, die Erlaubnis des Künstlers (i. e., des Fotografen) wie der abgebildeten Person. Ausnahmen gibt es beispielsweise, wenn Du eine grosse Menschenmenge fotografierst oder neben dem berühmten Schloss auch klein ein zufälliger Spaziergänger mit auf dem Bild ist. Den Fotografen musst Du in solchen Fällen natürlich trotzdem fragen. Wenn Du sowieso bei einem Star anfragst, lass Dir am besten von dessen Agent, PR-Agentur o. ä. Pressefotos schicken. Bei denen hat normalerweise der Fotograf der Veröffentlichung zugestimmt.

    Bis dann,

    scribble
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    Populistische Vereinfachungen und autokratische Durchgriffsideologien verheißen, den Zumutungen der modernen Welt schadlos entkommen zu können.
    Deswegen machen sie den sachlichen Diskurs ebenso verächtlich wie die methodische Wahrheitssuche und die Begründungsbedürftigkeit von Geltungsansprüchen.

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  6. #231
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    Ich erstelle ja auch auf Anfrage kostenlos Layouts für andere. Meist sind das auch welche mit Anime/Manga Motiven. Bin ich dann auch dafür zur Verantwortung zu ziehen, weil ich es erstellt habe?
    Doch eigentlich der, der es online stellt, oder?

    Selbst wenn es versuchen würde den Leuten auszureden, würde es nicht klappen. Die meisten denken ja, passiert nichts, bzw es interssiert sie nicht.

    kadDy

  7. #232
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    Jetzt wird es doch ziemlich speziell, und ich gerate als Laie zu sehr ins Schwimmen Meiner Einschätzung nach kommt es auf die Veröffentlichung an, und die passiert ja nicht durch Dich. Aber ob das ein Richter auch so sieht, ist die andere Frage. Vielleicht bist Du dann wegen Beihilfe o. ä. dran.

    Bis dann,

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  8. #233
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Zitat Zitat von kYk1 Beitrag anzeigen
    Sorry, sorry auch wegen der teilweise naiven und bestimmt putzigen Fragen, aber ich will es ja nur genauwissen.
    Was ich mit Patent meinte: .. Ich will sozusagen den Namen "kYk1" Schützen, weil es so eine Art Logo ist und eine Art Marke werden soll. (Zukunftsvisionen ... ^^)
    Das wäre ein Markenname. Da sist etwas völlig anderes als das Urheberrecht. Einen Markennamen mußt du anmelden, er darf noch nicht von jemand anderem auf demselben Feld verwendet werden, kein Allerweltsbegriff sein und der Markenschutz gilt auch nur im gewerblichen Kontext. Das heißt, mal theoretisch angenommen, du hättest den Namen "kYk1" als Marke angemeldet, könnte jeder problemlos den Namen in einem Forum verwenden (sonst könnte man dich ja gar nicht ansprechen!), aber sobald jemand beispielsweise Grafikbearbeitungen unter dem Namen "kYk1" anbietet, könntest du ihm dafür wohl auf die Finger klopfen.

    Ich bin ebenfalls kein Anwalt, das obige ist nicht rechtsverbindlich und irgendwo in diesem Thread hat jemand anderes auch noch eine bessere Erklärung zum Markenrecht gepostet.

  9. #234
    Admin Avatar von Bernd Glasstetter
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    Übrigens bezweifle ich, dass die Markenanmeldung für diese recht zufällige Zeichenfolge durchgeht. Das ist ein ziemlich generischer Begriff und da wirst Du vermutlich kein OK bekommen.

  10. #235
    Mitglied Avatar von Hinnerk
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    Falls du vor hast kyk1 als Marke anzumelden, kann ich dir nur empfehlen mit der örtlichen Handelskammer zu sprechen (oder mal die Homepage des Deutsches Patent- und Markenamt zu besuchen).
    Das Ganze ist nicht billig, dauert sehr sehr lange (besonders wenn es Widersprüche ähnlich klingender Marken gibt, ich spreche da aus Erfahrung).

    @Bernd: Was ist ein "generischer Begriff" und warum schließt er eine Markenanmeldung aus?
    Geändert von Hinnerk (12.05.2007 um 10:40 Uhr)

  11. #236
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    kann ich ein lied machen wo ich einfach nur von 1 bis 100 singe und jede seite auf der zahlen in ihrer natürlichen reihenfolge im wert zwischen 1 und 100 vorkommen verklagen weils ein lyrik ausschnitt aus meinem lied is?
    Ja, ich bin pädagogisch wertvoll.

  12. #237
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    Ich glaube kaum, dass ein solcher Text als "persönlich-geistige Schöpfung" durchgehen würde. Da würden Deine Ansprüche wohl an mangelnder Schöpfungshöhe scheitern

    Bis dann,

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    Populistische Vereinfachungen und autokratische Durchgriffsideologien verheißen, den Zumutungen der modernen Welt schadlos entkommen zu können.
    Deswegen machen sie den sachlichen Diskurs ebenso verächtlich wie die methodische Wahrheitssuche und die Begründungsbedürftigkeit von Geltungsansprüchen.

