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Thema: Hegen und die Urheberrechte (aus "Digedags in der Zeitung" ausgelagerte Diskussion)

  1. #226
    Mitglied Avatar von Pegasau
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    Zitat Zitat von Mick Baxter Beitrag anzeigen
    Dazu kommt, daß es sehr unterschiedliche Auffassungen davon gibt, ...
    Das ist wohl der springende Punkt:
    Es gibt unterschiedliche Auffassungen.
    Insofern ist es eigentlich müßig, darüber weiter zu diskutieren.
    Wichtig ist doch nur, dass am Ende was Gutes herauskommt und dass alle so arbeiten, wie es für sie am besten funktioniert.
    Würde ich sagen.
    So abschließend.
    Allen Leuten recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann.

  2. #227
    Mitglied Avatar von gbg
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    Ok für Dich, aber wie verhält es sich nun mit den Urheberrechten?
    Derjenige, der einen Aufriss in eine Reinzeichnung herstellt, ist dann auch Urheber im rechtlichen Sinne?
    Derjenige, der dann die Reinzeichnung inkt, auch?

    #Buhr, ich halte die Reinzeichnung auf S.245 immer noch nicht vom Hegen gezeichnet, auch wenn Du es wiederholt schreibst. Auch wenn es das ZGF auf ihrer Seite schreibt, das muss leider nicht alles stimmen. Es ist einfach nicht sein Strich. Einzelne Randfiguren vielleicht, aber nicht der Don Pedro!

  3. #228
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    Den Petro sieht man doch nur von hinten. Also ich kann mir vorstellen, dass Jens Fischer oder auch Graupner so etwas gut beurteilen können.

  4. #229
    Mitglied Avatar von Pegasau
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    Zitat Zitat von gbg Beitrag anzeigen
    Ok für Dich, aber wie verhält es sich nun mit den Urheberrechten?
    Tja, das ist ein weites Feld.
    Vor allem, wenn man Urheberrecht mit Nutzungsrecht verwechselt.
    Mick Baxter hat ja schon die wesentlichen Kernpunkte dargelegt zum Urheberrecht.
    Sehr hilfreich diesbezüglich dürfte der ICOM-Ratgeber "Honorare Verträge Urheberrecht" sein.
    Dieses Jahr in neuer, überarbeiteter Auflage erschienen.
    Unverbindliche Leseempfehlung.
    Allen Leuten recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann.

  5. #230
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    Zitat Zitat von gbg Beitrag anzeigen
    Ok für Dich, aber wie verhält es sich nun mit den Urheberrechten?
    Das ist fließend. Im Streitfall entscheidet ein Richter darüber, also jemand, der überhaupt keine Ahnung von der Entstehung eines Comics hat.
    Das ICOM-Heft zum Gratis Comic Tag 2012 jetzt herunterladen (7,3 MB)!

  6. #231
    Mitglied Avatar von gbg
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    Zitat Zitat von Pegasau Beitrag anzeigen
    Vor allem, wenn man Urheberrecht mit Nutzungsrecht verwechselt.
    Unverbindliche Leseempfehlung.
    Das haben wir ja nun geklärt, im übrigen hatte ich anfangs geschrieben, dass das Urheberrecht nicht übertragen werden kann.
    Vor Gericht erhält man ein Urteil und kein Recht

    Mir geht es darum, wenn so wie oben beschrieben, Hegen, gemeinsam mit Dräger sic!, die Story und die Aufrisse, von mir aus auch ab und an eine Reinzeichnung gestaltete; ist er doch wie er ja immer selbst behauptete, nicht nur Herausgeber, sondern alleiniger Urheber, der es verstand, die Nutzungsrechte auch im erweiterten Sinne zu erlangen?

