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Thema: Seltene Kauka-Hefte

  1. #76
    Dauerhaft gesperrt Avatar von peterholderied
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    Zitat Zitat von albert-enzian Beitrag anzeigen
    Und hier noch als Nachtrag, was Marktplatzbetreiber (eBay, Amazon, etc.) seit 01.01.2019 alles aufzeichnen und für den Fiskus vorhalten müssen.


    Und auch hier: Registrierung nicht als Unternehmer erfolgt ist = Registrierung als Privatperson

    Ergo, auch die Umsätze der sogenannten "privaten" Anbietern werden ab sofort vollständig aufgezeichnet und sind auf Anfrage des Fiskus auszuhändigen.

    Vielen Dank! Das hätte sich sogar der gute alte G. Orwell in seinen kühnsten Albträumen nicht vorzustellen vermögen.

  2. #77
    Mitglied Avatar von albert-enzian
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    Kann man so sehen.

    Andererseits, irgendwie muss der Fiskus ja versuchen die permanente (oft auch unbewusste) Steuerhinterziehung durch die privaten Anbieter auf den elektronischen Marktplätzen zu bekämpfen.

  3. #78
    Dauerhaft gesperrt Avatar von peterholderied
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    "Steuerhinterziehung" von Privaten (ich meine hier die richtigen, die echten, nicht jene die unter diesem Stempel tonnenweise gleiche, bzw. neue Artikel zuhauf reinsetzen), die für ihre Artikel wiederum einst beim Ankauf wohl schon genug an Steuern hingeblättert haben, aber der raffgierige Staatsapparat will selbstverständlich so oft wie mgl. für das gleiche Teil einen piratengleichen "Brückenzoll" einkassieren! Hab´ mich nie damit beschäftigt, könnte mir aber gut vorstellen, dass dieses unglaubliche Agieren wieder mal nur deutschlandweit anzutreffen ist. Hauptsache Megagroßkonzerne wie eben eBay müssen selbst nur ins Lächerlich gehende Abgaben berappen. Ohne weitere Worte doch eigentlich.

  4. #79
    Mitglied Avatar von albert-enzian
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    Zitat Zitat von peterholderied Beitrag anzeigen
    ... Hab´ mich nie damit beschäftigt, ....
    Das merkt man. Und auch den weiteren Äußerungen kann ich entnehmen, dass jeder weitere Versuch den Sinn dieser Vorschrift zu erklären, wohl eher sinn- und fruchtlos bleiben wird.

    Nur eine kleine Anmerkung und ein kleines Beispiel sei noch gestattet.

    1. Diese Vorschriften wurden in der ganzen EU in den jeweiligen Steuergesetzen mit aufgenommen.

    2. Wenn ein gelernter Handwerker (z.B. ein Maler) am Wochenende seine Dienst gegen Entgelt "privat" anbietet, spricht man dann in der Regel nicht von "Schwarzarbeit" und "Steuerhinterziehung"?
    Stell Dir vor, Du bist angestellter Maler, und diese "Privaten" nehmen Dir Lohn und Brot, weil sie für die Hälfte von dem arbeiten, als das Dein Chef, selbst bei sparsamster Kalkulation, dem Kunden anbieten könnte.

    Es gibt in unserem Steuergesetz nun mal keine "privaten" Händler und Dienstleister. Und wenn Du Waren (egal ob neu, gebraucht,oder nur ein paar mal im Jahr) zum Verkauf anbietest, hast Du diese Einnahmen eben zu versteuern.

    Das ist nichts Neues. Das ist so, war so und wird wohl auch die nächsten Generationen so bleiben.
    Geändert von albert-enzian (03.05.2019 um 16:53 Uhr) Grund: ein "auch" zuviel

  5. #80
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    Die Frage für mich ist immer, wie komplex eine Angelegenheit betrachtet wird. Die Einnahmenseite über Ebay zu dokumentieren ist einfach, aber was dahinter steckt, ist oft schwer für den Verkäufer nachzuweisen? - Ich habe zum Beispiel einmal Teile einer geerbten Comic-Sammlung verkauft - das Erbe war ganz offizell über Notar, Steuer usw. gelaufen, ein Verkauf dürfte also keinerlei Nachversteuerung nach sich ziehen. Man könnte anmerken, dass sich das nachweisen lässt, aber so einfach ist es nicht, da sich natürlich kein Notar die Mühe gemacht hat bzw. dazu in der Lage war, die Sammlung einzeln aufzulisten und/oder zu bewerten. Ich habe das gemacht damals, aber das war mein Privatvergnügen. Zu beweisen, welche der verkauften Hefte tatsächlich aus dem Erbe stammen, wäre defintiv schwierig.

