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Thema: Hegen und die Urheberrechte (aus "Digedags in der Zeitung" ausgelagerte Diskussion)

  1. #26
    Mitglied Avatar von gbg
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    Woher weißt Du das? Meine Aussage zur 138 bezog sich auf damalige Überlegungen des Verlags, nachdem Hegen ein vorheriges Bild mit dem Kamel und Digedags selbst gezeichnet hatte, so um 1995 herum, zu seiner Ausstellung in Potsdam.
    Da dort die „Mosaik-Mannschaft“ mit einem Flyer gegen die Alleinurheberschaft von Hegen „klagte“.
    Dadurch „aufgeschreckt“ wurde ein weiteres Plakat genommen, um somit Wind aus den Segeln zu nehmen, welches definitiv von keinem anderen Zeichner stammte.
    Außerdem stag noch die Klageabweisung in den “Knochen“ und man wollte nicht noch mehr Wirren stiften.

  2. #27
    Mitglied Avatar von Remory
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    Zitat Zitat von kathleen Beitrag anzeigen
    Dann siehe Fix und Foxi, Micky Maus, Tim und Struppi etc. wenn dir das besser gefällt. Auch hier sind die Comics eng mit den Begründern verknüpft. Alle Hefte hatten im Verlauf diverse Zeichner, trotzdem wird bsw. auf dem Fix und Foxi Heft immer Rolf Kauka stehen und nicht bsw. Walter Neugebauer.
    Gegen eine allgemeine Betitelung auf dem Cover hat ja auch niemand was. Der Name Hegen steht für mich nicht als Einzelkünstler sondern als Künstlerkollektiv. Leider hat Hegenbarth immer versucht die anderen Zeichner als Handwerker zu degradieren. Es ist wie es ist, es bleibt ein Geschmäckle. Und normalerweise haben die Zeichner ein Anrecht auf ihre Zeichnungen. Urheberrechte sind nicht übertragbar. Es sei denn es gibt ein kollektives Urheberrecht, wovon ich aber noch nie etwas gehört habe. Lothar Dräger hat damals erfolgreich gegen Hegenbarth geklagt, die Zeichner nicht.

  3. #28
    Moderator Digedags Forum Avatar von Uhrviech
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    @Rookie,

    das ist bestimmt ein kniffliges Thema. Es gibt ja auch Einschränkungen des Urheberpersönlichkeitsrechts im Arbeitsverhältnis ....
    Es grüsst
    Uhrviech aus Passow, wo die Digedags ein Zuhause haben

  4. #29
    Mitglied Avatar von Remory
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    Zitat Zitat von Uhrviech Beitrag anzeigen
    @Rookie,

    das ist bestimmt ein kniffliges Thema. Es gibt ja auch Einschränkungen des Urheberpersönlichkeitsrechts im Arbeitsverhältnis ....
    Sehr interessant. Leider steht in dem Text nicht welche Einschränkungen das konkret sind.

  5. #30
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    Zitat Zitat von gbg Beitrag anzeigen
    Woher weißt Du das? Meine Aussage zur 138 bezog sich auf damalige Überlegungen des Verlags, nachdem Hegen ein vorheriges Bild mit dem Kamel und Digedags selbst gezeichnet hatte, so um 1995 herum, zu seiner Ausstellung in Potsdam.
    Da dort die „Mosaik-Mannschaft“ mit einem Flyer gegen die Alleinurheberschaft von Hegen „klagte“.
    Ich habe doch schon geschrieben, dass in den Verlagswerbungen von Tessloff alle möglichen Motive die letzten beiden Jahrzehnte verwendet wurden. An den Urheberrechten hat Lothar noch seine 10% Anteil vertraglich geregelt, deshalb konnte er auch klagen. Kein anderer Mitarbeiter (außer die Ehefrau des Verfassers) hatte Urheberrechte. Als Verlagsangestellte wurde ihnen ein festes Gehalt gezahlt unabhängig von der Auflage , Nachauflage oder sonstigem. Sonst hätte man sie ja auch beteiligen müssen bei allen Nachauflagen welche der Tessloff Verlag die letzten Jahrzehnte rausgebracht hat. Das ist mir jedenfalls nicht bekannt und in jedem Mosaikbuch dürften hunderte Bilder zu finden sein, die eine Lona, ein Boche oder ein Reizl/Arfert koloriert bzw. gezeichnet haben.