    Die Zeichner haben zwar nach den Aufrissen, die figürliche Ausgestaltung und später die Farben zu Papier gebracht, aber eben kein neues Werk im Sinne, von „höherer Schöpfungsebene“ geschaffen, woran sie ihre Urheberrechte ableiten könnten?
    Da sich die Zeichner immer beschwerten, wenn Hegen sie als „Zeichnergehilfen“ „abstempelte“, waren sie nach obiger Zusammenfassung aber leider nichts anderes?

    Demzufolge ist die Schaffung der Abrafaxe wohl ein neues Figurenensemple, aber nach obiger Leseart, keine „höhere Schöpfungsebene“, was wiederum den Plagiatsvorwurf, seitens Hegens, bestätigt?

    Mir geht es jetzt nicht darum, hier irgendwelches Öl ins Feuer zu gießen, sondern um eine allgemeine Aussage:
    Werk Hegen im Sinne des Urhebers zu seinen Mitarbeitern, die „Hilfsdienste“ erledigten, oder ein erweitertes Werk „Mosaik von Hannes Hegen“ schufen. Demzufolge Miturheber wurden, so wie es z. B. Dräger war.
    Geändert von gbg (30.01.2018 um 20:46 Uhr)

  7. #232
    Moderator Avatar von Bhur
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    Zitat Zitat von gbg Beitrag anzeigen
    Die Zeichner haben zwar nach den Aufrissen, die figürliche Ausgestaltung und später die Farben zu Papier gebracht, aber eben kein neues Werk im Sinne, von „höherer Schöpfungsebene“ geschaffen, woran sie ihre Urheberrechte ableiten könnten?
    Da sich die Zeichner immer beschwerten, wenn Hegen sie als „Zeichnergehilfen“ „abstempelte“, waren sie nach obiger Zusammenfassung aber leider nichts anderes?
    Zum einen ist das eine rechtliche Frage. Die müsste aber jemand beantworten, der sich mit der spezifischen Rechtslage zu dem Thema in der DDR auskennt. Ich kenne da niemanden …

    Zum zweiten waren die Verträge der Zeichner vermutlich (!!!) so angelegt, dass sie gegen ein monatliches Entgelt die Nutzungsrechte an ihren Werken an Hannes Hegen (???) abgetreten haben. Deswegen ist die die erste Frage im rechtlichen Sinn irrelevant.

    Abgesehen von der rechtlichen Frage gibt es aber mMN nach die (ich nenne es mal so) moralische Frage. Dazu ein Beispiel: Wenn in den 50er bis 70er (oder noch in den 80er?) Jahren Comics von Carl Barks in der Micky Maus abgedruckt wurden, erfolgte das, so weit ich weiß, ohne Nennung des Künstlers (und der Übersetzerin Erika Fuchs) sondern nur unter dem Label "Walt Disney". Heute ist die Nennung der Künstler in Disney-Publikationen gang und gäbe. Wenn Neuveröffentlichungen der Hegen-MOSAIKs so weit wären, wäre schon viel gewonnen. Und damit bricht ja niemandem ein Zacken aus der Krone.

  8. #233
    Moderator Avatar von Bhur
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    Zitat Zitat von gbg Beitrag anzeigen
    Keine verbürgte Aussage bekannt! Der Rest kann spekuliert werden, doch das hilft hier nicht weiter. Ab Heft 12 fehlen sie eben wieder.
    Laut Lonas Überlieferung gingen die beiden im Heft 11 genannten Damen auf die Barrikaden und Hegen hat sich dem dieses eine Mal gebeugt. Aber das waren ja auch nicht alle beteiligen Künstler, mindestens die Hälfte steht auch in Heft 11 nicht.

    Dass die Künstler über ihre Nichtnennung im Impressum unzufrieden waren, war sicher ein wichtiger Grund, dass sie Hegen 1975 nach dessen Kündigung so bereitwillig von der Stange gegangen sind.

  9. #234
    Mitglied Avatar von gbg
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    „Wenn Neuveröffentlichungen der Hegen-MOSAIKs so weit wären, wäre schon viel gewonnen. Und damit bricht ja niemandem ein Zacken aus der Krone.“

    Den Satz unterstreiche ich, denn es würde niemanden was weg nehmen, das gesamte Kollektiv zu nennen.