    Ein anderes Beispiel, scheinbar klassisch. Ich erwerbe eine Sammlung günstig, allerdings nicht über Ebay. Etwa ein Fünftel übernehme ich in meine Sammlung, größtenteils Austauschhefte zur Verbesserung des Zustands. Die restlichen Hefte verkaufe ich. Theoretisch habe ich einen Gewinn erzielt, dessen Höhe aber kaum zu ermessen ist. Folgendes Beispiel: für die Nr.181 hatte ich in Zustand 2 irgendwann einmal 15 Euro bezahlt, jetzt habe ich das Glück und bekomme sie über den Sammlungsankauf in Zustand 1-2 für 3 Euro (Durchschnittspreis pro Stck/Sammlung). Ich verkaufe daraufhin meine doppelte Nr.181 über Ebay und erhalte 9 Euro - habe ich jetzt 6 Euro Gewinn oder Verlust gemacht? - Schon der Durchschnittspreis der Sammlung ist Theorie - ist es gerechtfertigt, bei einem Ankauf von 100 Heften für 300 Euro, 3 Euro als Durchschnittspreis anzunehmen, obwohl einige Hefte nur Zustand 3 sind und/oder aus weniger hoch bewerteten Nummernbereichen stammen? - Müsste ich die 100 Hefte nicht nach Katalogwert und Zustand in die 300 Euro einordnen, also jedem Heft einen Wert zuweisen, um damit Gewinn/Verlust ausweisen zu können? - Und wer bewertet, ob meine Zuordnung gerechtfertigt ist? - Allein bei der Zustandsbewertung haben 5 Fachleute in der Regel 5 Meinungen.

    Hinzu kommt - das gilt zumindest für mich - dass ich eventuelle Gewinne komplett in meine Sammlung stecke. Nähme ich jetzt die steuerrechtliche Logik, dürfe ich höhere Ausgaben (Investitionen in meine Sammlung) als Minus ausweisen, erhielte also Teile meiner Steuergelder, die ich bei meinem "normalen" Job reichlich bezahle, wieder zurück. Klar müsste ich eventuelle Gewinne bei einem späteren Verkauf wieder ausweisen, aber wer sagt, dass ich wieder verkaufe? - Hinzu kommt, dass ja auch Fehler in der Steuererklärung kompensiert werden. Um das Handwerker-Beispiel zu nehmen: erledige ich einen Auftrag, bei dem ich mich als Auftragnehmer verkalkuliert habe und am Ende Minus mache, wirkt sich das natürlich auch auf das Gesamtergebnis aus. Kann ich entsprechend Verlust geltend machen, wenn ich mir Comic-Hefte für 100 Euro ersteigere, deren Wert tatsächlich nur bei 70er Euro liegt? Mir ist es z.B. schon passiert, dass ich übersehen hatte, dass eine Seite in einem "Lupo modern" fehlt, erst ca. 1 Jahr nach dem Kauf. Klar, selbst schuld (ist der Handwerker ja auch) - kann ich entsprechend den Zweitkauf, der jetzt "nötig" geworden ist, als zusätzliche Ausgabe geltend machen?

    Ich will gar nicht über die eindeutigen Beipsiele sprechen, wie verkappte Händler, die sich als privat ausgeben und über Jahre hinweg gezielt größere Sammlungen ankaufen und ständig verkaufen. Nur wie genau kann man diese identifizieren und von Verkäufern abgrenzen, die Teile ihrer vor vielen Jahren erworbenen Sammlung verkaufen oder ihre eigene Sammlung damit erst ermöglichen? - Ich sehe das sehr kritisch und hinsichtlich der steuerrechtlichen Seite (Stichwort: Schwarzarbeit) keineswegs eindeutig.

