Zitat von
Maunzilla
Für Spielzeug gilt wahrscheinlich weniger das Urheberrecht, als eher das Muster- und Patentrecht.
Hier ist es aber so, daß man durchaus (selbsterstellte) Abbildungen veröffentlichen kann, wenn der Zweck es rechtfertigt, und keine Gewinnabsicht (durch die Veröffentlichung selbst) vorliegt.
Das Markenrecht schützt nämlich nur die Verwendung einer (in diesem Falle Bildmarke bzw. Gebrauchsmuster) im gewerblichen Verkehr. Das heißt, man darf die Spielzeuge selber nicht kopieren, oder so ähnlich nachbauen, daß Verwechslungsgefahr besteht. (Um ganz korrekt zu sein: Nachbauen für den Eigenbedraf ist erlaubt, aber das Verbreiten oder gar Verkaufen ist verboten.)
Es wäre auch absurd, wenn es anders wäre. Sonst dürftest du nicht einmal dein eigenes Auto fotografieren, oder irgend einen Gegenstand, den du auf eBay (oder einer anderen Verkaufsplattform) verscherbeln willst.