  10. #235
    Moderator Digedags Forum Avatar von Uhrviech
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    Zitat Zitat von gbg Beitrag anzeigen
    „Wenn Neuveröffentlichungen der Hegen-MOSAIKs so weit wären, wäre schon viel gewonnen. Und damit bricht ja niemandem ein Zacken aus der Krone.“Den Satz unterstreiche ich, denn es würde niemanden was weg nehmen, das gesamte Kollektiv zu nennen.
    ... wobei du aber vermutlich nicht auch weißt, ob es in den Lizenzverträgen des Verlags einen Passus darüber gibt, was dem Impressum neben der Copyrightzeile hinzugefügt werden darf, oder? ...
    Es grüsst
    Uhrviech aus Passow, wo die Digedags ein Zuhause haben

  11. #236
    Mitglied Avatar von Pegasau
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    Zitat Zitat von Uhrviech Beitrag anzeigen
    ... wobei du aber vermutlich nicht auch weißt, ob es in den Lizenzverträgen des Verlags einen Passus darüber gibt, was dem Impressum neben der Copyrightzeile hinzugefügt werden darf, oder? ...
    Wir ham ja hier nur von den deutschen Mosaiks geredet.
    Die Auslandausgaben sind sicherlich noch mal ganz was anderes.
    Allen Leuten recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann.

  12. #237
    Mitglied Avatar von gbg
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    #Uhrviech: Nein weiß ich nicht auch....
    Das sind auch Lizenzverträge, die arbeitet der jeweilige Velag selber aus. Und falls Du auf die Reprints anspielst, die sind mit dem Impressum gedruck worden, wie sie herausgekommen sind, mit Zusatz der Druckerei, der Reprints.

  13. #238
    Moderator Digedags Forum Avatar von Uhrviech
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    Zitat Zitat von Pegasau Beitrag anzeigen
    Wir ham ja hier nur von den deutschen Mosaiks geredet. Die Auslandausgaben sind sicherlich noch mal ganz was anderes.
    Ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt. Ich meinte die Rechte und Pflichten aus dem Verlagsvertrag - also auch die deutschen Nachdrucke (Reprintmappen, Sammelbände, Taschenmosaik).
    Es grüsst
    Uhrviech aus Passow, wo die Digedags ein Zuhause haben

  14. #239
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    Zitat Zitat von Pegasau Beitrag anzeigen
    Wir ham ja hier nur von den deutschen Mosaiks geredet.
    Die Auslandausgaben sind sicherlich noch mal ganz was anderes.
    Da fällt mir spontan das Impressum der englischen 105 ein, da steht als Autor Wolfgang Altenburger drin. Bei den finnischen Ausgaben ist außschließlich Hannes Hegen aufgeführt.