  6. #81
    Mitglied Avatar von albert-enzian
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    Für das Steuerrecht ist das eigentlich alles sehr einfach und eindeutig.
    Wenn Du auf einer öffentlichen Plattform etwas verkaufst, hast Du dem Grunde nach erst mal eine steuerpflichtige Einnahme. Wenn Du für ein Heft 9,00 Euro erzielst, ist das die erste Grundlage für die Bemessung. Es liegt nun in Deiner Beweislast, was Du für dieses Heft bezahlt hast. Waren es 6,00 Euro, dann reduziert sich Dein Gewinn auf 3,00 Euro. Waren es 12,00 Euro, dann hättest Du theoretisch einen anrechenbaren Verlust von 3,00 Euro gemacht. Das Du den Gewinn in Deine private Sammlung reinvestierst ist hier für die Besteuerung erst mal völlig irrelevant. Du kannst ja auch Deine anderen Einkünfte nicht deshalb nicht versteuern, weil Du Dir damit zum Beispiel ein Haus bauen willst.
    Theoretisch könntest Du aber Deine private Sammlung als Handelsware in Dein Betriebsvermögen einlegen und hättest dann theoretisch erst mal eine großen Verlust aus einem fiktiven Kaufpreis. Der Einlagewert richtet sich nach dem gemeinen Handelswert zum Zeitpunkt der Einlage. Allerdings musst Du dann bei Beendigung Deiner Verkaufsaktivitäten diese Sammlung wieder zum gemeinen Marktwert zum Zeitpunkt der Beendigung ins Privatvermögen überführen und die Differenz zwischen diesen beiden Werten als Entnahme wieder versteuern.
    Der Haken bei diesem Modell ist ein Riegel, den das Finanzamt aber trotzdem noch vorschieben kann. Und der nennt sich "Liebhaberei". Wenn das Finanzamt feststellt, das Du aus dieser Tätigkeit permanent nur Verluste erwirtschaftest und diese Verluste durch die Verrechnung mit Deinen anderen Einkünften dauernd zu Steuererstattungen führen, dann erkennen sie diese Verluste nach einer gewissen Kulanzzeit nicht mehr an. Den kein normal denkender Kaufmann betreibt auf Dauer ein Geschäft, aus dem er nur Verluste erwirtschaftet, es sei denn, er betreibt es hobbymäßig aus Liebhaberei und hat dadurch auch noch ein nettes Steuersparmodell.
    Schwierig wird es wirklich bei der Wertermittlung des gemeinen Marktwerts. Aber den Nachweis darüber muss in der Regel der Steuerpflichtige erbringen. Das Finanzamt würde sich am Beispiel von Comics wahrscheinlich erst mal am Preiskatalog orientieren, und Du müsstest den Beweis erbringen, warum Deine Sammlung bei Einlage einen höheren Wert und bei der Entnahme nur einen geringeren Wert hat.

    Das Problem mit der Wertfindung haben ja auch gewerbsmäßige Comichändler. Theoretisch gibt es ja bei Gebrauchtwaren für die Bemessung der Umsatzsteuer auch das Modell der "Differenzbesteuerung". Da bei Gebrauchtwaren (ganz besonders im Bereich von Comics) in der Regel sehr viel von Privatleuten angekauft wird, und der Unternehmer daraus keine Vorsteuer ziehen kann, müsste er den vollen Erlös aus den Einnahmen der Umsatzsteuer unterwerfen. Aber die Umsatzsteuer soll ja eigentlich nur den "Mehrwert" (also die Differenz aus Nettoverkaufspreis zum Nettoeinkaufspreis) erfassen (daher auch der Name Mehrwertsteuer). Wenn er also beim Ankauf einer Sammlung jedes einzelne Heft bewerten und aufzeichnen würde, müsste er beim Verkauf dieses Heftes nur die Differenz des Mehrerlöses der Umsatzsteuer unterwerfen. Theoretisch machbar, aber praktisch bei Konvolutsankäufen und geschätztem Gesamtpreis nicht durchführbar. Steht in keinem Kosten-Nutzen Verhältnis.