    - Peter Strohschneider, Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft


  13. #238
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    Zitat Zitat von scribble Beitrag anzeigen
    Ich glaube kaum, dass ein solcher Text als "persönlich-geistige Schöpfung" durchgehen würde. Da würden Deine Ansprüche wohl an mangelnder Schöpfungshöhe scheitern

    Bis dann,

    scribble
    ja klar, aber wenn ich den chorus von einem dieter bohlen song veröffentliche werd ich verklagt. willst mir sagen das "brother louie louie louie" geistreicher ist als "4 5 6 7 8 9 10 11 12" ?
    Ja, ich bin pädagogisch wertvoll.

  14. #239
    Administrator und mehr Avatar von scribble
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    Lass es mich so formulieren: 2 ist mehr als 1, aber beides ist ziemlich viel weniger als 1.000

    Bis dann,

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    Populistische Vereinfachungen und autokratische Durchgriffsideologien verheißen, den Zumutungen der modernen Welt schadlos entkommen zu können.
    Deswegen machen sie den sachlichen Diskurs ebenso verächtlich wie die methodische Wahrheitssuche und die Begründungsbedürftigkeit von Geltungsansprüchen.

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  15. #240
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Zitat Zitat von Hinnerk Beitrag anzeigen
    @Bernd: Was ist ein "generischer Begriff" und warum schließt er eine Markenanmeldung aus?
    Heißt soviel wie "Allerweltsbegriff". "Auto" kann man beispielsweise wohl kaum als Marke anmelden. Irgendeine Kombination wie "Automaster" vielleicht schon eher. Es muß auf jeden Fall ein Begriff sein, der in der Form nicht bereits Teil des allgemeinen Sprachgebrauchs ist.

  16. #241
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    so wie windows.
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  17. #242
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    weit im Süden ^__^
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    Es geht eigentlich darum, ob der Begriff bezeichnend für die Sache ist, für die er verwendet werden soll. In diesem Falle ist er keine taugliche Marke. Ein Beispiel: Die Bezeichnung Diesel kann nicht für Motorentreibstoffe eingetragen werden, weil sie die Sache selbst bezeichnet. Hingegen kann (und wurde) sie für Textilien und Bekleidung eingetragen. Genau so kann man Apfel nicht als Marke für Obst, wohl aber für digitalelektronische Datenverarbeitungsanlagen eintragen lassen.
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  18. #243
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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    Zitat Zitat von Hyperion Star Beitrag anzeigen
    so wie windows.
    Und hier ist die Frage, ob die Marke als alleinstehender oder zusammengesetzter Begriff eingetragen ist. Wenn "MEGAFIRMA" bereits geschützt ist, kann der Rechteinhaber eine Kombination mit einem anderen, nicht geschützten Begriff ebenfalls schützen lassen, also "MEGAFIRMA RENNER". Das eigenständige Wort "Renner" wäre damit weiterhin nicht geschützt, und die Firma dürfte den Begriff nur in seiner zusammengestezten Form als Markennamen verwenden.

  19. #244
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    also microsoft windows.

    und warum musste lindows dann seinen namen ändern?
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  20. #245
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    Meines Wissens ist "Windows" alleine ein Trademark von Microsoft - und es bestand damals, 2004, durchaus die Gefahr, dass Microsoft dieses verliert Denn ein US-Gericht hatte so seine Zweifel daran, dass ein generischer Begriff wie "Windows" überhaupt ein Trademark sein kann. Deshalb hat es Microsoft sicherheitshalber gar nicht mehr auf ein Urteil ankommen lassen und sich mit Michael Robertson aussergerichtlich geeinigt. Dem wurde der Namenswechsel seiner Firma mit einem mehrstelligen Millionen-Dollar-Betrag schmackhaft gemacht. Ausserdem hatte Microsoft parallel vor Gerichten in mehreren europäischen Ländern geklagt, und die hatten teilweise durchaus entschieden, dass "Windows" eine geschützte Marke sei und "Lindows" sie verletze.

    Bis dann,

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  21. #246
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    ja klar bei uns is windows ja auch ein fremdwort. ich kann mir sicher auch ein deutsches wort wie "fenster" in den usa sichern lassen.
    Ja, ich bin pädagogisch wertvoll.

  22. #247
    Mitglied Avatar von Torsten B. Abel
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  23. #248
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    so kompetent mir dieser thread vorkommt, macht man sich doch meinem eindruck auch unötige sorgen..
    (niemand würde sich zb die mühe machen, das hier zu verklagen:
    http://www.movingtargets.de/jauche-72dpi.html )
    was mich aber wirklich interessieren würde:
    die verwendung von songtexten in comix --evtl nur in auszügen...--
    ich habe gehört das blogger nur durch bloses zitieren schon abmahnungen
    erhalten haben...
    in meinem fall besteht die ironie darin das "mein" text ganz leicht zu ergooglen ist..somit ja irgendwie auchfreigegeben ist...
    oder kommt hier künstlerische freiheit zum zuge wenn der überwiegende Anteil
    eh von mir stammen würde?

    freundlicher gruss

  24. #249
    Mitglied Avatar von Hyperion Star
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    nur weil was ergooglebar ist ist es nicht freigegeben. aber auf jeden fall ein guter ansatz. alles was man in google findet sollte man frei verwenden dürfen.
    Ja, ich bin pädagogisch wertvoll.

  25. #250
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    mei, ich kenn auch die anekdote- musiker gibt song für filmemacher frei-
    dann kommt die plattenfirma (rechteinhaber) und sagt klar, geht in ordnung für
    100000.- d.h. so etwas geschieht nicht unbedingt im sinnne der künstler...

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