  15. #240
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    Zitat Zitat von Bhur Beitrag anzeigen
    Dass die Künstler über ihre Nichtnennung im Impressum unzufrieden waren, war sicher ein wichtiger Grund, dass sie Hegen 1975 nach dessen Kündigung so bereitwillig von der Stange gegangen sind.
    An der Stelle sollte man sich doch bitte mal die Vertragssituation der Kollektivmitarbeiter ansehen, die allesamt Angestellte des Verlages Junge Welt waren und nicht Hegens Leibeigene oder Hausangestellte. Von der Stange ist hier sicher keiner gegangen, vielmehr haben Sie keine Revolution angezettelt um den Machenschaften des Verlages entgegenzutreten und sich auf Hegens Seite zu stellen. Rein rechtlich sind sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet, nämlich monatlich ein Mosaikheft zu zeichnen. Ob unter Hegen oder unter Dräger oder unter Hans Wurst steht nicht im Vertrag. Der Verlag hätte die Mitarbeiter auch anders einsetzen können bsw. in der Atze oder Bummi Redaktion, und das jederzeit. Das hat aber ein Herr Hegenbarth immer verhindern können, indem er den Verlagsoberen klarmachen konnte, dass ein qualitativ hochwertiges Mosaik maßgeblich von der Qualifikation seinen Teams abhängig ist. Zu DDR Zeiten sich gegen seinen Arbeitgeber zu erheben und zu Streiken oder zu kündigen liegt fern jeglicher Vorstellung, hier auch in dem Wissen das ein Hegen ohne den Verlag im Rücken auch kein Mosaik machen kann. Hier steht also irgendwie auch die wirtschaftliche Exsistenz der Mitarbeiter auf dem Spiel. Das der Verlag auf Mosaik angewiesen ist und quasi am Tropf seiner Gewinnmarge hängt konnten die Mitarbeiter nicht wissen und auch Hegen hatte nur in Etwa eine Ahnung davon. Im übrigen war es Lona, die immer betont hat, dass ein Arbeiten unter Hegen zu Ihren besten Erinnerungen im Bezug auf ihre Mosaikzeichenkarriere gehört. Ein Nichtnennen der Manschaft im Impressum ist mit Sicherheit nicht klug gewesen, aber am Ende nicht der Grund für einen Bruch. Wenn es so relevant gewesen wäre, hätte sich die Zeichner ja schon 10 oder 15 Jahre früher in andere Redaktionen versetzen lassen können. Nein, es war kein schlechter Arbeitsplatz, und gut bezahlt dazu. Dräger hat sogar mal gesagt, dass dieses Thema überhaupt nicht relevant war mit dem Impressum für die Zeichner, da man das Mosaik immer als Teamarbeit gesehen hat. Erst als die Verlagsstreitigkeiten aufgeflammt sind Mitte der 70er Jahre wurde es wieder erneut aufgewärmt (diesmal von Hegen, der alles im Alleingang gemacht haben will). Und sicher hat auch der Verlag in Einzelgesprächen mit den Mitarbeitern diesen Punkt besonders thematisiert gegenüber den Zeichnern um die scharfzumachen, denn die Furcht war auch auf deren Seite, dass die Mitarbeiter vieleicht sich doch gegen den Verlag stellen würden. Am Ende hat man ihre Gehälter erhöht und Prämien ausgezahlt und sich so deren Loyalität auch erkauft. (das habe ich sogar schriftlich von Altenburger). Das mit den zeichnerischen Hilskräften wie im Antrag der Klage formuliert ist Schwachsinn von Hegen, darüber muss man nicht diskutieren. Zu seiner Rehabilitation bzgl. dieser Sache möchte ich gern im Lindnerbuch seine Aussage aufgreifen, in dem er unter anderem die Lona als "Leistungsträger" bewertet, und Mosaik durch ihr verkürztes Arbeiten Mitte der 70er Jahre ein regelmäßiges monat. Erscheinen in bekannter Qualität nicht möglich macht.

  16. #241
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    Zitat Zitat von Bhur Beitrag anzeigen
    Abgesehen von der rechtlichen Frage gibt es aber mMN nach die (ich nenne es mal so) moralische Frage. Dazu ein Beispiel: Wenn in den 50er bis 70er (oder noch in den 80er?) Jahren Comics von Carl Barks in der Micky Maus abgedruckt wurden, erfolgte das, so weit ich weiß, ohne Nennung des Künstlers (und der Übersetzerin Erika Fuchs) sondern nur unter dem Label "Walt Disney". Heute ist die Nennung der Künstler in Disney-Publikationen gang und gäbe. Wenn Neuveröffentlichungen der Hegen-MOSAIKs so weit wären, wäre schon viel gewonnen. Und damit bricht ja niemandem ein Zacken aus der Krone.
    Dann müsste ja auch bei den heutigen Mosaikheften im Impressum stehen "Konzeption nach Mosaik von Hannes Hegen, gestaltet durch Pasda, Eckert....". Allein die Verwendung des Titels "Mosaik" in Verbindung mit einer Bilderzeitschrift war eine vertraglich geregelte Sache von Anbeginn des Erscheinens zu Gunsten Hern Hegenbarths. Ein Passus, den der Verlag 20 Jahre in allen Verträgen beibehalten hat, um ihn 1976 auszuhebeln. Habe ich bis heute nicht begriffen, wie das möglich war.
    Geändert von kathleen (31.01.2018 um 09:13 Uhr)