    Und noch zu Deinem Beispiel Erbe. Wie Du die Comics erworben hast (Kauf, Schenkung, Erbe) spielt für die Steuerpflicht überhaupt keine Rolle. Wenn Du die Sammlung nach und nach verkaufst, hast Du laufende Einkünfte. Und in dem Fall sogar 100% Gewinn, da Du keinerlei Anschaffungskosten für diese Hefte hattest.
    Die einzige Ausnahme hier ist, wenn Du sie auf einmal an einen einzigen Erwerber (zum Beispiel Auktionshaus) veräußerst. Dann, nur dann, bleibt diese Veräußerung steuerfrei.
    Geändert von albert-enzian (04.05.2019 um 13:12 Uhr)

  7. #82
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    Danke für deine ausführlichen Hintergründe, die ich erst einmal ziemlich erschreckend finde - denn wie du richtig sagst, die Beweislast liegt beim Verkäufer und das ist oft ein Ding der Unmöglichkeit. Denn welcher private Verkäufer hat sämtliche Kosten auf seiner Seite festgehalten und kann sie dokumentieren? - Übrigens wäre das mit der "Liebhaberei" für mich kein Problem, sondern gerechtfertigt - ich will ja auch keine Ausgaben geltend machen, es handelt sich ja auch um kein "Geschäft". Nur dann finde ich es eben auch falsch, theoretische Gewinne versteuern zu müssen.

    Was mich aber bei dem Erb-Beispiel überrascht, ist das es keine Rolle spielen soll, wenn man auf diese Weise an seine Comics gekommen ist (wahlweise könnte man auch Möbel, Schallplatten, usw. nennen). Meine Tochter hat im selben Todesfall Geld geerbt, ebenfalls ganz offiziell, die Steuern wurden entsprechend vom Erbe abgezogen. Wenn sie jetzt das Geld ausgibt, interessiert es a) Niemanden und ist das b) komplett gerechtfertigt. Wenn ich aber einen geerbten Sachgegenstand in Geld umwandle oder in meinem Fall über die Geldschiene sogar gegen einen anderen Sachgegenstand tausche, muss ich nochmal Steuern zahlen? - Kommt mir irgendwie ungerecht vor.

  8. #83
    Mitglied Avatar von albert-enzian
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    Auch beim Erwerb durch Erbe ist das gar nicht sooo unlogisch.

    Wenn Du Geld erbst, dann kannst Du aus einem "Verkauf" keinen Gewinn erzielen. Geld ist in dem Sinne keine Handelsware und wenn Du jemanden einen 100 Euro-Schein gibst, dann bekommst Du dafür in der Regel auch nur den gleichen Gegenwert. Es sei denn, Du findest einen Dummen, der Dir dafür 120 gibt.

    Anders sieht es natürlich bei Sachwerten (Schmuck, Möbel, Autos, Immobilien etc.) aus. Beim Erbe hast Du dafür ja nichts direkt bezahlt (lassen wir mal eine eventuell angefallenen Erbschaftssteuer außen vor, das ist eine ganz andere Baustelle) und wenn Du diese Dinge dann nach und nach verkaufst, erzielst Du dadurch natürlich auch Gewinne, die nun mal steuerpflichtig sind.

    Anders, wie schon geschrieben, wenn Du die Sachen in einem einmaligen Vorgang komplett verkaufst. Dann ist dieser Gewinn aus dem Verkauf als "privates" Veräußerungsgeschäft komplett steuerfrei. Es sei denn, der Verkauf liegt innerhalb der Spekulationsfristen (Erwerb zu Verkauf = Immobilien 10 Jahre, sonstige Wirtschaftsgüter 1 Jahr) des § 23 EStG.
    Das heißt jetzt nicht, Du musst nach dem Erbe mit dem Verkauf über ein Jahr warten. Beim Erbe wird Dir die Besitzdauer der Güter beim Erblasser bei diesen Fristen berücksichtigt.
    Allerdings, wenn der Erblasser eine Immobilie nur 6 Jahre bis zu seinem Tod besessen hat, musst Du in diesem Falle noch 4 Jahre warten, bis Du sie steuerfrei verkaufen kannst.
    Geändert von albert-enzian (04.05.2019 um 20:28 Uhr)

  9. #84
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    Man muß auch mal Glück haben!
    Heute ist die Nummer 295, die ich vorletzte Woche für 15,00 € auf Ebay gekauft habe, angekommen und ich bin sehr zufrieden.
    Trotz des Zustandes, der sich um 3-4 bewegt. Aber kein Kellergeruch!

