Zitat Zitat von Pickie Beitrag anzeigen
@Raro: Alles richtig, nur die Zeit und den Aufwand für die Abholung kann man einsparen. Antrag auf Verzollung mit Angabe zur Warenart und Umsatzbeleg eingescannt per E-Mail an den Zoll, Gebührenbescheid (kommt per Post) bezahlen, auf Paket freuen ... In diesem Fall macht dann allerdings der Zoll das Paket alleine auf (und wieder zu).
Ist das nicht so, dass inzwischen folgendes gilt:

Zitat deutschepost.de:
"Briefsendungen, die Waren enthalten, erfordern immer eine Zollinhaltserklärung

(...) Die Angaben auf der Zollinhaltserklärung dienen dem Zoll zur Ermittlung der (länderindividuellen) Zölle und Einfuhrumsatzsteuern, die vom Empfänger eingezogen werden. Zum Teil werden darüber hinaus Zollgestellungs- bzw. Zollabfertigungsgebühren erhoben."

Also extra oben drauf, von der Post erhoben, wenn man sich die Sachen vom Postboten bringen lässt?