Bei Foschepoth geht es um alliierte Geheimdienste und deren Befugnisse, nicht um die deutsche Strafgerichtsbarkeit an sich.
Das Besatzerstatut endete 1990 mit dem 2+4 Vertrag. Foschepoth führt aber an das alliierte Geheimdienste hier noch schalten & walten dürfen. Wie gesagt-das ist Geheimdienstangelegenheit und hat mit der hiesigen Rechtssprechung nichts zu tun-außer natürlich man würde Spione, Agenten oder sonstiges bei einer Straftat inflagranti erwischen.
Jetzt verstehe ich, dann hätte man wohl ein Problem! Vielleicht hat unsere Merkeline ja auch deshalb nichts gemacht, als bekannt wurde, dass die Amis ihr Handy abgehört haben.
Unsere Vollkommenheit besteht zum großen Teil darin, dass wir einander in unseren Unvollkommenheiten ertragen.
Franz von Sales
@Myaca:
Im Zwei-Plus-Vier Vertrag steht aber auch, dass die Siegermächte von diesem Vertrag Abstand nehmen dürfen, im Falle eines "Feindstaates". Da Deutschland bis heute KEINEN Friedensvertrag hat und während des 2 Weltkrieges ein Feindstaat der Siegermächte war/ist, ist, rein rechtlich gesehen, der Zwei-Plus-Vier Vertrag kein bindender und somit rechtskräftiger Vertrag. Des Weiteren wurden im Zwei-Plus-Vier Vertrag die Beschlüsse des Bonner Vertrages von 1952 nicht aufgehoben und gelten bis heute.
Aber gut, nehmen wir einmal an, dass dieser Vertrag die vollkommene Souveränität Deutschland gebracht hat, dann hat sich Deutschland diese selbst immer mehr wegnehmen lassen mit dem in Kraft treten des Bündnis-Gesetz nach dem 9/11, und der Nato-Mitgliedschaft.
Und ehrlich gesagt, wenn man den Politikern so zuhört, dann geben sie es ja selber zu. Sigmar Gabriel sprach am 05.03.2010, Zitat: "Genauso wenig wie es eine gültige Rechtsordnung gibt, genau so wenig gibt es eine "Bundesrepublik Deutschland"."
@Elena:
Der Zwei-Plus-Vier Vertrag ließ den Siegermächten die Vorbehaltsrechte der Truppenstationierung, sowie Notstands-, Überwachung- und Geheimdienstvorbehalte beibehalten bleiben. Es gibt sehr viele weitere Abkommen die den Geheimdiensten die Erlaubnis erteilen die Bevölkerung abzuhören. Auch die Kanzlerin.
Aber gut das ist wieder Off Topic xD zurück zu dem eigentlichen Thema:
Mich würde der Fall Arzt interessieren.
Wie steht ihr dazu? Ärzte sind Menschen wie jeder andere und ihnen passieren Fehler. Manche Fehler enden mit dem Tod oder mit einer schweren Beeinträchtigung des Patienten.
Wie seht ihr da die Rechtslage bzw. versteht ihr es wenn jemand Selbstjustiz begeht? Immerhin wird der Patient aufgeklärt und unterschreibt das, sonst wird nicht operiert bzw behandelt. Aber natürlich glaubt man nie, dass man zu diesem unglücklichen Prozentanteil gehört, denen so etwas dann tatsächlich passiert.
Geändert von Lollalli (01.12.2015 um 15:30 Uhr)
Wie Du schon geschrieben hast: Man wird über das Risiko aufgeklärt, man unterschreibt, alles andere liegt im Pech-Fall bei den Juristen, sowohl was die Bestrafung angeht als auch, was den Schadenersatz für den Geschädigten angeht. Dass da manches besser sein könnte, wird wohl keiner bestreiten!
Unsere Vollkommenheit besteht zum großen Teil darin, dass wir einander in unseren Unvollkommenheiten ertragen.
Franz von Sales
Selbstjustiz ist absolut der falsche Weg. Ich kann verstehen, wenn jemand mit einem Urteil nicht zufrieden ist bzw. sich ungerecht behandelt fühlt. Allerdings gibt es das Rechtssystem nicht ohne Grund. Wir leben schließlich nicht mehr im Mittelalter.
Ich sehe es genauso wie Marvelous.
Selbstjustiz ist nie eine Lösung, auch nicht wenn ein Killer deine Frau umbringt. Wenn ein Typ einfach so aus Fun jemanden umbringt, wird der schon seine lebenslange Strafe bekommen. Die Todesstrafe sehe ich deswegen auch so kritisch, weil Mörder eine 2. Chance verdient haben. Die sollen im Knast lernen, dass man keine Menschen tötet. Wenn der Typ danach nichts gelernt hat, sollte man ihn schärfer beobachten lassen, dass man eingreifen kann, wenn der wieder im Begriff ist, jemanden umzubringen.
Kein Mensch hat den Tod verdient und wer aus Rache mordet ist selbst nicht besser als ein Mörder. JEDER Mörder (auch Rachsüchtige) gehört lebenslange hinter Gitter.
Ich verstehe auch nicht, warum Totschlag milder bestraft wird, als Mord
Ganz einfach. Weil dem Totschlag der Vorsatz fehlt, den Du bei Mord hast. Wenn es keinen Unterschied gäbe, bräuchte man auch keine zwei Begriffe.
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Franz von Sales
Ganz so einfach ist das nicht. Totschlag ist durchaus vorsätzlich, einfach mal googeln...
Mhm, okay, hast Recht. Aber das ist sehr lang und kurz schwer zu beschreiben, also packe ich wohl besser den Link hier rein:
https://de.wikipedia.org/wiki/Totschlag_(Deutschland)
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Franz von Sales
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