Die Tschäpe (seltsamer Name übrigens; war das mal ein Czepe oder ähnlich?) hat keinen Mord begangen. Unklar dürfte noch immer sein, inwieweit, falls überhaupt sie bis in die Details eingeweiht war; nur weil Ankläger dies behaupten, muss es ja nicht der Fall gewesen sein.
Und selbst ein Mord kann eine sehr "dehnbare" Angelegenheit sein. Wie neulich, als eine, zusammen mit ihren Kindern, weit über zwei Jahrzehnte hinweg von ihrer schlechteren Hälfte heftigst gequälte u. gefolterte Ehefrau, sich ENDLICH dazu entschieden hatte, dem Monster in Menschengestalt das unwerte Licht auszublasen. Im Ergebnis in unserer Gerichtsbarkeit ´Mord´. Und damit hat sie nach Deiner Version ihr Dasein verspielt. Well ...
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