Ist das nicht so, dass inzwischen folgendes gilt:
Zitat deutschepost.de:
"Briefsendungen, die Waren enthalten, erfordern immer eine Zollinhaltserklärung
(...) Die Angaben auf der Zollinhaltserklärung dienen dem Zoll zur Ermittlung der (länderindividuellen) Zölle und Einfuhrumsatzsteuern, die vom Empfänger eingezogen werden. Zum Teil werden darüber hinaus Zollgestellungs- bzw. Zollabfertigungsgebühren erhoben."
Also extra oben drauf, von der Post erhoben, wenn man sich die Sachen vom Postboten bringen lässt?
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