  6. #31
    Moderator Digedags Forum Avatar von Uhrviech
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    Zitat Zitat von Rookie Beitrag anzeigen
    Sehr interessant. Leider steht in dem Text nicht welche Einschränkungen das konkret sind.
    Ein ausschlaggebender Punkt ist eventuell ab Seite 15 dargelegt. Dort geht es um die Einschätzung, in welchem Maße der Angestellte den genauen Anweisungen des Arbeitgebers zu folgen hat. Überschreitet der Einfluss des Arbeitgebers ein bestimmtes Maß, wird der Angestellte zum "Gehilfen" und der Arbeitgeber zum Schöpfer des Werkes. Überwiegt die eigene schöpferische Leistung, erhält der Angestellte neben dem Arbeitslohn auch die urheberrechtlichen Befugnisse an seinem Werk.

    Interessant ist auch der Konflikt zwischen Arbeits- und Urheberrecht. Da lässt sich vieles interpretieren. Besonders problematisch ist es auch, wenn sich das geschaffene Werk aus eine Summe von Gemeinschaftsarbeiten ergibt. Dann käme evtl. eine "Miturheberschaft" in betracht.

    Letztlich muss man aber auch die jeweilige Rechtslage in ihrer Zeit und in der Gesellschaft betrachten. Die Gesetzeslage nach der Reform Urhebervertragsrechts von 2002 dürfte auf das Mosaik-Kollektiv rückwirkend kaum zur Anwendung kommen können. In den Urhebergesetzen der DDR gab es ebenfalls den § (7) über Kollektives Schaffen. Dabei sind alle Beteiligten Miturheber, das Zivilrecht konnte aber durch Vereinbarungen umschifft werden... Befugnisse und Pflichten zum Urheberrecht waren im Arbeitsvertrag zu regeln. Den Betrieben oder Institutionen (hier als Hannes Hegen) hatten das Recht, die von den Angestellten geschaffenen Werke zu benutzen und die Rechte der Urheber selbständig wahrzunehmen ...
    Es grüsst
    Uhrviech aus Passow, wo die Digedags ein Zuhause haben

  7. #32
    Mitglied Avatar von Remory
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    Aha, danke, Uhrviech. Sehr schwammig und dehnbar das Ganze. Denn, wo will man da die Grenze ziehen? Das ist Auslegungssache, bzw. vertragliche Regelung. Gott sei Dank, wissen wir, wer was gezeichnet hat und können es entsprechend würdigen.

  8. #33
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    Könnte mir vorstellen, dass es heute bei den Zeichnern der Abrafaxe nicht anders ist. Alle Originalzeichnungen werden im Besitz des Verlages bleiben. Ich gehe davon aus, das die Zeichner einen festen Monatslohn haben, ggf. für Aufträge extra Vergütung bekommen, aber jegliche Vermarktung Sache des Verlages bleibt und die Einnahmen entsprechend den Rechteinhabern zufließen. Vieleicht kann ja Bhur hier aus erster Hand Licht ins Dunkel bringen!

  9. #34
    Mitglied Avatar von CHOUETTE
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    Sollte er tunlichst vermeiden, wenn er nicht riesengroßen Ärger haben will. Details aus Arbeitsverträgen sind sogar unter Mitarbeitern geheim zu halten.

  10. #35
    Mitglied Avatar von Sinus_Cosinus
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    Zitat Zitat von kathleen Beitrag anzeigen
    Könnte mir vorstellen, dass es heute bei den Zeichnern der Abrafaxe nicht anders ist. Alle Originalzeichnungen werden im Besitz des Verlages bleiben. Ich gehe davon aus, das die Zeichner einen festen Monatslohn haben, ggf. für Aufträge extra Vergütung bekommen, aber jegliche Vermarktung Sache des Verlages bleibt und die Einnahmen entsprechend den Rechteinhabern zufließen. Vieleicht kann ja Bhur hier aus erster Hand Licht ins Dunkel bringen!
    Das ist sehr wahrscheinlich und bedarf keiner Äußerung Bhurs. Als Programierer habe ich im Rahmen meines AV auch keine Rechte an der Vermarktung/Lizensierung der Software, es ist schlichtweg mein Job, Software zu entwickeln. Sollte es in den AV's der Verlagsangestellten anderslautende Regeln geben, hätten wir schon längst (wie im Fall Dräger) davon erfahren. Druch eigene Veröffentlichungen z.B.