  17. #242
    Moderator Digedags Forum Avatar von Uhrviech
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    Zitat Zitat von kathleen Beitrag anzeigen
    Dann müsste ja auch bei den heutigen Mosaikheften im Impressum stehen "Konzeption nach Mosaik von Hannes Hegen, gestaltet durch Pasda, Eckert...
    Das hätte dann wohl selbst Hannes Hegen nicht so stehen haben wollen, dem war dafür schon ein ein anderes Wort eingefallen
    Es grüsst
    Uhrviech aus Passow, wo die Digedags ein Zuhause haben

  18. #243
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    Zitat Zitat von Uhrviech Beitrag anzeigen
    Das hätte dann wohl selbst Hannes Hegen nicht so stehen haben wollen, dem war dafür schon ein ein anderes Wort eingefallen
    Gut ich korrigiere mich, Hegen hat es folgendermaßen formuliert am 2.12.1976 : " das graphische Kollektiv zeichnet in der Gestaltungsart von Hannes Hegen"--- Das ist exakt der Passus, den Hegen dem Verlag vorgeschlagen hat und dem dieser zugestimmt hat 1976/77 unter dem Aspekt, dass nicht ein unabhängiges Gremium an Gutachtern den Bildergeschichten der Abrafaxe wirklich eine eigenschöpferische und unverwechselbare Gestaltungsart bescheinigen würde (Vorschlag Hegens). Meines Wissens ist das allerdings nie passiert bzw. durch den Verlag umgesetzt worden.

  19. #244
    Mitglied Avatar von gbg
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    Es hat sich dazu auch ein Gremium gebildet, zumindest namentlich, ob die jemals zusammen gekommen sind, ist nicht belegt.

  20. #245
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    Zitat Zitat von Bhur Beitrag anzeigen
    Heute ist die Nennung der Künstler in Disney-Publikationen gang und gäbe. Wenn Neuveröffentlichungen der Hegen-MOSAIKs so weit wären, wäre schon viel gewonnen.
    Kann man denn heute noch für jedes Heft in jedem Sammelband nachvollziehen, welcher Zeichner daran mitgearbeitet hat?
    Sicher, es gab ein festes Team - aber doch auch einige kurzfristige Mitarbeiter, schnelle Zu- und Abgänge usw. usf.?
    Geändert von FilthyAssistant (02.02.2018 um 22:38 Uhr)
    Bitte beachtet meinen neuen Verkaufsthread.
    Trinken mit der Linken, Fechten mit der Rechten.

  21. #246
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    Die Hauptakteure sind schon zu zuordnen. Und bei den Mitarbeitern, welche nur eine befristete Zeit beim Mosaik waren kennt man zumindest die Jahreszahlen ihrer Mitarbeit, wenn auch eine direkte Zuordnung ihrer Leistung zu einem bestimmten Heft schwierig wäre.

  22. #247
    Mitglied Avatar von gbg
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    Mir geht es immer noch darum:

    War das Werk Hegens im Sinne des Urhebers zu seinen Mitarbeitern, die „Hilfsdienste“ erledigten, oder die ein erweitertes Werk „Mosaik von Hannes Hegen“ schufen?
    Demzufolge Miturheber wurden, so wie es z. B. Dräger war.

    Denn wenn sie es nicht waren, brauchen sie auch nicht im Impressum stehen!

