Zitat Zitat von zaktuell Beitrag anzeigen
Wieso soll das denn bitte 'natürlich' sein? - Soweit mir bekannt, gibt es eine Verpflichtung der Verleger, von in Deutschland erschienenen Druckerzeugnissen Belegexemplare an die jeweiligen Landes- und Bundes-Bibliotheken zu schicken. Das gilt mWn schon 'ewig', also auch 1954 und betrifft mWn auch Titel, die im Ausland (hier: Schweden) gedruckt wurden. Insoweit gibt es wohl nur zwei Gründe, warum die Nr. 8 nicht auch im Original in den entsprechenden Bibliotheken/Archiven sein sollte:

1.) Da die Nr 8 offiziell wohl nicht (mehr) erschienen ist, könnte die Archivierung der Serie mit Nr. 7 beendet sein. Aber jenachdem, wie die Abläufe/Arbeitsroutinen waren, könnten ERST die Pflichtexemplare abgegeben worden sein und erst DANN die Entscheidung gefallen, dass das Heft nicht mehr erscheint.
2.) Im Zuge von 'Umstrukturierungen' zur Platzersparnis in den Bibliotheken/Archiven KÖNNTE von der Nr. 8 -falls Sie vorhanden war- eine Kopie auf Mikrofisch (früher) oder digitalisierte Version (heute) erstellt worden sein und deshalb das Original-Exemplar -in Unkenntnis des Sammlerwertes- anschliessend vernichtet worden sein, um entsprechend Platz zu schaffen.
Du vergißt die naheliegendste Variante: WENN ein Exemplar geliefert wurde, hat sich kein Schwein dafür interessierrt und es wurde irgendwo auf einen Haufen mit anderen Zeitschriften geworfen. Die MICKY MAUS ist ja, zumindest in der Landesbibliothek Baden-Württemberg, auch nicht erhalten.