  11. #36
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    Wenn alle den gleichen Vertrag haben gibt es keinen Grund für Geheimhaltung. Wenn die Verträge hingegen ungleich gestrickt sind und den einen Arbeitnehmer gegenüber dem anderen bei gleicher Arbeit bevorteilen, dann macht deine Aussage Sinn und aus Arbeitgebersicht verständlich. Aktuell versucht man ja grad auf politischer Ebene unter Aufbrechen dieser bevormundenden Klauseln Arbeitnehmern das Recht zuzugestehen, beim Arbeitgeber die Löhne der hierarchisch gleichgestellten Kollegen abfragen zu dürfen. Ist nur wie so oft nicht ganz ausgereift und durch Lobbyarbeit inzwischen so torpediert, dass das Gesetz dem eigendlichen Anliegen nicht mehr gerecht wird.

  12. #37
    Mitglied Avatar von Sinus_Cosinus
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    Ob die Zeichner gleiche Löhne bekommen oder nicht ist doch für die automatische Überlassung der Ergebnisse ihrer Arbeit an den AG unerheblich

  13. #38
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    Richtig, es ging auch nur um Chouetts Aussage dass Vertraglichkeiten geheim sind. Da fiel mir das Beispiel der Vergütung ein ( ist schließlich auch ein Vertragsgeheimniss), da aktuell politisch debatiert. Ob Arbeitnehmer an Urheberrechten beteiligt sind spielt natürlich rein finanziell gesehen schon eine Rolle .

  14. #39
    Mitglied Avatar von gbg
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    Das ist eben eine typisch deutsche Sichtweise, mein Kollege darf nicht wissen, was ich als „Sklaven-Lohn“ beziehe!
    In meinen vorherigen Arbeitsverträgen stand diese Klausel immer drinnen, die ich „mutwillig“ gebrochen habe. Ich wollte sehen, wie wirksam diese Klausel ist?
    Und? Viele „ Du, Du das darfst Du nicht! „Nie gab es eine Abmahnung oder ähnliches!
    Also sind die AN doch selbstschuld, wenn sie sich nicht absprechen, was sie verdienen. Denn der Chef muss sich dann mit den renidenten, nach eigenen Aussagen Mitarbeitern, auseinander setzen. Meist hat er dazu keine Lust und eine Gehaltserhöhung bekommt man, weil man doch bitte darüber stillschweigen bewahren sollte!
    Ich schwieg aber nicht still, wollte auch keine Gehaltserhöhung, sondern nur eine offene Disskussion über gleiche Arbeit und gleiches Geld, auch und gerade für die Kolleginnen... Ach, die so viel gerühmte Gleichstellung, fand dort ihr Ende.
    Mit der Aussage, die, die der Meinung sind, zu wenig zu bekommen, die könnten sich ja beim Chef melden und ihre Forderung stellen? Und niemand war dort!
    Also, so wie in den USA, jeder weiß was er verdient und prahlt damit auch noch herum!
    Leider ist das nicht deutsche Mentalität!

    PS: natürlich erzeugten dann meine „Gehaltserhöhungen“ den Neid und die Mißgunst der anderen Kollegen, war ja klar. Seitens der Führung wurden dann sogar Gerüchte gestreut, da ich soooo viel verdiene müsste ich auch mehr machen und ich wurde extra für Außendienst-Leistungen bei entferten Kunden eingesetzt, welche mich unbedingt haben wollten! So ein STUSS, und einfach nur Lüge, wenn man dort dann einfach nach dem Sachverhalt fragte. Das passte natürlich der Chefetage auch nicht und man warf mir Illoyalität vor.
    Man kann es halt niemanden Recht machen
    Geändert von gbg (10.01.2018 um 20:31 Uhr)

  15. #40
    Mitglied Avatar von Sinus_Cosinus
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    Ich denke, dass es keine expliziten Urheberrechte der Zeichner weder bei Hegen noch im Mosaik-Verlag gibt. Evtl. Sonderprojekte wie von Dir schon erwähnt ausgeschlossen. Dies würde ja ein nicht kalkulierbares Risiko für jeden AG bedeuten.