  23. #248
    Mitglied Avatar von Mick Baxter
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    Zitat Zitat von Pegasau Beitrag anzeigen
    Mick Baxter hat ja schon die wesentlichen Kernpunkte dargelegt zum Urheberrecht.
    Sehr hilfreich diesbezüglich dürfte der ICOM-Ratgeber "Honorare Verträge Urheberrecht" sein.
    Dieses Jahr in neuer, überarbeiteter Auflage erschienen.
    Leider noch nicht erschienen. Bis Erlangen könnte es soweit sein.

    Zitat Zitat von Uhrviech Beitrag anzeigen
    Ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt. Ich meinte die Rechte und Pflichten aus dem Verlagsvertrag - also auch die deutschen Nachdrucke (Reprintmappen, Sammelbände, Taschenmosaik).
    Einen Vertragspassus mit Hegen, daß andere Beteiligte nicht genannt werden dürfen, gab es sicher nicht. Das ist nicht nur unüblich, sondern widerspricht auch der DDR-Ideologie. Eher war die Nennung von Hegen anstelle des Kollektivs eine Ausnahme.

    Zitat Zitat von gbg Beitrag anzeigen
    Demzufolge ist die Schaffung der Abrafaxe wohl ein neues Figurenensemple, aber nach obiger Leseart, keine „höhere Schöpfungsebene“, was wiederum den Plagiatsvorwurf, seitens Hegens, bestätigt?
    Die Schaffung der Abrafaxe hat natürlich die erforderliche Schöpfungshöhe. Ob es ein Plagiat ist mögen andere entscheiden. Dicht dran ja, aber Daffy Duck und Alfred J. Quack sind ja auch keine Plagiate.
    Geändert von Mick Baxter (31.01.2018 um 20:37 Uhr)
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  24. #249
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    Zitat Zitat von gbg Beitrag anzeigen
    Mir geht es immer noch darum:

    War das Werk Hegens im Sinne des Urhebers zu seinen Mitarbeitern, die „Hilfsdienste“ erledigten, oder die ein erweitertes Werk „Mosaik von Hannes Hegen“ schufen?
    Demzufolge Miturheber wurden, so wie es z. B. Dräger war.

    Denn wenn sie es nicht waren, brauchen sie auch nicht im Impressum stehen!
    Dräger und Edith hatten ihre Urheberrechte vertraglich gesichert. Wird soetwas vertraglich nicht geregelt wie im Falle der Zeichner ist es natürlich schwieriger und Bedarf notfalls einer gerichtlichen Klärung. Wäre es zudem nicht Aufgabe des Verlags gewesen, für seine Mitarbeiter diese Rechte durchzusetzen wenn Sie denn rechtens im Sinne eines Urheberrechts wären (nicht moralisch, rein juristisch)? Vieleicht war es vor 60 Jahren zu DDR Zeiten auch juristisch anders als heute. Wäre es anders gewesen und die Zeichner Miturheber, hätten alle ehemaligen Zeichner ja an den Reprints und Buchausgaben bis heute mitverdient. Meines Wissens haben das aber nur die Hegenbarths und Dräger.

  25. #250
    Moderator Digedags Forum Avatar von Uhrviech
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    Zitat Zitat von kathleen Beitrag anzeigen
    Vieleicht war es vor 60 Jahren zu DDR Zeiten auch juristisch anders als heute. Wäre es anders gewesen und die Zeichner Miturheber, hätten alle ehemaligen Zeichner ja an den Reprints und Buchausgaben bis heute mitverdient. Meines Wissens haben das aber nur die Hegenbarths und Dräger.
    Es muss zwischen Urheber- und Nutzungsrecht unterschieden werden. In Arbeitsverhältnissen gehen die Nutzungsrechte i.d.R. automatisch an den Arbeitgeber über, soweit sich die schöpferische Leistung um ein Pflichtwerk im Rahmen des Arbeitsvertrages handelt.
    Es grüsst
    Uhrviech aus Passow, wo die Digedags ein Zuhause haben

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