    Die letzten beiden Nummern 295 gingen für etwa 78,00 € weg. Ich möchte kurz verraten, warum ich das Heft so „günstig“ schießen konnte.

    Meine Arbeitszeit ist zwar nicht mit der eines Bäckers zu vergleichen, aber da ich gerne arbeiten gehe, bin ich immer etwas früher im Betrieb. Während andere Arbeitnehmer morgens in die Zeitung sehen, beschäftige ich mich kurz mit Ebay. Flink sehe ich nach, was in den letzten 24 Stunden auf gewissen Rubriken eingestellt wurde. Und siehe da: Wenige Stunden vorher hatte jemand die Nr. 295 eingestellt und zufällig das Häkchen „Preisvorschlag“ aktiviert.
    Nach kurzem Nachdenken habe ich dann einfach mal 15,00 € geboten, denn was kann man schon verlieren - außer, dass man eine Absage erhält?
    Als ich ca. 10 Stunden später wieder zu Hause war und meinen Rechner hochfuhr, hatte ich mein morgendliches Gebot eigentlich schon vergessen. Wenn ich nicht eine Nachricht erhalten hätte, auf der stand, „Der Verkäufer hat akzeptiert - bitte bezahlen Sie!“


    Puhh, eine lange Suche hat sein Ende. Ich bin also raus aus der ungeschriebenen Liste der Interessenten. Wieder einer weniger.
    Allen anderen wünsche ich jetzt ebenfalls viel Glück.
    Herzliche Grüße
    nc

  10. #85
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    Gratuliere zur 295, die mir immer noch fehlt (wie allerdings auch einige andere). Dass das Heft begehrt ist, steht ja außer Zweifel, aber wie ich schon in meinem langen Text schrieb, taucht sie erstaunlicherweise trotzdem regelmäßig auf. Es muss ja nach wie vor Viele geben, die die Nummer brauchen - anders lässt sich der Hype nicht erklären. Die Nr.392 oder 400 beispielsweise sind aus meiner Sicht viel seltener auf Ebay aufgetaucht in den letzten 2 Jahren, seitdem ich den Markt beobachte. Ich habe sie zwar, aber a) in Zustand 3 und b) weil sie zufällig in einem Haufen mit 300 Heften steckten, den ich mal blind - nicht über Ebay - kaufte. Seitdem versuche ich sie gegen einen besseren Zustand auszutauschen, aber bisher ohne Chance. Die 392 ging irgendwann vor knapp 2 Jahren mal zu einem hohen Preis weg, aber das die 400 jemals teuer verkauft wurde (auch hier erinnere ich mich nur an eine Gelegenheit zu einem niedrigen Preis, ich hatte wegen des Zustands damals nicht zugegriffen), habe ich noch nicht erlebt. Es ist tatsächlich schwer, über die Seltenheit einer einzelnen Nummer eine konkrete Aussage zu machen.

  11. #86
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    Die meisten werden es schon gesehen haben: Derzeit ist die FF-Nummer 295 bei Ebay.
    Für 125,00 € + 6,50 € Versand.
    https://www.ebay.de/itm/Fix-und-Foxi...n/202803551323

    Ich wünsche viel Erfolg für den Anbieter Andreas Krägermann. Dieser hat 1996 den alternativen Comic-Preiskatalog herausgegeben, den ich persönlich als den besseren empfand.
    Herzliche Grüße
    nc

  12. #87
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    Bis zum Comic-Preiskatalog (2018) scheint sich die Seltenheit dieser Nummer nicht rumgesprochen zu haben, denn da ist 295 im Z3 mit 10 Euro angesetzt. Ich kann mir außerdem schwer vorstellen, dass ein Sammler, auch wenn er verzweifelt ist, so viel Geld für einen doch mäßigen Zustand ausgibt. 125 Euro oder mit Preisvorschlag 100, wenn's gutgeht, ist für eine so hohe Nummer mutig. Bin gespannt, wie's ausgeht, aber ich tippe mal, das Heft bleibt bei ihm. Hefte, die an einer Klammer "lose" sind u.ä., will ich als Sammler austauschen und kaufe sie sicher nicht um 125 Euro ...