  16. #41
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    Zumindest würde der Gewinn einbrechen

  17. #42
    Mitglied Avatar von gbg
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    Meist bricht der Gewinn ein, weil Verantwortliche einfach nur Mist machen, wer hat es dann auszubaden, der Angestellte.
    Und nun bitte nicht: dann macht Euch doch alle Selbstständig: also selbst und ständig!
    In diesem Land muss man mosochistische Züge in sich tragen, eine Selbsständigkeit nur anzustreben!
    Das einzige was man frei wählen kann, in welche Tageszeit man seine 100 Stunden-Woche legt, aber wenn man das Licht anmacht, kann man dann auch 25 Std. am Tag arbeiten...

  18. #43
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    ich schlussfolgere: gbg du bist der Wunscharbeitnehmerkandidat eines jeden Arbeitgebers

  19. #44
    Mitglied Avatar von gbg
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    So ist es, die waren froh als ich freiwillig gekündigt habe, und das sogar per Mail
    Konnten sie sich doch eine Abfindung ersparen. Also nun sage noch, ich habe nichts für Unternehmer übrig?
    Ich denke der heutige AN hat einfach zu viel Angst, die lähmt, früher hätte man mit einem Generalstreik, für eine WOCHE DAS Land oder eine Region lahm gelegt und die AG und Politik schnurrten wieder.
    Das soll aber nicht heißen, dass ich jemals in einer Gewerkschaft war, diese Arbeiterverbrecher, die nah am Geldtopf der AG sind, was sich heute Gewerkschaft nennt, sind wie der frühere FDGB!

  20. #45
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    [QUOTE=gbg;5381406]
    Ich denke der heutige AN hat einfach zu viel Angst, die lähmt, früher hätte man mit einem Generalstreik, für eine WOCHE DAS Land oder eine Region lahm gelegt und die AG und Politik schnurrten wieder.

    Das sollte aber auch weit vor deiner Zeit gewesen sein, wahrscheinlich in den Wirren der W. Republik. Allerdings schnurrte die Poitik dann eher nicht mehr so dolle.

  21. #46
    Mitglied Avatar von gbg
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    Frankreich schafft es doch heute noch.
    Ja und die Zeit heute erinnert mich eher schon wieder an die WR. Schlimm, schlimm...

  22. #47
    Mitglied Avatar von CHOUETTE
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    Mir liegt es fern, über Sinn und Unsinn dieses Gesetzes zu debattieren, aber wenn sich in den letzten paar Jahren rechtlich nix geändert hat, ist das Ausplaudern von Details aus Arbeitsverträgen nun mal schlicht und einfach Kündigungsgrund. Schon aus dem eigenen Vertrag, erst recht aus denen der Kollegen. Und wenn hier die Bitte an Bhur herangetragen wird, selbiges zu tun, ist das zumindest als bissel riskant zu werten.

    Ansonsten hat Sinus alles auf den Punkt gebracht.

  23. #48
    Mitglied Avatar von Remory
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    In "Schuldig ist schließlich jeder..." steht: Die urheberrechtlichen Befugnisse an den Illustrationen lagen beim Mosaik-Kollektiv:
    Afert, Behm, Boche, Lehmann, Reitzl, Rietschel, Stephans, Sott,Wittig, Zahl.
    Das kann sich natürlich bei der Übernahme von Herrn Schleiter geändert haben.

  24. #49
    Mitglied Avatar von Bruno
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    Das sollte mich aber stark wundern, wenn dem so gewesen ist. Von Lona wussten wir, das jede Zeichnung, selbst Vorstudien, von Herrn Schleiter unter Verschluss genommen wurden. Das betraf auch ihre Zeichnungen für die Sammelbände.

  25. #50
    Mitglied Avatar von Remory
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    Zitat Zitat von Rookie Beitrag anzeigen
    Das kann sich natürlich bei der Übernahme von Herrn Schleiter geändert haben.
    Von Schleiter ist mir das auch bekannt. Ich errinnere mich noch an das Drama, als Torsten Kiecker Skizzen aus den "Kleinen Dedektiven" an Fans weiter verkaufen wollte.

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