    Nr. 295 habe ich zum Glück schon in gutem Z2.

  13. #88
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    Wie ist es denn mit Heften deren Cover ganz klar auch für Fans anderer Sammelgebiete von Interesse sind?

    Beispiele:

    60 Tim und Struppi Rakete
    66 Max und Moritz (Schneider Böck)
    82 Disney?
    382 Karl May (Winnetou und Old Shatterhand)
    490 Graf Berghe von Trips

    usw...

  14. #89
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    Um nochmal auf die Seltenheit zu kommen, hätte da mal eine Frage.

    Warum haben höhere Nummern lt. Comicguide teils höhere Preise als niedrigere Ausgaben?

    Dabei fällt auf, dass es nicht um einzelne Nummern geht, sondern immer um eine ganze Reihenfolge. Hat das überhaupt etwas mit der Seltenheit dieser Hefte zu tun?

    Beispiel:

    (Z1)
    220-240 (30 €)
    241-259 (40 €)
    260-300 (35 €)
    301-309 (30 €)
    310-350 (40 €)
    351-382 (45 €)
    Geändert von Rosenelf (07.06.2020 um 04:23 Uhr)

  15. #90
    Mitglied Avatar von albert-enzian
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    Das liegt an den verschiedenen (zum Teil Franco-Belgischen) Serien, die in diesen Bereichen erschienen sind.
    Allerdings weiß ich nicht, wie der Comicguide diese Bereiche ermittelt hat.
    Im Allgemeinen Preiskatalog stellen sich die unterschiedlichen Bereiche wie folgt dar:

    250 - 259 mit Pit Pistol
    270 - 281 mit Pit Pistol
    291 Erste Mischa-Folge
    377 - 405 Winnetou


  16. #91
    Mitglied Avatar von Rosenelf
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    Das wird es wohl gewesen sein, danke Dir für die Info!


  17. #92
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    Und da ist sie mal wieder: Die Nr. 295.
    https://www.ebay.de/itm/Fix-und-Foxi...5/224348418827

    Sogar in einem sehr schönen Zustand.
    Bin mal gespannt, wie sie weggeht...


    Nachtrag 21.02.2021:
    Das Heft wurde für EUR 101,82 verkauft. Nicht schlecht...
    Geändert von nc-schmitt (21.02.2021 um 18:35 Uhr)
    Herzliche Grüße
    nc

  18. #93
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    Zitat Zitat von nc-schmitt Beitrag anzeigen
    Und da ist sie mal wieder: Die Nr. 295.
    ...
    Nachtrag 21.02.2021:
    Das Heft wurde für EUR 101,82 verkauft. Nicht schlecht...
    Generell ist das Angebot für die 200er auf Ebay aktuell dünn gesät, soweit ich das überblicke. Bei obendrein schönen Zuständen sind dann manche nicht zu bremsen. Gerade beendet:
    FF 264 ... 116 Euro! https://www.ebay.de/itm/174628300201 (Katalogpreis 2020 für Z1: 65 Euro)
    FF 278 ... 86 Euro! https://www.ebay.de/itm/174628298504 (Katalogpreis 2020 für Z1: 75 Euro)

  19. #94
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    Das Weihnachtssonderheft von 1965, im schönen Zustand mit ausgefülltem Kreuzworträtsel, brachte bei Ebay 795 Euro ... Der Auktionsgewinner, 3009 Bewertungen, scheint ein Händler zu sein.
    Katalogpreis (2020): Z1 ... 1200,-, Z2 ... 400,-
    https://www.ebay.de/itm/184670298057

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